Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter erklärt ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, zur Leistungserbringung durch Abgabe folgender Erklärung geeignet zu sein.
- Erklärung, dass die erforderliche Fachkunde durch für den Auftrag und Aufgabenbereich entsprechend geschultes qualifiziertes Fachpersonal vorgehalten wird.
- Es trifft kein unter § 123 GWB genannter Ausschlussgrund auf ihn zu, d. h. weder er selbst noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und inter-nationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Die erforderlichen Registereintragungen (Berufs-, Handelsregister o. ä.) liegen vor.
- Der Teilnehmer, sofern er Arbeitgeber ist, gewährt seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts, die nach Art und Höhe den mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen des Bieters gebunden ist bzw., soweit eine Bindung an einen Tarifvertrag nicht besteht, den Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Ent-gelt zahlt, das den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) entspricht.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
- Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz gebunden bin.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 98c des Aufenthaltsgesetzes vor.
- Es liegen keine Einträge im Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen für folgende Tatbestände vor:
- § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
- § 21 Abs. 1 und 2 des Mindestlohngesetzes,
- § 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung,
- § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und
- § 81 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Mobil Krankenkasse behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
- Es liegen keine Einträge im Wettbewerbsregister vor. Die Mobil Krankenkasse wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
- Anlage 9 - Unternehmensdarstellung inkl. Referenzen:
Der Bieter hat die Punkte 1 bis 4 zur Darstellung des Unternehmens entsprechend auszufüllen.
Unter Punkt 5 hat der Bieter mindestens zwei Referenzen, die mit Art und Umfang der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe von Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben.
Die Mobil Krankenkasse behält sich ausdrücklich das Recht vor, Erkundigungen über angegebene Referenzprojekte einzuholen.
- Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOM):
Für die Räumlichkeiten, hat der Bieter dem Angebot eine ISO Zertifizierung 27001 (oder vergleichbar) oder ersatzweise ein Sicherheitskonzept beizulegen.
(oder wenn keine Zertifizierung bzw. Sicherheitskonzept eingereicht werden kann, alternativ die Anlage 10 - Eigenerklärung Checkliste TOM entsprechend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen)