Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektsteuerung Hallenbad Stuhr Gemeinde Stuhr
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Projektsteuerungsleistungen für Hallenbad Gemeinde Stuhr
1️⃣
Ort der Leistung: Diepholz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuhr
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektsteuerung für die Projektstufen 1 bis 4 (teilweise optional). Die Gemeinde Stuhr beabsichtigt die Realisierung eines nachhaltigen (CO2-neutralen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerung für die Projektstufen 1 bis 4 (teilweise optional). Die Gemeinde Stuhr beabsichtigt die Realisierung eines nachhaltigen (CO2-neutralen) Hallenbades. Die Realisierung und Dimensionierung der Anlage ist in einem ressourcenschonenden Konzept zu verankern, welches ebenso ein wirtschaftliches Betriebskonzept verfolgt. Funktionalität, sowie ein wirtschaftlicher und ressourcenschonender Betrieb soll gleichberechtigt mit einer nachhaltigen und wenn möglich klimaneutralen Nutzung einhergehen. Die Projektsteuerung unterstützt die Gemeinde Stuhr in organisatorischer, technisch-wirtschaftlicher Hinsicht und koordiniert das Zusammenspiel aller Projektbeteiligten. Er trägt Gewähr für die Einhaltung von Qualitäten, Kosten und Terminen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Bewertung der vorgelegten Referenzen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Projektstufen 3 und 4 nach AHO Schriftreihe Nummer 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Darstellung der Struktur der Bewerberin.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-15
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-02-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 013-033585 (2023-01-13)