Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben:
- Kommunikation:
Verwendung der deutschen Sprache.
- Personal:
Anzahl Ihrer Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) letztes Berichtsjahr,
Anzahl Ihrer Beschäftigten (Jahresdurchschnitt) vorletztes Berichtsjahr,
Anzahl Ihrer Führungskräfte (Jahresdurchschnitt) letztes Berichtsjahr,
Anzahl Ihrer Führungskräfte (Jahresdurchschnitt) vorletztes Berichtsjahr.
-Lizenz (BNetzA):
Angabe der Nummer der gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).
-Entgelte/Entgeltgenehmigung:
Angabe, ob für die angebotenen Entgelte:
Die Genehmigung (BNetzA) vorliegt
Oder
Die Genehmigung bei der BNetzA beantragt wurde
Oder
Keine Genehmigungspflicht besteht.
- Referenzen:
Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten.
- Eignungsleihe:
Angabe, ob beabsichtigt ist, sich für die Ausführung des Auftrags im Rahmen der technischen sowie beruflichen und/oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen.
- Nachunternehmer:
Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
- Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
-Kommunikation:
Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird.
- Referenzen:
Mindestens 3 Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen.
- Eignungsleihe (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eignungsleihe".
- Nachunternehmer (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".
Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der Bietergemeinschaft".
Die Bietergemeinschaft hat hierin die Aufgabenverteilung darzulegen und zu erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nicht anderes vereinbart ist.