Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
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Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen anhand einer Referenzliste.
Referenzkriterien:
Referenzkriterium (1):
Objektplanung Verkehrsanlagen für anbaufreie Hauptverkehrsstraßen und
Erschließungsstraßen von Wohngebieten mit einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen gleich oder größer 1 Mio. Euro (netto). LP 2-3 und 5-8.
Referenzkriterium (2):
Bauphasenplanung für Straßen- und Ingenieurbauprojekte (auch Straßenbauprojekte für den Umbau oder den Neubau von großen Ingenieurbauwerken, z.B. Brücken oder Trogbauwerke) in Kombination mit Leitungs- und Kanalbau oder anderen Gewerken, im innerstädtischen Bereich, in Städten mit ≥ 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke gleich oder größer 2,0 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (3):
Objektplanung für Trogbauwerke und/oder wasserdichte Baugruben, LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer 2 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (4):
Objektplanung für Straßenbrücken, mit Spannweite von ≥ 15 m. LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer 200.000 Euro (netto).
Referenzkriterium (5):
Objektplanung für Unterführungsbauwerke/Rahmenbauwerke mit lichter Weite ≥ 5 m und/oder für Fuß- und Radwegbrücken mit Spannweiten gleich oder größer 10 m, LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer 100.000 Euro (netto).
Referenzkriterium (6):
Tragwerksplanung für Trogbauwerke und/oder wasserdichte Baugruben, Leistungsphasen 2 - 6 Bauvolumen gleich oder größer 1 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (7):
Tragwerksplanung für Straßenbrücken, mit Spannweite von ≥ 15 m. LP 2-6, Bauvolumen gleich oder größer 200.000 Euro (netto).
Referenzkriterium (8):
Tragwerksplanung für Unterführungsbauwerke/Rahmenbauwerke mit lichter Weite > 5 m und/oder für Fuß- und Radwegbrücken mit Spannweiten > 10 m, LP 2-3 und 5-8, Bauvolumen gleich oder größer 100.000 Euro (netto).
Zu jedem Referenzkriterium dürfen jeweils maximal 2 Referenzprojekte angegeben werden. Werden mehr Referenzprojekte angegeben, so werden nur die ersten zwei Referenzprojekte gewertet, weitere Referenzprojekte bleiben unberücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix angegeben.
Die Punktezahlen der einzelnen Referenzen werden getrennt für die einzelnen Referenzkriterien addiert. D.h. die Maximalpunktezahl für die Referenzkriterien kann nur bei Einreichung von je zwei Referenzen zu jedem Referenzkriterium erreicht werden.
Für die Referenzen sind geeignete Unterlagen (Pläne, Fotos) beizufügen, die eine Überprüfung der angegebenen Projektbestandteile ermöglichen. Zu diesem Zweck dürfen je Referenzprojekt maximal 2 Seiten im Format DIN-A3 abgegeben werden. Werden mehr Seiten beigefügt, so werden nur die ersten beiden Seiten zur Wertung herangezogen, alle weiteren Seiten bleiben unberücksichtigt.
Der Nachweis kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für die einzelnen Referenzen Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmer. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Nachunternehmer im Auftragsfall ausführen wird.
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Allgemeine Mindestanforderungen:
Die zu den jeweiligen Bewertungskriterien (1) bis (8) genannten Leistungen müssen innerhalb der letzten sieben Jahre (2016 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) fertig gestellt worden sein, d.h. die angegebenen Leistungen müssen in diesem Zeitraum bearbeitet worden sein. Der Beginn der Bearbeitung dann auch vor 2016 liegen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Den Referenzen (Bewertungskriterien (1) bis (8)) muss sich jeweils der vorgesehene Bürostandort der Leistungserbringung) oder mindestens einer der vorgesehenen Bearbeiter zuordnen lassen. Referenzen die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Bei jedem Bewertungskriterium muss mindestens 1 Punkt erreicht werden. Wenn diese Mindestanforderung nicht erreicht wird, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Hinweis: die Einwohnerzahl stellt kein Mindestkriterium dar.
Bewertung:
Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, erfolgt die Bewertung der Unterlagen sowie der Referenzen auf Grundlage der in den nachfolgenden Übersichten dargestellten Bewertungsmaßstäbe (siehe auch Bewertungsmatrix der erzielbaren Bewertungspunkte).
Vorgehen bei Punktegleichheit
Bei Punktegleichheit erfolgt die Entscheidung per Losverfahren.