Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Die aktuelle Entwässerung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die Infrastruktur der RAG. Nach Übergabe des Geländes an die Stadt Ibbenbüren kann diese Infrastruktur nicht mehr genutzt werden. Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt: INOVA-Park - Kanal- und Straßenbauliche Erschließung; hier: Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 44, Verkehrsanlagen gem. HOAI § 48, Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Die aktuelle Entwässerung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die Infrastruktur der RAG. Nach Übergabe des Geländes an die Stadt Ibbenbüren kann diese Infrastruktur nicht mehr genutzt werden. Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können.
Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Die aktuelle Entwässerung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über die Infrastruktur der RAG. Nach Übergabe des Geländes an die Stadt Ibbenbüren kann diese Infrastruktur nicht mehr genutzt werden. Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Ingenieurbauwerke § 44 HOAI - Entwässerung (Niederschlags- und Schmutzwasser) - Planung, Genehmigung und Begleitung der baulichen Umsetzung - Regenrückhaltebecken - Planung, Genehmigung und Begleitung der baulichen Umsetzung Der städtische Vorentwurf sieht vor, das gesamte auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser, sowohl von den künftigen privaten als auch den öffentlichen Flächen Richtung Norden einem ebenfalls durch den Auftragnehmer auf dem Flurstück 6 Flur 28 zu planendem Regenrückhaltebecken zuzuführen und dann über den Fahlbach (Gewässer 1440) als Vorflutgewässer weiter Richtung Norden abzuleiten. Nach aktuellem Stand ist eine zentrale, städtische Regenwasserklärung für die GI-Flächen nicht vorgesehen. Die Regenwasserklärung soll nach Bedarf dezentral auf den einzelnen Grundstücken erfolgen. Das anfallende Schmutzwasser der Flächen nördlich des Gleisparks soll laut städtischem Vorentwurf über einen Freigefällekanal im "Landabsatz", die Ölmühlenstraße kreuzend, einem neu zu errichtenden Schmutzwasserdoppelpumpwerk (redundantes System) auf dem Flurstück 28 Flur 6 zugeführt werden. Von dort aus soll es über eine neu zu bauende Abwasserdruckrohrleitung parallel zur Ölmühlenstraße dem Freigefällekanal im Duskampweg zugeführt werden. Das anfallende Schmutzwasser südlich des Gleisparks soll laut Vorentwurf über einen Freigefällenetz nach Süden, die Osnabrücker Straße kreuzend, dem Bestandskanal in der Bergeshöhe zugeführt werden. Die anfallenden Schmutzwassermengen sind im Rahmen dieser Ausschreibung auf Basis der geplanten Nutzung der Flächen zu ermitteln. Die Rohrquerschnitte sind entsprechend zu dimensionieren und das Schmutzwasserdoppelpumpwerk (redundantes System) auf Basis der Ergebnisse und der Leistungsfähigkeit der aufnehmenden Bestandskanalisation zu bemessen. Die Baukostenermittlung ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 6.730.000 EUR Verkehrsanlagen § 48 HOAI - Planung und Begleitung der baulichen Umsetzung der Baustraßen - Planung des Straßenendausbaus in Vor- und Entwurfsplanung Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können. Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurde die Verkehrsinfrastruktur in den Leistungsphasen 1 und 2 durch ein Ingenieurbüro geplant. Da sich nach Abschluss der Planung die Grundstücksaufteilungen vor allem im nördlichen Bereich grundlegend geändert haben, sind die Unterlagen nur bedingt nutzbar. Ein von der Stadt Ibbenbüren auf Basis des aktuellen Grundstückszuschnitts erstellter angepasster Vorentwurf liegt als Grundlage den Ausschreibungsunterlagen ebenfalls bei. Es ist ein Entwurf der Straßenendausbauplanung zur Erschließung des Gebietes zu erstellen, aus der eine ausführungsreife