Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge: Fustw VAN, Fustw BAB
15.1.4-81161-400-23
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von unterschiedlichen Polizeifahrzeugen:
-Funkstreifenwagen Großraum-Van/ SUV
-Funkstreifenwagen groß - Bundesautobahn (Fustw BAB)” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Funkstreifenwagen - Fustw Großraum-Van/ SUV
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 12x Fustw Großraum-Van/ SUV gemäß Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-11 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: optionale Ausstattung "Motorweiterlaufschaltung" (siehe LV)
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Funkstreifenwagen für Bundesautobahn - Fustw groß - BAB
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 7x Fustw groß - BAB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“•Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u. ä.", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und
•Bewerbererklärung nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
•Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u. ä.", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und
•Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
oder
•der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Die folgenden Unterlagen gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
•Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
•Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
•Datenschutzerklärung
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
-vollständig ausgefüllte LB Teil 1
-vollständig ausgefüllter Fragebogen
LV, S. 6, Punkt 4.1.
Aus dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
-vollständig ausgefüllte LB Teil 1
-vollständig ausgefüllter Fragebogen
LV, S. 6, Punkt 4.1.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach EWG 80/1268, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ich bitte um Vorlage von technischen Datenblättern oder Prospekten oder genaue Benennung auf einem gesonderten Blatt.
LV, S. 10, Punkt 7.2.
Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen.
LV, S. 16, Punkt 8.17.2.
Der angebotene Fahrzeugtyp muss die Unterbringung der Ausrüstung gewährleisten. Ein aussagefähiges Konzept ist bei Angebotsunterbreitung vorzulegen.
LV, S. 19, Punkt 9.2.9.
Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/ -steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest).
LV, S. 23, Punkt 11.1.
Umweltverträgliche, dem Stand der Technik entsprechende Materialien; Garantiefristen sind schriftlich zu bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-16
10:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-514-1529📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 015-040112 (2023-01-16)