Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage einer Bewertung der Kriterien
- mittlerer Umsatz (netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und
- Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen
wie nachfolgend beschrieben mit insgesamt bis zu 78 Punkten. Im Ergebnis werden mindestens drei, höchstens vier geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die hinsichtlich der vorgenannten Kriterien insgesamt mit den höchsten Punktzahlen bewertet wurden. Bei Punktgleichstand auf Rang 4 entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zur Bewertung des Kriteriums "mittlerer Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" werden die entsprechenden Angaben des Bewerbers herangezogen. Der mittlere Umsatz entspricht dem arithmetischen Mittelwert. Sofern Unternehmen weniger als drei Jahre bestehen, wird der mittlere Umsatz der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen.
Die Bewertung des Kriteriums wird wie folgt mit bis zu 12 Punkten vorgenommen:
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 200 TEUR 3 Punkte
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 400 TEUR +3 Punkte
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 600 TEUR +3 Punkte
mittlerer Jahresumsatz (netto) >= 800 TEUR +3 Punkte
Zur Bewertung des Kriteriums "Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen" sind durch den Bewerber mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen, die nach dem 01.01.2018 realisiert wurden (d.h. Abschluss der Leistungsphase 2) unter Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes "Fragebogen Referenzen" zu benennen. Die Angaben des Bewerbers zu den Referenzen müssen die dort genannten, notwendigen Informationen enthalten. Für jede Referenz wird durch den Auftraggeber entsprechend der nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet, inwieweit die in der Referenz beschriebene, durch den Bewerber selbst erbrachte Leistung nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Je größer die Übereinstimmung der in der Referenz benannten Leistung mit der zu vergebenden Leistung ist, umso höher ist die Bewertungszahl (Punktwert) der Referenz.
Sofern durch den Bewerber (genau) drei Referenzen angegeben werden, werden die Punktwerte dieser Referenzen addiert. Werden mehr als drei Referenzen angegeben, werden diese insgesamt mit dem Dreifachen des Mittelwertes der Punktwerte aller Referenzen bewertet.
Die Bewertung jeder Referenz wird wie folgt vorgenommen:
1.1. die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 10 Mio. EUR (netto): 1 Punkt
1.2. die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 20 Mio. EUR (netto): +1 Punkt
1.3. die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 30 Mio. EUR (netto): +1 Punkt
2. durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" (§ 34 HOAI) mindestens in der (vollständigen) Leistungsphase 2 erbracht: 2 Punkte
2.1. dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen: +1 Punkt
3. durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" (§ 34 HOAI) in der Leistungsphase 6 insoweit erbracht, als dass durch ihn eine funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gem. § 7c VOB/A) aufgestellt wurde: 3 Punkte
4. durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" (§ 55 HOAI) mindestens in der (vollständigen) Leistungsphase 2 erbracht: 2 Punkte
4.1. dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen: +1 Punkt
5. durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" (§ 34 HOAI) in der Leistungsphase 6 insoweit erbracht, als dass durch ihn eine funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gem. § 7c VOB/A) aufgestellt wurde: 3 Punkte
6. durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Tragwerksplanung" (§ 51 HOAI) mindestens in den (vollständigen) Leistungsphase 2 erbracht: 1 Punkt
6.1. dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen +1 Punkt
7. durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Freianlagen" (§ 39 HOAI) mindestens in der vollständigen Leistungsphase 2 erbracht: 1 Punkt
7.1. dabei waren die planerischen Anforderungen mindestens der Honorarzone IV zuzuordnen: +1 Punkt
8. Durch den Bewerber wurden planerische Leistungen im Leistungsbild "Freianlagen" (§ 39 HOAI) in der Leistungsphase 6 insoweit erbracht, als dass durch ihn eine funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gem. § 7c VOB/A) aufgestellt wurde: 1 Punkt
9. durch den Bewerber wurden die Aufgaben eines Generalplaners wahrgenommen: 2 Punkte
Jede Referenz kann demnach mit bis zu 22 Punkten bewertet werden; die Referenzen insgesamt mit bis zu 66 Punkten.