Baustraßenplanung ausgearbeitet werden kann. Dabei sind die städtischen Konzepte sowie aktuellen Regelwerke und Leitfäden zu beachten. Aufgrund teils parallel laufender Freiflächen-Planungen im süd-westlichen Bereich (Tor West), ist die Planung eng und wiederkehrend zwischen allen Akteuren abzustimmen. Besonderer Augemerk ist auf die Wasserführung der Straßen bei (Stark-)Regenereignissen zu richten. Es ist nachzuweisen, dass die Wassermengen bei einer überstauten Kanalisation im Sinne einer Schwammstadt zwischenzeitlich von den vorgesehenen Klimamulden aufgefangen werden und / oder schadfrei abfließen. Dabei ist u. U. auch eine Betrachtung über das Plangebiet hinweg notwendig. Vor Entwurfsplanung der Baustraßen soll zunächst eine Straßenendausbauplanung für das vorgesehene Erschließungssystem erstellt werden, um daraus die weiterführenden Schritte zur Planung und Bau der Baustraßen durchführen zu können. Die Straßenendausbauplanung mit Niveau einer vollständigen Entwurfsplanung ist zwingend erforderlich Die überschlägige Baukostenermittlung für die Baustraßen ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 740.000 EUR Die überschlägige Baukostenermittlung für den Straßenendausbau ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 2.700.000 EUR Technische Ausrüstung § 56 HOAI Zur Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers der Flächen nördlich des Gleisparks soll ein städtisches Pumpwerk geplant, genehmigt und die bauliche Umsetzung begleitet werden. Das anfallende Schmutzwasser der Flächen nördlich des Gleisparks soll laut Vorentwurf über einen Freigefällekanal im "Landabsatz" die Ölmühlenstraße kreuzend dem zu errichtenden Schmutzwasserpumpwerk auf dem Flurstück 28 Flur 6 zugeführt werden. Von dort aus soll es über eine neu zu bauende Abwasserdruckrohleitung parallel zur Ölmühlenstraße dem Freigefällekanal im Duskampweg zuleiten. Zur Dimensionierung des Pumpwerks sind anfallenden Schmutzwassermengen im Rahmen dieser Ausschreibung und auf Basis der geplanten Nutzung der Flächen zu ermitteln. Aktuell liegen keine detaillierten Informationen über mögliche ansiedelne Firmen vor, so dass für die im Vorentwurf dargestellten Industrie- und Gewerbeflächen durch den Auftragnehmer ein allgemeiner und mit dem Auftraggeber abzustimmender Wert angesetzt werden muss. Die Baukostenermittlung ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 200.000 EUR
Die Stadt Ibbenbüren hat das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Oeynhausen von der RAG Anthrazit übernommen. Auf dem Gelände soll ein innovatives und zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriequartier entstehen - der INOVA Park. Im Rahmen mehrerer Planungsschritte wurden bereits Machbarkeitsstudien, gestalterische Wettbewerbe und Vorplanungen durch beauftragte Ingenieurbüros in unterschiedlichen Bereichen durchgeführt. Ingenieurbauwerke § 44 HOAI - Entwässerung (Niederschlags- und Schmutzwasser) - Planung, Genehmigung und Begleitung der baulichen Umsetzung - Regenrückhaltebecken - Planung, Genehmigung und Begleitung der baulichen Umsetzung Der städtische Vorentwurf sieht vor, das gesamte auf dem Gelände anfallende Niederschlagswasser, sowohl von den künftigen privaten als auch den öffentlichen Flächen Richtung Norden einem ebenfalls durch den Auftragnehmer auf dem Flurstück 6 Flur 28 zu planendem Regenrückhaltebecken zuzuführen und dann über den Fahlbach (Gewässer 1440) als Vorflutgewässer weiter Richtung Norden abzuleiten. Nach aktuellem Stand ist eine zentrale, städtische Regenwasserklärung für die GI-Flächen nicht vorgesehen. Die Regenwasserklärung soll nach Bedarf dezentral auf den einzelnen Grundstücken erfolgen. Das anfallende Schmutzwasser der Flächen nördlich des Gleisparks soll laut städtischem Vorentwurf über einen Freigefällekanal im "Landabsatz", die