Der Freistaat Sachsen nutzt im Onlinebereich zu einem großen Teil Videomaterial. Hierzu ist die Produktion von hochwertigem 4K-Filmmaterial notwendig. Neben der Produktion von hochwertigen Imagefilmen, Dokumentationen und Spots ist vorgesehen, dass Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge, unter anderem zu Terminen und Veranstaltungen des Ministerpräsidenten, Messeauftritten oder auch zu Veranstaltungen, an denen der Freistaat Sachsen maßgeblich beteiligt ist (z. B. Tag der Sachsen), produziert werden. Derzeit werden Videos in der Regel zunächst auf dem YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen (http://www.youtube.com/freistaatsachsen) hochgeladen und von dort auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen unter http://www.sachsen.de eingebunden und gestreut. Weiterhin können Videobeiträge auf Veranlassung des Auftraggebers auch auf anderen Domains und über andere Möglichkeiten als YouTube veröffentlicht werden und in sonstigen digitalen On- und Offline-Medien Verwendung finden sowie auf Veranstaltungen des Freistaates Sachsen vorgeführt werden. Darüber hinaus sollen die bereits laufenden Social-Media-Aktivitäten ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktion von Videomaterial sowie Weiterentwicklung und Betreuung von Social-Media-Aktivitäten und der Suchmaschinen-Werbung
Referenznummer: SK.13.1-0453/15/19
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen nutzt im Onlinebereich zu einem großen Teil Videomaterial.
Hierzu ist die Produktion von hochwertigem 4K-Filmmaterial notwendig. Neben der Produktion von hochwertigen Imagefilmen, Dokumentationen und Spots ist vorgesehen, dass Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge, unter anderem zu Terminen und Veranstaltungen des Ministerpräsidenten, Messeauftritten oder auch zu Veranstaltungen, an denen der Freistaat Sachsen maßgeblich beteiligt ist (z. B. Tag der Sachsen), produziert werden.
Derzeit werden Videos in der Regel zunächst auf dem YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen (http://www.youtube.com/freistaatsachsen) hochgeladen und von dort auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen unter http://www.sachsen.de eingebunden und gestreut. Weiterhin können Videobeiträge auf Veranlassung des Auftraggebers auch auf anderen Domains und über andere Möglichkeiten als YouTube veröffentlicht werden und in sonstigen digitalen On- und Offline-Medien Verwendung finden sowie auf Veranstaltungen des Freistaates Sachsen vorgeführt werden.
Darüber hinaus sollen die bereits laufenden Social-Media-Aktivitäten ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Der Freistaat Sachsen nutzt im Onlinebereich zu einem großen Teil Videomaterial.
Hierzu ist die Produktion von hochwertigem 4K-Filmmaterial notwendig. Neben der Produktion von hochwertigen Imagefilmen, Dokumentationen und Spots ist vorgesehen, dass Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge, unter anderem zu Terminen und Veranstaltungen des Ministerpräsidenten, Messeauftritten oder auch zu Veranstaltungen, an denen der Freistaat Sachsen maßgeblich beteiligt ist (z. B. Tag der Sachsen), produziert werden.
Derzeit werden Videos in der Regel zunächst auf dem YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen (http://www.youtube.com/freistaatsachsen) hochgeladen und von dort auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen unter http://www.sachsen.de eingebunden und gestreut. Weiterhin können Videobeiträge auf Veranlassung des Auftraggebers auch auf anderen Domains und über andere Möglichkeiten als YouTube veröffentlicht werden und in sonstigen digitalen On- und Offline-Medien Verwendung finden sowie auf Veranstaltungen des Freistaates Sachsen vorgeführt werden.
Darüber hinaus sollen die bereits laufenden Social-Media-Aktivitäten ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Filmmaterial
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand von Los 1 sind Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge zu aktuellen Themen (maximale Länge: drei Minuten inklusive Intro und Outro), Livestreams sowie hochwertige themenbezogene Imagefilme und Spots. Die Videos können auch auf bereits vorhandenem Footage-Material basieren.
Gegenstand des Auftrags sind ferner Imagefilme, mit denen in einer hohen Qualität konkrete Themen längerfristig dargestellt werden. Das konkrete, in dem Imagefilm zu behandelnde Thema wird jeweils vom Auftraggeber bestimmt.
Der Vertrag wird keine Mindestabnahmemengen enthalten. Innerhalb eines Jahres der Vertragslaufzeit sind insgesamt ca. 30 Abrufe vorgesehen.
Gegenstand von Los 1 sind Nachrichtenfilme und Kurzbeiträge zu aktuellen Themen (maximale Länge: drei Minuten inklusive Intro und Outro), Livestreams sowie hochwertige themenbezogene Imagefilme und Spots. Die Videos können auch auf bereits vorhandenem Footage-Material basieren.
Gegenstand des Auftrags sind ferner Imagefilme, mit denen in einer hohen Qualität konkrete Themen längerfristig dargestellt werden. Das konkrete, in dem Imagefilm zu behandelnde Thema wird jeweils vom Auftraggeber bestimmt.
Der Vertrag wird keine Mindestabnahmemengen enthalten. Innerhalb eines Jahres der Vertragslaufzeit sind insgesamt ca. 30 Abrufe vorgesehen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm📦
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 12 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann dreimalig um 12 Monate verlängert werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Social-Media
Beschreibung der Beschaffung:
Konzeption und Contentkreation neuer Social-Media-Formate, die direkte Begleitung des Ministerpräsidenten bei amtlichen Terminen inklusive Videodreh und Videoerstellung sowie das Monitoring und Reporting der Social-Media-Aktivitäten, verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen
Konzeption und Contentkreation neuer Social-Media-Formate, die direkte Begleitung des Ministerpräsidenten bei amtlichen Terminen inklusive Videodreh und Videoerstellung sowie das Monitoring und Reporting der Social-Media-Aktivitäten, verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-18 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: entfällt
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstöße §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 242-762955 (2023-12-14)