Das Universitätsklinikum Tübingen hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt. Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die technologische Basis einer Patientenportallösung ausgeschrieben. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Beschaffung von Projektmanagementleistungen für die Einführung des Patientenportals bezweckt. Neben Leistungen aus dem Bereich des Projektmanagements und der allgemeinen Einführungsberatung werden zudem Unterstützungsleistungen benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt. Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die technologische Basis einer Patientenportallösung ausgeschrieben.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Beschaffung von Projektmanagementleistungen für die Einführung des Patientenportals bezweckt. Neben Leistungen aus dem Bereich des Projektmanagements und der allgemeinen Einführungsberatung werden zudem Unterstützungsleistungen benötigt.
Das Universitätsklinikum Tübingen hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt. Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die technologische Basis einer Patientenportallösung ausgeschrieben.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Beschaffung von Projektmanagementleistungen für die Einführung des Patientenportals bezweckt. Neben Leistungen aus dem Bereich des Projektmanagements und der allgemeinen Einführungsberatung werden zudem Unterstützungsleistungen benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt. Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die technologische Basis einer Patientenportallösung ausgeschrieben.
Das Universitätsklinikum Tübingen hat einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) für den Fördertatbestand 2 gestellt. Ziel des Projekts ist die Realisierung einer patientenzentrierten, ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Sicherung und Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde die technologische Basis einer Patientenportallösung ausgeschrieben.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Beschaffung von Projektmanagementleistungen für die Einführung des Patientenportals bezweckt. Neben Leistungen aus dem Bereich des Projektmanagements und der allgemeinen Einführungsberatung werden zudem Unterstützungsleistungen benötigt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Beschaffung von Projektmanagementleistungen für die Einführung des Patientenportals bezweckt. Neben Leistungen aus dem Bereich des Projektmanagements und der allgemeinen Einführungsberatung werden zudem Unterstützungsleistungen benötigt.
Vgl. Abschnitt II.1.4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tübingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme besteht oder bestehen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenzen über erbrachte Projektmanagementleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungserbringer, d) Art des Auftraggebers, e) Gegenstand des betreuten Projekts, f) Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), g) Vertragslaufzeit, h) Auftragsumfang und i) erbrachte Teilleistungen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, Art des Auftraggebers, Gegenstand des betreuten Projekts, Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), Vertragslaufzeit, Auftragsumfang und mindestens drei erbrachte Teilleistungen nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenzen über erbrachte Projektmanagementleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungserbringer, d) Art des Auftraggebers, e) Gegenstand des betreuten Projekts, f) Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), g) Vertragslaufzeit, h) Auftragsumfang und i) erbrachte Teilleistungen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, Art des Auftraggebers, Gegenstand des betreuten Projekts, Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), Vertragslaufzeit, Auftragsumfang und mindestens drei erbrachte Teilleistungen nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung über mindestens zwei technische Fachkräfte (= Projektmanager), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht sowie mindestens eine der Zertifizierungen nach IPMA, PMI, PRINCE 2 oder Scrum.
Eigenerklärung über mindestens zwei technische Fachkräfte (= Projektmanager), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht sowie mindestens eine der Zertifizierungen nach IPMA, PMI, PRINCE 2 oder Scrum.
Mindeststandards:
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenzen über erbrachte Projektmanagementleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungserbringer, d) Art des Auftraggebers, e) Gegenstand des betreuten Projekts, f) Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), g) Vertragslaufzeit, h) Auftragsumfang und i) erbrachte Teilleistungen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, Art des Auftraggebers, Gegenstand des betreuten Projekts, Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), Vertragslaufzeit, Auftragsumfang und mindestens drei erbrachte Teilleistungen nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenzen über erbrachte Projektmanagementleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungserbringer, d) Art des Auftraggebers, e) Gegenstand des betreuten Projekts, f) Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), g) Vertragslaufzeit, h) Auftragsumfang und i) erbrachte Teilleistungen. Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, Art des Auftraggebers, Gegenstand des betreuten Projekts, Anzahl der zu managenden/koordinierenden Beteiligten (= Unternehmen), Vertragslaufzeit, Auftragsumfang und mindestens drei erbrachte Teilleistungen nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung über mindestens zwei technische Fachkräfte (= Projektmanager), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht sowie mindestens eine der Zertifizierungen nach IPMA, PMI, PRINCE 2 oder Scrum.
Eigenerklärung über mindestens zwei technische Fachkräfte (= Projektmanager), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht sowie mindestens eine der Zertifizierungen nach IPMA, PMI, PRINCE 2 oder Scrum.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens sieben Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens sieben geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die dort genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens sieben Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens sieben geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die dort genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens sieben Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Bei Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 erzielte Punktzahl über den als siebten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet schließlich das Los über den als siebten auszuwählenden Bewerber. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von sieben liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausgewählt werden höchstens sieben Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Bei Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 erzielte Punktzahl über den als siebten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz sieben entscheidet schließlich das Los über den als siebten auszuwählenden Bewerber. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von sieben liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 026-074603 (2023-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte daher nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte daher nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-22 📅
Name: WMC Healthcare GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 171-537379 (2023-09-01)