Ölmühlenstraße kreuzend, einem neu zu errichtenden Schmutzwasserdoppelpumpwerk (redundantes System) auf dem Flurstück 28 Flur 6 zugeführt werden. Von dort aus soll es über eine neu zu bauende Abwasserdruckrohrleitung parallel zur Ölmühlenstraße dem Freigefällekanal im Duskampweg zugeführt werden. Das anfallende Schmutzwasser südlich des Gleisparks soll laut Vorentwurf über einen Freigefällenetz nach Süden, die Osnabrücker Straße kreuzend, dem Bestandskanal in der Bergeshöhe zugeführt werden. Die anfallenden Schmutzwassermengen sind im Rahmen dieser Ausschreibung auf Basis der geplanten Nutzung der Flächen zu ermitteln. Die Rohrquerschnitte sind entsprechend zu dimensionieren und das Schmutzwasserdoppelpumpwerk (redundantes System) auf Basis der Ergebnisse und der Leistungsfähigkeit der aufnehmenden Bestandskanalisation zu bemessen. Die Baukostenermittlung ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 6.730.000 EUR Verkehrsanlagen § 48 HOAI - Planung und Begleitung der baulichen Umsetzung der Baustraßen - Planung des Straßenendausbaus in Vor- und Entwurfsplanung Teilweise sind bereits Verkehrsanlagen vorhanden, welche weitergenutzt werden können. Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurde die Verkehrsinfrastruktur in den Leistungsphasen 1 und 2 durch ein Ingenieurbüro geplant. Da sich nach Abschluss der Planung die Grundstücksaufteilungen vor allem im nördlichen Bereich grundlegend geändert haben, sind die Unterlagen nur bedingt nutzbar. Ein von der Stadt Ibbenbüren auf Basis des aktuellen Grundstückszuschnitts erstellter angepasster Vorentwurf liegt als Grundlage den Ausschreibungsunterlagen ebenfalls bei. Es ist ein Entwurf der Straßenendausbauplanung zur Erschließung des Gebietes zu erstellen, aus der eine ausführungsreife Baustraßenplanung ausgearbeitet werden kann. Dabei sind die städtischen Konzepte sowie aktuellen Regelwerke und Leitfäden zu beachten. Aufgrund teils parallel laufender Freiflächen-Planungen im süd-westlichen Bereich (Tor West), ist die Planung eng und wiederkehrend zwischen allen Akteuren abzustimmen. Besonderer Augemerk ist auf die Wasserführung der Straßen bei (Stark-)Regenereignissen zu richten. Es ist nachzuweisen, dass die Wassermengen bei einer überstauten Kanalisation im Sinne einer Schwammstadt zwischenzeitlich von den vorgesehenen Klimamulden aufgefangen werden und / oder schadfrei abfließen. Dabei ist u. U. auch eine Betrachtung über das Plangebiet hinweg notwendig. Vor Entwurfsplanung der Baustraßen soll zunächst eine Straßenendausbauplanung für das vorgesehene Erschließungssystem erstellt werden, um daraus die weiterführenden Schritte zur Planung und Bau der Baustraßen durchführen zu können. Die Straßenendausbauplanung mit Niveau einer vollständigen Entwurfsplanung ist zwingend erforderlich Die überschlägige Baukostenermittlung für die Baustraßen ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 740.000 EUR Die überschlägige Baukostenermittlung für den Straßenendausbau ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 2.700.000 EUR Technische Ausrüstung § 56 HOAI Zur Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers der Flächen nördlich des Gleisparks soll ein städtisches Pumpwerk geplant, genehmigt und die bauliche Umsetzung begleitet werden. Das anfallende Schmutzwasser der Flächen nördlich des Gleisparks soll laut Vorentwurf über einen Freigefällekanal im "Landabsatz" die Ölmühlenstraße kreuzend dem zu errichtenden Schmutzwasserpumpwerk auf dem Flurstück 28 Flur 6 zugeführt werden. Von dort aus soll es über eine neu zu bauende Abwasserdruckrohleitung parallel zur Ölmühlenstraße dem Freigefällekanal im Duskampweg zuleiten. Zur Dimensionierung des Pumpwerks sind anfallenden Schmutzwassermengen im Rahmen dieser Ausschreibung und auf Basis der geplanten Nutzung der Flächen zu ermitteln. Aktuell liegen keine detaillierten Informationen über mögliche ansiedelne Firmen vor, so dass für die im Vorentwurf dargestellten Industrie- und Gewerbeflächen durch den Auftragnehmer ein allgemeiner und mit dem Auftraggeber abzustimmender Wert angesetzt werden muss. Die Baukostenermittlung ergaben Nettokosten in Höhe von ca. 200.000 EUR
