Beschreibung der Beschaffung
Dem Programmbeauftragten obliegt die Mitwirkung bei der Organisation, Koordinierung und Steuerung aller mit der Abwicklung des Programms zusammenhängenden Fragen im SZP-Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt“ im Wurzener Land. Der Programmbeauftragte unterstützt die beteiligten Kommunen in allen Fragen der Programmumsetzung die zur Erreichung der Programmziele notwendig sind. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Einzelleistungen, die in ihre wesentlichen Teilbereiche untergliedert sind:
Beratung, Koordination und Steuerung
- intensive Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
- Vermittlung und Moderation der Programmumsetzung in den Gremien der beteiligten Kommunen
- enge Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden, insbesondere Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) und Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Koordination und Bündelung des Einsatzes von verschiedenen Förderprogrammen im Programmgebiet
- Fortschreibung des Maßnahme-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanes entsprechend dem aktuellen Stand der Maßnahmenplanung/-umsetzung
- Koordination und Moderation der ressortübergreifenden Prozesse zur Programmumsetzung
- Steuerung, Bündelung und Betreuung der verschiedenen Akteure im Gebiet, die Maßnahmen im Gebiet betreffend
- Beratung privater Akteure im Gebiet
- Mitwirkung bei der Fortschreibung von Entwicklungskonzepten
- Beratung der Kommunen und Abgabe von Stellungnahmen zu Fachplanungen im Programmgebiet
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit beteiligten Genehmigungsbehörden
- Teilnahme an Sitzungen und Terminen vor Ort
- Beratung zu beabsichtigten Grundstücksverkaufs- bzw. Grunderwerbsmaßnahmen
- Investorenberatung und Mitwirkung bei der Erarbeitung von Aufgabenstellungen für komplexe Herangehensweisen bei Projektentwicklungen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Entwicklung von Initialprojekten
- Initiierung und Begleitung eines Verfügungsfonds einschließlich Unterstützung der Kommunen bei der Vorbereitung der Einzelprojekte sowie bei der Abrechnung gegenüber der Bewilligungsstelle
- Unterstützung der Kommunen beim Aufbau und der Umsetzung eines interkommunalen Quartiersmanagement (EM 20) entsprechend den Entwicklungszielen im Antragsjahr 2022
Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der Kommunen im Rahmen der gebietsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, wie Pressemitteilungen
- Organisation von Informationsveranstaltungen und Teilnahme an diesen
- Erarbeitung von Broschüren, Plakaten, Faltblättern
- Kommunikation und Abstimmung neuer Inhalte des interkommunalen Entwicklungskonzeptes und Einbindung von Bürgern, Gruppen und Akteuren in die Umsetzung sowie in den gesamten Erneuerungsprozess
Programmevaluation und Begleitforschung
- Durchführung der Programmevaluation und Realisierung des Berichtswesens entsprechend den Vorgaben der Bewilligungsstelle sowie Bund und Land
- Unterstützung der Kommunen bei Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch sowie auf Anforderung Teilnahme an Fachveranstaltungen auf der Ebene des Freistaates Sachsen, insbesondere an Veranstaltungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB), des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) und entsprechender Facharbeitskreise
- rechtzeitige Information der Kommunen zu wesentlichen, die Programmumsetzung betreffenden Erkenntnissen auf Ebene des Bundes bzw. Freistaates Sachsen, soweit diese den Kommunen noch nicht vorliegen
Finanzielle Betreuung
Beratung der Kommunen
Der Programmbeauftragte berät die Kommunen in allen mit der finanziellen Abwicklung der Gesamtmaßnahme zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten der in Frage kommenden Programme.
