Die Gemeinden Beilrode und Arzberg haben im Programmjahr 2022 als Fördergebiet „Ostelbien“ die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt-Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ beantragt. Der Antrag beruhte nicht zuletzt auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept „Ostelbien“ vom Januar 2022 und auf dem Konzept für eine integrierte Stadtentwicklung für die Gemeinde Beilrode, erstellt in 2022. Beide Konzepte, die im Übrigen anliegen, wurden durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH aus Leipzig erstellt. Die beiden Kommunen Beilrode und Arzberg, die in der Elbniederung östlich der Elbe und am Südrand der Annaburger Heide liegen, bestehen aus mehreren Ortsteilen und sind ebenso von dem demographischen Wandel betroffen, wie viele Kommunen im ländlich geprägten Bereich. Mit dem demographischen Wandel geht einher, dass die Daseinsvorsorge, die Voraussetzung für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist, immer schwieriger wird. Nicht zuletzt zur Sicherung der Finanzierung von Schlüsselmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge wurde der vorstehende Antrag gestellt und wurde durch den Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022 positiv beschieden. Der Zuwendungsbescheid liegt ebenfalls an. Um den Prozess insbesondere mit der Antragstellung für das Programmjahr 2023 ohne Weiteres fortsetzen zu können, haben die Kommunen Beilrode und Arzberg vorläufig einen Programmbegleiter erneut gebunden. Dabei handelt es sich um die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Leipzig. Der Fortsetzungsantrag vom 26.01.2023 liegt diesen Unterlagen ebenfalls bei. Das gemeinsame Agieren der beteiligten Kommunen Beilrode und Arzberg basiert vor allem auf der Erkenntnis, dass die Region „Ostelbien“ nur in Kooperation nachhaltig zum Wohle der Bevölkerung entwickelt werden kann. Die Überalterung der Bevölkerung und der stetige Abwanderungsprozess, mithin der demographische Entwicklungsprozess, waren Anlass, die vorhandenen kommunalen Angebote zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung entsprechend dem sich abzeichnenden Bedarf gegenzusteuern und neu zu entwickeln. Damit ging auch einher, dass die beiden Kommunen letztlich auch erkannt haben, dass die Bereitstellung von Angeboten für die Bevölkerung zukünftig nicht mehr allein von Beilrode oder von Arzberg zu bewältigen ist. Stattdessen wird es in Zukunft eben notwendig sein, dass sich die Gemeinden Beilrode und Arzberg enger aufeinander abstimmen und bei der Entwicklung von Versorgungsstrategien gar arbeitsteilig vorgehen. Sämtlich Unterlagen und Antragstellungen, wie vorstehend ausgeführt, wurden von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH begleitet. Im Rahmen einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung sind die Kommunen Beilrode und Arzberg übereingekommen, dass die Gemeinde Beilrode, vertreten durch den Bürgermeister Herrn René Vetter, zu dem gemeinsamen Vertreter bestimmt wird und das insbesondere zu dem Zweck, Fördermittel zu beantragen und die Leistungen eines Programmbegleiters auszuschreiben, was vorliegend erfolgt. Für die Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) soll im Rahmen der Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Programmbegleiter gefunden werden. Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Referenznummer: 01/2023
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Beilrode und Arzberg haben im Programmjahr 2022 als Fördergebiet „Ostelbien“ die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt-Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ beantragt. Der Antrag beruhte nicht zuletzt auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept „Ostelbien“ vom Januar 2022 und auf dem Konzept für eine integrierte Stadtentwicklung für die Gemeinde Beilrode, erstellt in 2022. Beide Konzepte, die im Übrigen anliegen, wurden durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH aus Leipzig erstellt.
Die beiden Kommunen Beilrode und Arzberg, die in der Elbniederung östlich der Elbe und am Südrand der Annaburger Heide liegen, bestehen aus mehreren Ortsteilen und sind ebenso von dem demographischen Wandel betroffen, wie viele Kommunen im ländlich geprägten Bereich. Mit dem demographischen Wandel geht einher, dass die Daseinsvorsorge, die Voraussetzung für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist, immer schwieriger wird.
Nicht zuletzt zur Sicherung der Finanzierung von Schlüsselmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge wurde der vorstehende Antrag gestellt und wurde durch den Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022 positiv beschieden. Der Zuwendungsbescheid liegt ebenfalls an.
