Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Beschreibung gemäß Teil I der Vergabeunterlagen, Verfahrensbrief;
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschluss-gründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jewei-lige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen sind die Vordrucke VI.1.1 bis VI.1.3 „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Form-blatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine Referenz über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen zum ordnungs-gemäßen Rückbau von bergbaulichen Anlagen der Erdgasförderung und der Entlassung aus der Bergaufsicht vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern mindestens eine Referenz noch laufende Pro-jekte betrifft, wird diese Referenz nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der Angebots-abgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet wird.
Als vergleichbare Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen. Jedoch kann mit einer Referenz die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden (es werden nur Referenzen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr gewertet):
a) Referenz umfasst die Erbringung von Projektsteuerungs- und Fachberatungsleistungen von Maßnahmen zur Beendigung der Bergaufsicht im Zusammenhang mit auflässigen Bohrungen der Erdgas-/Erdölförderung.
b) Referenz umfasst Ingenieur- oder Fachberatungsleistungen im Zusammenhang mit boden-schutzrechtlich erforderlichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen und deren Bewertung.
c) Referenz umfasst die Begleitung von Bodensanierungsmaßnahmen inkl. Bodenentsorgung und Wiedereinbau von Boden.
Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbe-schreibungen) mit dem Angebot benannt werden.
Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
• Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten,
• Leistungszeitraum unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr,
• Nettoauftragssumme,
• Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags,
• Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesonde-re hinsichtlich der jeweils abgedeckten Anforderung/en (siehe hierzu vorstehend a), b) und c) dieser Unterlage).
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bieterge-meinschaft für die Durchführung der Leistungen des Projektcontrollings bzw. der betroffenen fach-technischen Beratungsleistung zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemein-schaft vorgelegt werden.