Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen nach HOAI 2021 für die Volumenerweiterung für die Regenentlastungsanlage BR 14 (WK 1570) in Hüttenberg-Rechtenbach
geschätzte anrechenbare Baukosten:
Ingenieurbauwerk: ca. 3.100.000 Euro
Tragwerksplanung: ca. 2.800.000 Euro
Technische Ausrüstung: ca. 350.000 Euro
- LP 1 - 9 gemäß HOAI 2021
Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke und Anlage 12
- LP 1 - 6 gemäß HOAI 2021
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1
Tragwerksplanung und Anlage 14
- LP 1 - 9 gemäß HOAI 2021
Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2
Technische Ausrüstung und Anlage 15
Besondere Leistungen:
-Durchführung der erforderlichen Vermessungsarbeiten einschließlich der hieraus resultierenden Planunterlagen (Lageplan bzw. Höhenplan)
- Erstellung eines Flächenbedarfsplanes
- Aufstellung eines Einleitantrages zur Einreichung bei der Aufsichtsbehörde (RP Gießen), auf Grundlage der Entwurfsplanung
- Aufstellen eines vollständigen, unterschriftsreifen Antrages auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der hierfür maßgeblichen Richtlinie (Finanzierunghilfeantrag)
- Anfordern und Prüfen von Angeboten für Sonderleistungen wie z. B. Tragwerksplanung, Baugrunduntersuchung oder naturschutzfachliche Planungsbeiträge
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Prüfen von Nachträgen
- Erstellen von Bestandsplänen (Es sind alle bauliche, technische und sonstige Bestandteile aller Bauwerke in Lageplänen, Schnittzeichnungen und Detailzeichnungen mit allen relevanten maß-, höhen- und textlichen Angaben in Absprache mit dem AG zeichnerisch darzustellen. Alle Angaben in den Bestandsplänen müssen auf einer umfänglichen Bestandsvermessung aller Bauwerke beruhen)
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Örtliche Bauüberwachung (Die örtliche Bauüberwachung muss mindestens an zwei Tagen pro Woche auf der Baustelle anwesend sein. An einem der zwei Tage ist eine Baustellenbesprechung und -begehung mit allen Baubeteiligten durchzuführen und zu protokollieren.)
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen. Es ist vorgesehen im ersten Schritt die Leistungsphasen 1-4 (Phase I) zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 (Phase II) erfolgt
optional nach der Genehmigung des Bauvorhabens.