Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=241170
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/241170
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_22_D_0290_ Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Angaben zu bereits erbrachten Leistungen sowie zu 4.3.1 der Bewertungsmatrix Eignungskriterien:
Es sind geeignete, vergleichbare Referenzen über die vom Bewerber in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen
− die Kosten der KG 220 und KG 500 nach DIN 276 ≥ 1,5 Mio € brutto lagen und
− mind. die HSK-Erschließung Gegenstand war und zudem
− mind die Projektstufen 2-4 (AHO) geleistet wurden und zudem
− mit mind. 3 Nutzern der Anlage und zudem
− bei der in der Herstellung die VOB A und B vergaberechtlich einzuhalten waren.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/Leistungsbilder, Projektstufen, Vertragsverhältnis).
Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
Es werden 3 Referenzen gewertet. Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage C_22_D_0290_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist. Alle Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird.
Über die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage III.106) und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_22_D_0290_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
-entfällt-