Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises. Die Gesellschaft betreibt die Kunsteisbahn in Winterberg ("VELTINS-EisArena"), auf der nationale und internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Die VELTINS-EisArena ist die bekannteste deutsche Eisbahn und WM-Sportstätte. Die SZW beabsichtigt, die VELTINS-EisArena kllimaneutral zu betreiben. Dazu ist es erforderlich, Anlagen zu errichten, mit denen erneuerbare Energie erzeugt und für den Betrieb der Kunsteisbahn bereitgestellt werden kann. Die Verpachtung der Flächen am Standort der VELTINS-EisArena über einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Vertragspartner, der diese Anlagen errichtet, betreibt und die erforderliche Energie an die SZW liefert, ist Gegenstand der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt Klimaneutralität Sportzentrum Winterberg
Kurze Beschreibung:
“Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises....”
Kurze Beschreibung
Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises. Die Gesellschaft betreibt die Kunsteisbahn in Winterberg ("VELTINS-EisArena"), auf der nationale und internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Die VELTINS-EisArena ist die bekannteste deutsche Eisbahn und WM-Sportstätte. Die SZW beabsichtigt, die VELTINS-EisArena kllimaneutral zu betreiben. Dazu ist es erforderlich, Anlagen zu errichten, mit denen erneuerbare Energie erzeugt und für den Betrieb der Kunsteisbahn bereitgestellt werden kann. Die Verpachtung der Flächen am Standort der VELTINS-EisArena über einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Vertragspartner, der diese Anlagen errichtet, betreibt und die erforderliche Energie an die SZW liefert, ist Gegenstand der Ausschreibung.
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Produkte/Dienstleistungen: Solarenergie📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SZW") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises. Die Gesellschaft betreibt die Kunsteisbahn in Winterberg ("VELTINS-EisArena"), auf der nationale und internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Die VELTINS-EisArena ist die bekannteste deutsche Eisbahn und WM-Sportstätte. Die SZW beabsichtigt, die VELTINS-EisArena kllimaneutral zu betreiben. Dazu ist es erforderlich, Anlagen zu errichten, mit denen erneuerbare Energie erzeugt und für den Betrieb der Kunsteisbahn bereitgestellt werden kann. Die Verpachtung der Flächen am Standort der VELTINS-EisArena über einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Vertragspartner, der diese Anlagen errichtet, betreibt und die erforderliche Energie an die SZW liefert, ist Gegenstand der Ausschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“Weitere Beschreibung der Beschaffung Die ausgeschriebenen Vertragsleistungen haben vier Elemente: (1) Verpachtung von Flächen, die am Standort der...”
Zusätzliche Informationen
Weitere Beschreibung der Beschaffung Die ausgeschriebenen Vertragsleistungen haben vier Elemente: (1) Verpachtung von Flächen, die am Standort der Veltins-EisArena in Winterberg für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können, für einen Zeitraum von 25 Jahren (2) Planung und Errichtung der PV-Anlagen einschließlich der Infrastrukturanbindung an das örtliche Netz (3) Betrieb der PV-Anlagen (4) Lieferung von ca. 1 Millionen kWh/anno an die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH für den Betrieb der Kunsteisbahn und aller Nebenanlagen und -einrichtungen. Die vorgenannten Leistungselemente werden wie folgt konkretisiert, weitere Informationen werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten zur Verfügung gestellt: Zu (1): Am Standort der Kunsteisbahn in Winterberg sind fünf Potenzialflächen vorhanden, die als Standorte für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können: - Parkplatz Kappe mit einer Fläche von 0,20 ha - Veltins Kreisel mit einer Fläche von 0,20 ha - Ausgleichsfläche Kurve 9 mit einer Fläche von 1,00 ha - Vereinsparkplatz mit einer Fläche von 0,17 ha - Zielfläche mit einer Fläche von 0,4 ha - weitere Dachflächen mit einer Gesamtfläche von 0,3 ha Die Gesamtfläche der vorgenannten Teilflächen beläuft sich auf 2,3 ha. Zu (2): Die Teilfläche Veltins Kreisel mit 0,20 ha ist zeitlich vorrangig mit einer PV-Anlage zu überdachen. Die Dachkonstruktion muss eine Folie zur Abdichtung gegen Niederschläge integrieren. Die PV-Anlage auf dieser Teilfläche soll gleichzeitig die Funktion einer Überdachung der in diesem Bereich befindlichen Zuschauerränge haben.Die Anlagen und Bauvorhaben sind abschließend zu errichten bis zum Ablauf des Jahres 2024. Das für die Errichtung und den Betrieb erforderliche Baurecht ist geschaffen worden beziehungsweise wird vorhanden sein. Es ist an die Bedingung gebunden, dass die Betreibergesellschaft der Kunsteisbahn mindestens 50 % der erzeugten elektrischen Leistung abnimmt und standortbezogen für den Betrieb verwendet. Zu (3): Die PV-Anlagen sind insgesamt spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2024 in Betrieb zu nehmen. Zu (4): Die vertraglich vereinbarte Lieferung der erzeugten Energie beginnt ab dem 01.01.2025. Nach eigener Berechnung des Auftraggebers kann auf den Teilflächen über Photovoltaikanlagen eine elektrische Leistung von circa 2 Millionen kWh/anno erzeugt werden. Daran knüpft die Anforderung an, dass ca. 1 Millionen kWh jährlich erzeugt und bereitgestellt werden müssen. Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, auch dann Strom zu liefern, wenn die Anlagen zum Abnahmezeitpunkt nicht genug Strom produzieren. Die Vertragsgestaltung wird mithin sowohl die Direktabnahme der erzeugten Energie als auch eine Stromlieferung mit "grünem" Strom vorsehen, soweit erstere den Bedarf nicht deckt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenenergieanlage📦
