Mit der Lehrfabrik Möbelindustrie soll innerhalb eines Bildungscampus in Löhne ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung für die technischen Ausbildungsberufe in der Möbelindustrie bzw. Zulieferindustrie erlernt werden können. Mit der Lehrfabrik wird ein Entwicklungsraum geschaffen, der die in dem Handlungskonzept OWL 4.0 genannten Ziele, Zielgruppen, Themen und Handlungsfelder erfüllt und abdeckt. In einer neu errichteten Fabrikationshalle nebst Büro, Werkstatt-/Labor- und Seminarräumen soll ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung im Zusammenhang mit der Möbelherstellung erlernt werden können. Hierzu wird durch eine voll funktionierende Produktionsanlage der gesamte Prozess der Möbelherstellung ermöglicht. Die einzelnen Anlagenkomponenten der Produktionsanlage sind u.a. o Plattenlager o Plattenaufteilsäge o Kantenanleimmaschinen o CNC-Bearbeitungszentrum o Beschlagsetzautomat mit Korpuspresse o Längs- und Quersäge o Hobelautomat o Schleifmaschine o Lackierautomat mit Trocknungskanal o Automatische Einlegestation o Kartonschneidmaschine o Automatische Verpackungsanlage o Messtische o Grafisches Auftragserfassungssystem o MES-System o Absaugeinrichtung mit Filteranlage o Druckluftkompressor o Scanner an Maschinen und im Handbetrieb o Terminals zur Auftrags- und Produktionssteuerung o Flurförderfahrzeuge o Transportwagen Diese Anlagenkomponenten sind als eine zusammenhängende und vernetzte Produktionslinie zu errichten. Neben der eigentlichen Anlagentechnik für die Produktionsabläufe sind auch die Terminals für die Maschinen- und Anlagenbediener, sowie Einrichtungen für Absaugung usw. vorzusehen. Die Produktionsanlage soll insbesondere in anerkannten Ausbildungsberufen in der Möbelindustrie eine "Trainingsmöglichkeit" schaffen, den Produktionsprozess an einer Schulungsanlage kennenzulernen, zu verstehen und zu bedienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-26.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Produktionsanlage Lehrfabrik Möbelindustrie, Löhne
Kurze Beschreibung:
Mit der Lehrfabrik Möbelindustrie soll innerhalb eines Bildungscampus in Löhne ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung für die technischen Ausbildungsberufe in der Möbelindustrie bzw. Zulieferindustrie erlernt werden können. Mit der Lehrfabrik wird ein Entwicklungsraum geschaffen, der die in dem Handlungskonzept OWL 4.0 genannten Ziele, Zielgruppen, Themen und Handlungsfelder erfüllt und abdeckt. In einer neu errichteten Fabrikationshalle nebst Büro, Werkstatt-/Labor- und Seminarräumen soll ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung im Zusammenhang mit der Möbelherstellung erlernt werden können. Hierzu wird durch eine voll funktionierende Produktionsanlage der gesamte Prozess der Möbelherstellung ermöglicht. Die einzelnen Anlagenkomponenten der Produktionsanlage sind u.a. o Plattenlager o Plattenaufteilsäge o Kantenanleimmaschinen o CNC-Bearbeitungszentrum o Beschlagsetzautomat mit Korpuspresse o Längs- und Quersäge o Hobelautomat o Schleifmaschine o Lackierautomat mit Trocknungskanal o Automatische Einlegestation o Kartonschneidmaschine o Automatische Verpackungsanlage o Messtische o Grafisches Auftragserfassungssystem o MES-System o Absaugeinrichtung mit Filteranlage o Druckluftkompressor o Scanner an Maschinen und im Handbetrieb o Terminals zur Auftrags- und Produktionssteuerung o Flurförderfahrzeuge o Transportwagen Diese Anlagenkomponenten sind als eine zusammenhängende und vernetzte Produktionslinie zu errichten. Neben der eigentlichen Anlagentechnik für die Produktionsabläufe sind auch die Terminals für die Maschinen- und Anlagenbediener, sowie Einrichtungen für Absaugung usw. vorzusehen. Die Produktionsanlage soll insbesondere in anerkannten Ausbildungsberufen in der Möbelindustrie eine "Trainingsmöglichkeit" schaffen, den Produktionsprozess an einer Schulungsanlage kennenzulernen, zu verstehen und zu bedienen.