Um den Prozess insbesondere mit der Antragstellung für das Programmjahr 2023 ohne Weiteres fortsetzen zu können, haben die Kommunen Beilrode und Arzberg vorläufig einen Programmbegleiter erneut gebunden. Dabei handelt es sich um die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Leipzig. Der Fortsetzungsantrag vom 26.01.2023 liegt diesen Unterlagen ebenfalls bei.
Das gemeinsame Agieren der beteiligten Kommunen Beilrode und Arzberg basiert vor allem auf der Erkenntnis, dass die Region „Ostelbien“ nur in Kooperation nachhaltig zum Wohle der Bevölkerung entwickelt werden kann.
Die Überalterung der Bevölkerung und der stetige Abwanderungsprozess, mithin der demographische Entwicklungsprozess, waren Anlass, die vorhandenen kommunalen Angebote zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung entsprechend dem sich abzeichnenden Bedarf gegenzusteuern und neu zu entwickeln. Damit ging auch einher, dass die beiden Kommunen letztlich auch erkannt haben, dass die Bereitstellung von Angeboten für die Bevölkerung zukünftig nicht mehr allein von Beilrode oder von Arzberg zu bewältigen ist. Stattdessen wird es in Zukunft eben notwendig sein, dass sich die Gemeinden Beilrode und Arzberg enger aufeinander abstimmen und bei der Entwicklung von Versorgungsstrategien gar arbeitsteilig vorgehen.
Sämtlich Unterlagen und Antragstellungen, wie vorstehend ausgeführt, wurden von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH begleitet.
Im Rahmen einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung sind die Kommunen Beilrode und Arzberg übereingekommen, dass die Gemeinde Beilrode, vertreten durch den Bürgermeister Herrn René Vetter, zu dem gemeinsamen Vertreter bestimmt wird und das insbesondere zu dem Zweck, Fördermittel zu beantragen und die Leistungen eines Programmbegleiters auszuschreiben, was vorliegend erfolgt.
Für die Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) soll im Rahmen der Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Programmbegleiter gefunden werden.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Die Gemeinden Beilrode und Arzberg haben im Programmjahr 2022 als Fördergebiet „Ostelbien“ die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt-Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ beantragt. Der Antrag beruhte nicht zuletzt auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept „Ostelbien“ vom Januar 2022 und auf dem Konzept für eine integrierte Stadtentwicklung für die Gemeinde Beilrode, erstellt in 2022. Beide Konzepte, die im Übrigen anliegen, wurden durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH aus Leipzig erstellt.
Die beiden Kommunen Beilrode und Arzberg, die in der Elbniederung östlich der Elbe und am Südrand der Annaburger Heide liegen, bestehen aus mehreren Ortsteilen und sind ebenso von dem demographischen Wandel betroffen, wie viele Kommunen im ländlich geprägten Bereich. Mit dem demographischen Wandel geht einher, dass die Daseinsvorsorge, die Voraussetzung für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist, immer schwieriger wird.
Nicht zuletzt zur Sicherung der Finanzierung von Schlüsselmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge wurde der vorstehende Antrag gestellt und wurde durch den Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022 positiv beschieden. Der Zuwendungsbescheid liegt ebenfalls an.
Um den Prozess insbesondere mit der Antragstellung für das Programmjahr 2023 ohne Weiteres fortsetzen zu können, haben die Kommunen Beilrode und Arzberg vorläufig einen Programmbegleiter erneut gebunden. Dabei handelt es sich um die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Leipzig. Der Fortsetzungsantrag vom 26.01.2023 liegt diesen Unterlagen ebenfalls bei.
Das gemeinsame Agieren der beteiligten Kommunen Beilrode und Arzberg basiert vor allem auf der Erkenntnis, dass die Region „Ostelbien“ nur in Kooperation nachhaltig zum Wohle der Bevölkerung entwickelt werden kann.
