Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität
ausführen zu können.
Mindestanforderungen an die Eignung
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
➢ Referenzen: Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens zwei im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten
drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist ) erfolgreich abgeschlossen
wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig
ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Antrag einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, -
vgl. Teil B-Leistungsbeschreibung) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere muss nachgewiesen werden: Netzwerkaufbau und -
pflege, Konzeption, Umsetzung und Moderation von Eventformaten
(für /mit mind. 30 Teilnehmer), Konzeption und Umsetzung einer
Kommunikationsstrategie mit Schwerpunkt Social Media.
• setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer undorganisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder
auch höherenSchwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
• bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen
Erfolgreich abgeschlossen =
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit der Folge, dass die Referenz nicht den geforderten Mindestwert erreicht. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen,
kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder
privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für
jede Referenz nur einmal einzureichen.