Mit der Lehrfabrik Möbelindustrie soll innerhalb eines Bildungscampus in Löhne ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung für die technischen Ausbildungsberufe in der Möbelindustrie bzw. Zulieferindustrie erlernt werden können. Mit der Lehrfabrik wird ein Entwicklungsraum geschaffen, der die in dem Handlungskonzept OWL 4.0 genannten Ziele, Zielgruppen, Themen und Handlungsfelder erfüllt und abdeckt. In einer neu errichteten Fabrikationshalle nebst Büro, Werkstatt-/Labor- und Seminarräumen soll ein hochmodernes Trainingszentrum geschaffen werden, in dem alle technischen Fähigkeiten in und nach der Ausbildung im Zusammenhang mit der Möbelherstellung erlernt werden können. Hierzu wird durch eine voll funktionierende Produktionsanlage der gesamte Prozess der Möbelherstellung ermöglicht. Die einzelnen Anlagenkomponenten der Produktionsanlage sind u.a. o Plattenlager o Plattenaufteilsäge o Kantenanleimmaschinen o CNC-Bearbeitungszentrum o Beschlagsetzautomat mit Korpuspresse o Längs- und Quersäge o Hobelautomat o Schleifmaschine o Lackierautomat mit Trocknungskanal o Automatische Einlegestation o Kartonschneidmaschine o Automatische Verpackungsanlage o Messtische o Grafisches Auftragserfassungssystem o MES-System o Absaugeinrichtung mit Filteranlage o Druckluftkompressor o Scanner an Maschinen und im Handbetrieb o Terminals zur Auftrags- und Produktionssteuerung o Flurförderfahrzeuge o Transportwagen Diese Anlagenkomponenten sind als eine zusammenhängende und vernetzte Produktionslinie zu errichten. Neben der eigentlichen Anlagentechnik für die Produktionsabläufe sind auch die Terminals für die Maschinen- und Anlagenbediener, sowie Einrichtungen für Absaugung usw. vorzusehen. Die Produktionsanlage soll insbesondere in anerkannten Ausbildungsberufen in der Möbelindustrie eine "Trainingsmöglichkeit" schaffen, den Produktionsprozess an einer Schulungsanlage kennenzulernen, zu verstehen und zu bedienen.
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Lieferungen
Stadt: Löhne
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Herford
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-21 📅
Datum des Endes: 2024-09-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-07 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 00:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-08 00:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen wird auf § 56 Abs. 3 VgV verwiesen.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen: Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) von 3 Mio. EUR netto, Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung/Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenz: Mindestens 1 Referenz über die Ausführung von Leistungen im Zeitraum 2015 - 2023, die mit den zu vergebenden Liefer- und Dienstleistungen vergleichbar sind. Vergleichbarkeitsmaßstab ist: - Konzeptionierung, Lieferung und Aufstellung inkl. Inbetriebnahme einer Produktionsanlage für einen Produktionsprozess - Anlagenvolumen mind. 1 Mio. EUR netto
Referenz: Mindestens 1 Referenz über die Ausführung von Leistungen im Zeitraum 2015 - 2023, die mit den zu vergebenden Liefer- und Dienstleistungen vergleichbar sind. Vergleichbarkeitsmaßstab ist: - Konzeptionierung, Lieferung und Aufstellung inkl. Inbetriebnahme einer Produktionsanlage für einen Produktionsprozess - Anlagenvolumen mind. 1 Mio. EUR netto
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine Angabe
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCQHYM1
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514-110📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1. Da das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, da der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB ist, finden die Regelungen für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern keine Anwendung. Aus Sicht des Auftraggebers ist daher ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Liegen aus Sicht der Bieter vergaberechtliche Verstöße vor, ist der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben. Daneben kann sich der Bieter bei behaupteter vergaberechtlicher Verstöße gemäß § 21 VOB/A an die Bezirksregierung Detmold Kommunalaufsicht Leopoldstraße 15 32756 Detmold wenden. 2. Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 ABs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Da das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist, da der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB ist, finden die Regelungen für ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern keine Anwendung. Aus Sicht des Auftraggebers ist daher ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Liegen aus Sicht der Bieter vergaberechtliche Verstöße vor, ist der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben. Daneben kann sich der Bieter bei behaupteter vergaberechtlicher Verstöße gemäß § 21 VOB/A an die Bezirksregierung Detmold Kommunalaufsicht Leopoldstraße 15 32756 Detmold wenden. 2. Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 ABs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 209-660241 (2023-10-26)