Die Überalterung der Bevölkerung und der stetige Abwanderungsprozess, mithin der demographische Entwicklungsprozess, waren Anlass, die vorhandenen kommunalen Angebote zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung entsprechend dem sich abzeichnenden Bedarf gegenzusteuern und neu zu entwickeln. Damit ging auch einher, dass die beiden Kommunen letztlich auch erkannt haben, dass die Bereitstellung von Angeboten für die Bevölkerung zukünftig nicht mehr allein von Beilrode oder von Arzberg zu bewältigen ist. Stattdessen wird es in Zukunft eben notwendig sein, dass sich die Gemeinden Beilrode und Arzberg enger aufeinander abstimmen und bei der Entwicklung von Versorgungsstrategien gar arbeitsteilig vorgehen.
Sämtlich Unterlagen und Antragstellungen, wie vorstehend ausgeführt, wurden von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH begleitet.
Im Rahmen einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung sind die Kommunen Beilrode und Arzberg übereingekommen, dass die Gemeinde Beilrode, vertreten durch den Bürgermeister Herrn René Vetter, zu dem gemeinsamen Vertreter bestimmt wird und das insbesondere zu dem Zweck, Fördermittel zu beantragen und die Leistungen eines Programmbegleiters auszuschreiben, was vorliegend erfolgt.
Für die Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) soll im Rahmen der Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Programmbegleiter gefunden werden.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-24 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 040-117414
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend im Rahmen der ersten Auswahlstufe zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und den Nachunternehmern erfüllt werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend im Rahmen der ersten Auswahlstufe zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und den Nachunternehmern erfüllt werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Beilrode und Arzberg haben im Programmjahr 2022 als Fördergebiet „Ostelbien“ die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt-Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ beantragt. Der Antrag beruhte nicht zuletzt auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept „Ostelbien“ vom Januar 2022 und auf dem Konzept für eine integrierte Stadtentwicklung für die Gemeinde Beilrode, erstellt in 2022. Beide Konzepte, die im Übrigen anliegen, wurden durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH aus Leipzig erstellt.
Die Gemeinden Beilrode und Arzberg haben im Programmjahr 2022 als Fördergebiet „Ostelbien“ die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt-Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ beantragt. Der Antrag beruhte nicht zuletzt auf dem Interkommunalen Entwicklungskonzept „Ostelbien“ vom Januar 2022 und auf dem Konzept für eine integrierte Stadtentwicklung für die Gemeinde Beilrode, erstellt in 2022. Beide Konzepte, die im Übrigen anliegen, wurden durch die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH aus Leipzig erstellt.
Die beiden Kommunen Beilrode und Arzberg, die in der Elbniederung östlich der Elbe und am Südrand der Annaburger Heide liegen, bestehen aus mehreren Ortsteilen und sind ebenso von dem demographischen Wandel betroffen, wie viele Kommunen im ländlich geprägten Bereich. Mit dem demographischen Wandel geht einher, dass die Daseinsvorsorge, die Voraussetzung für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist, immer schwieriger wird.
Die beiden Kommunen Beilrode und Arzberg, die in der Elbniederung östlich der Elbe und am Südrand der Annaburger Heide liegen, bestehen aus mehreren Ortsteilen und sind ebenso von dem demographischen Wandel betroffen, wie viele Kommunen im ländlich geprägten Bereich. Mit dem demographischen Wandel geht einher, dass die Daseinsvorsorge, die Voraussetzung für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist, immer schwieriger wird.
Nicht zuletzt zur Sicherung der Finanzierung von Schlüsselmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge wurde der vorstehende Antrag gestellt und wurde durch den Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022 positiv beschieden. Der Zuwendungsbescheid liegt ebenfalls an.
Nicht zuletzt zur Sicherung der Finanzierung von Schlüsselmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge wurde der vorstehende Antrag gestellt und wurde durch den Zuwendungsbescheid vom 26.10.2022 positiv beschieden. Der Zuwendungsbescheid liegt ebenfalls an.
Um den Prozess insbesondere mit der Antragstellung für das Programmjahr 2023 ohne Weiteres fortsetzen zu können, haben die Kommunen Beilrode und Arzberg vorläufig einen Programmbegleiter erneut gebunden. Dabei handelt es sich um die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Leipzig. Der Fortsetzungsantrag vom 26.01.2023 liegt diesen Unterlagen ebenfalls bei.
Um den Prozess insbesondere mit der Antragstellung für das Programmjahr 2023 ohne Weiteres fortsetzen zu können, haben die Kommunen Beilrode und Arzberg vorläufig einen Programmbegleiter erneut gebunden. Dabei handelt es sich um die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Leipzig. Der Fortsetzungsantrag vom 26.01.2023 liegt diesen Unterlagen ebenfalls bei.