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:freelance#
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungstermine aktuell wie folgt geplant Auftragsbeginn: spätestens vier Wochen nach Auftragsvergabe Ausführungszeitraum: Planung - 2024 / 2025 Ausschreibung der Baumaßnahme - Herbst 2025 Umsetzung - 2026/2027
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungstermine aktuell wie folgt geplant Auftragsbeginn: spätestens vier Wochen nach Auftragsvergabe Ausführungszeitraum: Planung - 2024 / 2025 Ausschreibung der Baumaßnahme - Herbst 2025 Umsetzung - 2026/2027
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
---
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Postanschrift: INOVA-Park
Postleitzahl: 49477
Stadt: Ibbenbüren
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Es werden Mindestkriterien zur Eignung vorgegeben
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-07 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Ibbenbüren Zentrale Vergabestelle Alte Münsterstraße 16 49477 Ibbenbüren
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ibbenbüren Zentrale Vergabestelle Alte Münsterstraße 16 49477 Ibbenbüren
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregister: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate). Oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Handelsregister: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate). Oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestumsatz: Mindestjahresumsatz im abgefragten Tätigkeitsbereich in Höhe von 500.000,00EUR netto pro Jahr
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis bzw. Eigenerklärung über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis bzw. Eigenerklärung über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle in Höhe von mindestens: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenz: Anforderungen an die Mindestreferenz des Unternehmens: > Planerische Leistungen in den Bereichen §44, §48 und §56 der HOAI > Bearbeitung der jeweils ausgeschriebenen Leistungsphasen >Leistungsphase 9 ist nicht zwingend erforderlich > letztmalige Fertigstellung von Planungen / Ausbauten innerhalb der letzten 10 Jahre > mind. Honorarzone III (§44, §48) > mind. Honorarzone II (§56) Die planerischen Leistungen in den abgefragten Bereichen § 44, § 48 und § 56 muss nicht in einem Projekt erbracht worden sein, es reicht der Nachweis von Einzelprojekten aus dem jeweiligen Bereich. Als Referenz werden nur fertiggestellte Projekte gewertet
Referenz: Anforderungen an die Mindestreferenz des Unternehmens: > Planerische Leistungen in den Bereichen §44, §48 und §56 der HOAI > Bearbeitung der jeweils ausgeschriebenen Leistungsphasen >Leistungsphase 9 ist nicht zwingend erforderlich > letztmalige Fertigstellung von Planungen / Ausbauten innerhalb der letzten 10 Jahre > mind. Honorarzone III (§44, §48) > mind. Honorarzone II (§56) Die planerischen Leistungen in den abgefragten Bereichen § 44, § 48 und § 56 muss nicht in einem Projekt erbracht worden sein, es reicht der Nachweis von Einzelprojekten aus dem jeweiligen Bereich. Als Referenz werden nur fertiggestellte Projekte gewertet
Gesamtprojektleitung: Angabe der Gesamtprojektleitung inkl. dessen Abschlusses und dessen Berufserfahrung
Unteraufträge: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine Angabe
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRDLH8R
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 248-789284 (2023-12-22)