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe des Pacht je Vertragsjahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für technische Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie am Standort der Kunsteisbahn
Kostenkriterium (Name): Preis je Kilowattstunde gelieferten Stroms (bei Direktabnahme)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-13 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Bewerber hat mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmaantrag folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen einzureichen: 1) Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Eigenerklärung in Vordruck 1 der Anlage A1); 2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Vordruck 2 in Anlage A1) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann - Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB (kein Vordruck); 3) Eigenerklärung über die vollständige Zahlung von Steuern und Abgaben (Vordruck 3 in Anlage A1) 4) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU nach VHB NRW (Anlage A2) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien 1) Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien 1) Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 4 in Anlage A1); 2) Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend), (Vordruck 4 in Anlage A1) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV). Möglicherweise geforderte Mindeststandards Als Mindestbedingung werden kumulierte Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren in Höhe von 15 Mio. EUR (netto) gefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien Referenzen über erfolgreich durchgeführte Projekte mit Merkmalen, die den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Eignungskriterien Referenzen über erfolgreich durchgeführte Projekte mit Merkmalen, die den ausgeschriebenen Leistungen qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Vordruck 5 in Anlage A1). Nicht erforderlich ist dabei, dass das referenzierte Projekt auf der Grundlage eines Pachtvertrages durchgeführt wurde; das der Errichtung und dem Anlagenbetrieb zugrunde liegende Nutzungsrecht ist vielmehr ohne Bedeutung und kann bei der Beschreibung ausgeklammert werden. Nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben sind - die technischen Merkmale der realisierten Anlagen, - die Baukosten (der Kostengruppen 300 und 400) sowie - die kaufmännischen Konditionen, die dem Auftraggeber / Abnehmer für die Lieferung der erzeugten Energie eingeräumt wurden. Soweit diese nicht offengelegt werden dürfen, ist zu bestätigen, dass jedenfalls eine mehrjährige, mindestens 5-jährige Festlegung einer Vergütung für die Energielieferung vereinbart wurde. Geforderte Mindeststandards 1. In den Referenzen sind der Ausfrührungszeitraum zu nennen, der nicht weiter zurück liegen darf als maximal 3 Jahre, gerechnet ab Anfang 2023. Das referenzierte Projekt muss frühestens im Januar 2020 begonnen worden sein. 2. Zu nennen sind für jede Referenz ein Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer sowie Email-Adresse. Für die Referenzen: Das referenzierte Projekt muss die Erzeugung und Lieferung von "grünem Strom" zum Gegenstand gehabt haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführung der Bauleistungen am Standort der VELTINS-EisArena für die Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PV-Anlagen) muss bis...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Ausführung der Bauleistungen am Standort der VELTINS-EisArena für die Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PV-Anlagen) muss bis spätestens zum 31.12.2024 beendet sein. Die Inbetriebnahme aller Anlagen muss bis spätestens zum 31.12.2024 erfolgen. Die Energielieferung muss am 01.01.2025 beginnen. Die Einhaltung dieser Termine ist eine entscheidende Bedingung für die Zuschlagserteilung. Der Vertrag wird eine Vertragsstrafe für den Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht regeln. Zudem hängt die Bewilligung öffentlicher Fördermittel von der Einhaltung dieses Endtermins ab, sodass im Falle der Nichterfüllung der darauf gerichteten Förderbedingung ein Widerruf der Zuwendungsentscheidung und eine Rückforderung der Fördermittel zu erwarten ist. Der dadurch entstehende Schaden wäre durch den Auftragnehmer zu ersetzen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WHDR2
1. Bewerber können Fragen bis spätestens zum (Ablauf des) 04.12.2023 stellen. Später gestellte Frage werden möglicherweise...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WHDR2
1. Bewerber können Fragen bis spätestens zum (Ablauf des) 04.12.2023 stellen. Später gestellte Frage werden möglicherweise nicht rechtzeitig vor Ablauf der für die Abgabe von Teilnahmeanträgen gesetzten Frist (13.12.2023, 23:59 Uhr) beantwortet und/oder führen nicht nicht zu einer Verlängerung dieser Frist (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV). 2. Bewerber erhalten für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren keine Aufwandsentschädigung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bzms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Im Übrigen wird auf die zuständige Vergabekammer verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 220-694067 (2023-11-13)