Abruf der Fördermittel
- Überwachung der programmbezogenen Ausgaben
- Überwachung der programmbezogenen Einnahmen
- Erstellung der Auszahlungsanträge (AZA) und Zwischenverwendungsnachweise (ZVN) entsprechend den Vorgaben der RL-StBauE und der Bewilligungsstelle
- Überwachung der Erledigung der Auszahlungsanträge durch die Bewilligungsstelle
- Überwachung der Auszahlung der Fördermittel durch die Bewilligungsstelle
- fallweise Wiedervorlage der in AZA/ZVN nicht anerkannten Ausgaben unter Beifügung zusätzlicher Unterlagen, ergänzender Erläuterungen etc. in strittigen Fällen Herbeiführung einer Klärung mit der Bewilligungsstelle
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
Erstellung von:
- Kosten- und Finanzierungsübersichten mit Bezug zu Einzelmaßnahmen/Projekten sowie zur Gesamtmaßnahme
- Übersichten zum Förderrahmen
- Übersichten zu Auszahlungsanträgen
Fortsetzungsantrag/Fortsetzungsbericht
Mitwirkung bei der termingerechten Vorbereitung und Ausarbeitung des jährlich zu erstellenden Fortsetzungsantrages bzw. Fortsetzungsberichtes in Abstimmung mit den Kommunen gemäß den Vorgaben der jeweiligen Programmausschreibung, insbesondere
- Erhebung und Fortschreibung der Förderziele einschließlich Sachbericht
- Ermittlung der bisher angefallenen Ausgaben und Einnahmen
- Zusammenstellung der noch zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
- Ermittlung und Darstellung bzw. Begründung eines zusätzlichen Mittelbedarfs (Aufstockungsbetrag)
- Erarbeitung aller Anlagen zum Fortsetzungsantrag
Jahresabschluss
- projekt- und gesamtmaßnahmenbezogene Kosten- und Finanzierungsübersicht
- jährlicher schriftlicher Sachstandsbericht (auf Anforderung durch die Kommunen)
Vorbereitung und Abwicklung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Durchführung privater Baumaßnahmen
- Information und Beratung der betroffenen Eigentümer über grundsätzliche Fördermöglichkeiten
- Besichtigung der Gebäude und überschlägige Schätzung des Kostenerstattungsbetrages
- Ermittlung und Erörterung der durchzuführenden Baumaßnahmen gemeinsam mit dem Eigentümer und den Kommunen
- Ermittlung des zuwendungsfähigen Gesamtaufwandes
- Berechnung des Kostenerstattungsbetrages (KEB)
- Mitwirkung bei der Ausfertigung einer Modernisierungsvereinbarung zwischen den Kommunen und Eigentümer
- Abstimmung mit der Bewilligungsstelle
- falls notwendig Unterstützung der Kommunen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit durch die zuständige Bewilligungsstelle einschließlich Antragstellung
- Kontrolle der ausgeführten Bauabschnitte
- Erstellung und Überwachung von Zwischenabrechnungen als Voraussetzung für die Auszahlung von Teilraten auf der vertraglich vereinbarten Grundlage
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen gemäß Modernisierungsvereinbarung (Schlussabnahme)
- Überprüfung der vorzulegenden Rechnungen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit
- Erstellung einer Schlussabrechnung mit Ermittlung des endgültigen Kostenerstattungsbetrages
- Erstellung eines Verwendungsnachweises nach Abschluss der geförderten Einzelmaßnahme
Durchführung von kommunalen Baumaßnahmen
- Beratung der Kommunen über grundsätzliche Fördermöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen
- Ermittlung des zuwendungsfähigen Gesamtaufwandes
- Abstimmung der Maßnahme mit der zuständigen Bewilligungsstelle
- Unterstützung der Kommunen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit durch die zuständige Bewilligungsstelle einschließlich Antragstellung
- Mitwirkung in erforderlichen Abstimmungsrunden
- Überwachung der Baudurchführung aus fördermittelrelevanter Sicht
- Führung von evtl. notwendigen Abstimmungen mit der zuständigen Bewilligungsstelle zu Nachträgen und Mehrkosten
- Zusammenstellung der Unterlagen für die Schlussrechnung
- Erstellung der maßnahmenbezogenen Schlussabrechnung gegenüber der zuständigen Bewilligungsstelle
- Erstellen eines Verwendungsnachweises nach Abschluss der geförderten Einzelmaßnahme
Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen
Durchführung von Ordnungsmaßnahmen privater Dritter
- Information und Beratung der betroffenen Eigentümer über grundsätzliche Fördermöglichkeiten
- Besichtigung der Gebäude/Grundstücke und überschlägige Schätzung der Kosten der Ordnungsmaßnahme
- Ermittlung und Erörterung der durchzuführenden Ordnungsmaßnahme einschließlich nachfolgender Nutzung gemeinsam mit Eigentümer und den Kommunen
- Ermittlung der Kosten der Ordnungsmaßnahme
- Mitwirkung bei der Ausfertigung einer Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen den Kommunen und Eigentümern
- Abstimmung mit der Bewilligungsstelle
- falls notwendig, Unterstützung der Kommunen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit durch die zuständige Bewilligungsstelle einschließlich Antragstellung
- Kontrolle der ausgeführten Bauabschnitte
- Erstellung und Überwachung von Zwischenabrechnungen als Voraussetzung für die Auszahlung von Teilraten auf der vertraglich vereinbarten Grundlage
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen gemäß Ordnungsmaßnahmen-vereinbarung (Schlussabnahme)
- Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen und Rechnungen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zuwendungsfähigkeit
- Erstellung einer Schlussabrechnung mit Ermittlung der endgültigen Kosten der Ordnungsmaßnahme
- Erstellung eines Verwendungsnachweises nach Abschluss der geförderten Einzelmaßnahme
Im Übrigen wird auf den Ausschreibungstext verwiesen.