Das gemeinsame Agieren der beteiligten Kommunen Beilrode und Arzberg basiert vor allem auf der Erkenntnis, dass die Region „Ostelbien“ nur in Kooperation nachhaltig zum Wohle der Bevölkerung entwickelt werden kann.
Die Überalterung der Bevölkerung und der stetige Abwanderungsprozess, mithin der demographische Entwicklungsprozess, waren Anlass, die vorhandenen kommunalen Angebote zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung entsprechend dem sich abzeichnenden Bedarf gegenzusteuern und neu zu entwickeln. Damit ging auch einher, dass die beiden Kommunen letztlich auch erkannt haben, dass die Bereitstellung von Angeboten für die Bevölkerung zukünftig nicht mehr allein von Beilrode oder von Arzberg zu bewältigen ist. Stattdessen wird es in Zukunft eben notwendig sein, dass sich die Gemeinden Beilrode und Arzberg enger aufeinander abstimmen und bei der Entwicklung von Versorgungsstrategien gar arbeitsteilig vorgehen.
Die Überalterung der Bevölkerung und der stetige Abwanderungsprozess, mithin der demographische Entwicklungsprozess, waren Anlass, die vorhandenen kommunalen Angebote zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung entsprechend dem sich abzeichnenden Bedarf gegenzusteuern und neu zu entwickeln. Damit ging auch einher, dass die beiden Kommunen letztlich auch erkannt haben, dass die Bereitstellung von Angeboten für die Bevölkerung zukünftig nicht mehr allein von Beilrode oder von Arzberg zu bewältigen ist. Stattdessen wird es in Zukunft eben notwendig sein, dass sich die Gemeinden Beilrode und Arzberg enger aufeinander abstimmen und bei der Entwicklung von Versorgungsstrategien gar arbeitsteilig vorgehen.
Sämtlich Unterlagen und Antragstellungen, wie vorstehend ausgeführt, wurden von der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH begleitet.
Im Rahmen einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung sind die Kommunen Beilrode und Arzberg übereingekommen, dass die Gemeinde Beilrode, vertreten durch den Bürgermeister Herrn René Vetter, zu dem gemeinsamen Vertreter bestimmt wird und das insbesondere zu dem Zweck, Fördermittel zu beantragen und die Leistungen eines Programmbegleiters auszuschreiben, was vorliegend erfolgt.
Im Rahmen einer interkommunalen Kooperationsvereinbarung sind die Kommunen Beilrode und Arzberg übereingekommen, dass die Gemeinde Beilrode, vertreten durch den Bürgermeister Herrn René Vetter, zu dem gemeinsamen Vertreter bestimmt wird und das insbesondere zu dem Zweck, Fördermittel zu beantragen und die Leistungen eines Programmbegleiters auszuschreiben, was vorliegend erfolgt.
Für die Programmbegleitung im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) soll im Rahmen der Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter Programmbegleiter gefunden werden.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Mit Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 26.10.2022 wurden die beteiligten Kommunen mit dem gemeindeübergreifenden zwei Teil-Fördergebieten Beilrode und Blumberg in das Bund- Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) aufgenommen. Es wurde der Fortsetzungsantrag für das Programmjahr 2023 gestellt, der dieser Ausschreibung ebenfalls anliegt. Aus diesen Unterlagen ergibt sich auch, welche Maßnahmen im Antrags- und in den Folgejahren geplant sind. Der Programmbeauftragte, der im Rahmen der hier vorliegenden Ausschreibung gesucht wird, soll die nachfolgend im Einzelnen beschrieben Leistungen erbringen.
Mit Bescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 26.10.2022 wurden die beteiligten Kommunen mit dem gemeindeübergreifenden zwei Teil-Fördergebieten Beilrode und Blumberg in das Bund- Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) aufgenommen. Es wurde der Fortsetzungsantrag für das Programmjahr 2023 gestellt, der dieser Ausschreibung ebenfalls anliegt. Aus diesen Unterlagen ergibt sich auch, welche Maßnahmen im Antrags- und in den Folgejahren geplant sind. Der Programmbeauftragte, der im Rahmen der hier vorliegenden Ausschreibung gesucht wird, soll die nachfolgend im Einzelnen beschrieben Leistungen erbringen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 308 784 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftragserteilung erfolgt über den vorgenannten Zeitraum hinaus optional um jeweils ein Jahr und ist begrenzt durch das voraussichtliche Maßnahmeende 31.12.2031 (siehe Zuwendungsbescheid).
