Text
2. Berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzprojekte:
Die berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens wird anhand von Referenzen über die vergleichbaren abgeschlossenen Leistungen in den letzten 10 Jahren ermittelt (vgl. Anlage F4_L1). Da dieser Faktor von großer Bedeutung für die Auftragsabwicklung ist, wird das Kriterium mit 70 % gewichtet. Als Mindestanforderung wird die Einreichung von mindestens drei wertbaren Referenzen und Erreichung 1 Eignungspunktes festgelegt. Bei Nichterreichung der Mindestanforderung scheidet der Bewerber aus und wird nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Bitte geben Sie im Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- (Anlage F4_L1) mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Leistungen aus den letzten 10 Jahren, zur Darstellung Ihrer fachlichen Eignung an. Die Referenzen werden anhand der Vergleichbarkeit der Art der Referenzprojekte mit der erwarteten Leistung -Wasserbau- nach folgenden Aspekten mit folgendem Bewertungsmaßstab bewertet:
1. Kriterium: Erfahrung in der Planung von Fischaufstiegsanlagen
Planung von Fischaufstiegsanlagen an Gewässern 1. Ordnung (5 Bewertungspunkte)
Planung von Fischaufstiegsanlagen an Gewässern 2. Ordnung (3 Bewertungspunkte)
Planung von Fischaufstiegsanlagen an Gewässern 3. Ordnung (1 Bewertungspunkte, Mindestanforderung)
2. Kriterium: Erfahrung im naturnahen Wasserbau
Planung von fischpassierbaren Raugerinnen im Hauptstrom (5 Bewertungspunkte)
Planung von naturnahen Umgehungsgerinnen (3 Bewertungspunkte)
Planung von sonstigen Maßnahmen des naturnahen Wasserbaus, wie naturnahe Uferbefestigungen (1 Bewertungspunkte, Mindestanforderung)
3. Kriterium: Erfahrung in hydrodynamisch-numerischer Modellierung
Erfahrung in der Erstellung und Interpretation von hydrodynamisch-numerischen 3D-Modellen (5 Bewertungspunkte).
Erfahrung in der Erstellung und Interpretation von hydrodynamisch-numerischen 2D-Modellen (3 Bewertungspunkte).
Erfahrung in der analytischen Abschätzung hydrodynamischer Verhältnisse mit Hilfe von Rechenansätzen ohne Modell (1 Bewertungspunkte, Mindestanforderung).
Die o.g. Kriterien werden nicht zusätzlich gewichtet, sondern gehen mit gleichem Anteil in die Wertung des Kriteriums 2 (70 %) ein.
Die Gesamtsumme der Bewertungspunkte aller Referenzen wird durch die Anzahl der wertbaren Referenzen dividiert (Referenzen mit einer Bewertungssumme von < 1 Punkt sind nicht wertbar).
Dieser Mittelwert mit zwei Nachkommastellen wird den folgenden Eignungspunkten zugeordnet:
5 Eignungspunkte: > 12 - 15 Punkte Mittelwert
4 Eignungspunkte: > 9 - 12 Punkte Mittelwert
3 Eignungspunkte: > 6 - 9 Punkte Mittelwert
2 Eignungspunkte: > 3 - 6 Punkte Mittelwert
1 Eignungspunkt: 1 - 3 Punkte Mittelwert
Ausschluss: < 1 Punkt Mittelwert / <3 wertbare Referenzen
3. Berufliche Leistungsfähigkeit - Beschäftigte:
Die berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens wird anhand der jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre ermittelt. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet. Die Mindestanforderungen sind nicht erfüllt und der Bewerber wird nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen, wenn das Ingenieurbüro weniger als 4 Beschäftigte aufweist. Bei Bewerber-/Bieter- / Arbeitsgemeinschaften wird der Mittelwert aller Beschäftigten berücksichtigt.
Bitte geben Sie im Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- (Anlage F4_L1) das jährliche Mittel Ihrer Beschäftigten der letzten 3 Jahre an. Ihre Angaben werden wie folgt gewertet:
5 Punkte: > 8 Beschäftigte
3 Punkte: 6 - 8 Beschäftigte
1 Punkt: 4 - 5 Beschäftigte
Ausschluss: 1 - 3 Beschäftigte
4. Technische Leistungsfähigkeit:
Die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist anhand der für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehende Software-Ausstattung nachzuweisen. Sollte keine vergleichbare technische Ausstattung nachgewiesen werden, gilt die Mindestanforderung als nicht erreicht und der Bewerber wird nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet.
Bitte geben Sie im Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- (Anlage F4-L1) unter Punkt 12 bzw. in einer zugehörigen Anlage die Software an, mit welcher die Daten und Karten erstellt werden sollen.
5 Punkte: Der Bewerber verfügt über das CAD-Programm MicroStation.
3 Punkte: Der Bewerber verfügt über ein anderes CAD-Programm (z.B. AutoCAD), dessen Version mit der Software MicroStation V8i kompatibel ist
0 Punkte: Der Bewerber verfügt über kein CAD-Programm, das mit der Software MicroStation V8i kompatibel ist (Ausschlusskriterium).