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit bis 31.05.2028 und anschließende Verlängerung jeweils um ein Jahr bzw. bis zum Ende des Durchführungszeitraumes 31.12.2031
Grund der Optionen: Gewährung Fördermittel; Voraussichtliches Ende Durchführungszeitraum
Zusätzliche Informationen:
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend im Rahmen der ersten Auswahlstufe zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und den Nachunternehmern erfüllt werden können.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und den Nachunternehmern erfüllt werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beilrode, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verwendung in der ersten Auswahlstufe zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben und soweit dies juristisch möglich ist, und im Übrigen Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben und soweit dies juristisch möglich ist, und im Übrigen Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013-2022);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen jährlichen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Leistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 2.000.000,00 EUR Personenschäden und über 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 2.000.000,00 EUR Personenschäden und über 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Nachweis einer im Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015- Geltungsbereich Stadterneuerung.
d) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verwendung in der 1. Auswahlstufe zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Mindeststandards:
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500.000,00 EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- Nachweis einer im Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015- Geltungsbereich Stadterneuerung.
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
c) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieur-wesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
c) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters und dessen Qualifikation im Bereich der Kommunalberatung und/oder Stadtplanung und/oder Architektur/Ingenieur-wesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und des geeigneten Nachweises zum Berufsabschluss nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung im Bereich der Kommunalberatung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung im Bereich der Stadtplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Architekten/Ingenieurwesen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Leistungen im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022), davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 6 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein zuzüglich der nachbenannten Angaben.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für vergleichbare Leistungen im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022), davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 6 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein zuzüglich der nachbenannten Angaben.
Angabe von mindestens drei Referenzen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) für Leistungen für öffentliche Auftraggeber sowie auf der Basis von Fördermitteln.
Die Referenzen können bei beiden vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere Kategorien erfüllt sind.
Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen ebenfalls 3 Referenzen und deren Auftraggeber, ohne dabei die vorstehend geforderten Angaben im Einzelnen benennen zu müssen.
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller Darstellungen (Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Mindeststandards:
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Unternehmens/Büros
- ggf. Benennung des Nachunternehmers
- Projektbezeichnung
- Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 5 Jahre Berufserfahrung Kommunalberatung
- 5 Jahre Berufserfahrung Stadtplanung
- 5 Jahre Berufserfahrung Architektur/Ingenieurwesen
- 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung, davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 6 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein;
- 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022) im Bund-Länder-Programm Städtebauförderung, davon mindestens eine Referenz, die die Betreuung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP) betraf. In Bezug auf diese Referenz muss das Fördervolumen mindestens 6 Mio. EUR betragen haben und die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.12.2018 abgeschlossen sein;
- 3 Referenzen Leistungen für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Förder-mitteln in den vergangenen zehn Jahren (2013-2022);
- auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen.
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-31 📅
Die Einzelheiten können den mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Quelle: OJS 2023/S 040-117414 (2023-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe Ausschreibungstext
Gesamtwert des Auftrags: 308 784 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: siehe Ausschreibungstext
Zusätzliche Informationen: siehe Ausschreibungstext
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes, beabsichtigte Herangehensweise an die Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln/beabsichtigte Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung von Fördermitteln; Fördermittelakquise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): umfassende Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe, Darstellung der Aufgaben und deren Umsetzung; Kommunikation mit dem Auftraggeber; kommunikation mit der Öffentlichkeit
Vorstellung zur Projektorganisation/interne Kommunikation
Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten
technische Büroausstattung/IT-gestütztes Abrechnungs-/Buchhaltungssystem
Kostenkriterium (Name): Vergütung/Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-21 📅
Name: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Postanschrift: Anna-Kuhnow-Str. 20
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341309830📞
E-Mail: heiko.boettcher@dsk-gmbh.de📧
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.dsk-gmbh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 283 712 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr René Vetter
Internetadresse: www.belrode.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: siehe Ausschreibungstext
Quelle: OJS 2023/S 120-380000 (2023-06-21)