Verfahrensfristen:
Für das vorliegende Vergabeverfahren werden nachfolgende Fristen zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern/Bietern festgesetzt/vereinbart:
a. Absendung der Bekanntmachung 06.02 2023
b. Ende Frage- und Einspruchsfrist zum Teilnahmewettbewerb 02.03.2023
c. Abgabefrist der Unterlagen Teilnahmewettbewerb 09.03.2023; 12:00 Uhr
d. Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 17.03.2023
e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung 05.04.2023
f. Abgabefrist Angebote 14.04.2023; 12:00 Uhr
g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 17, 2023
h. Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 19 2023
i. Zuschlags- u. Bindefrist 12.06.2023
Ausschlusskriterien:
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnahmeanträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der Unterschriften der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen (jeweils inkl. der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).
(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB.
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
• Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
• Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
• Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
• Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnahmeanträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit im Rahmen der ersten Angebotsauswertung ausgewählten bestplatzierten Bietern (min. 3 - max. 5) werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt. Alle anderen Bieter scheiden aus.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Hierauf erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den ausgewählten bestplatzierten Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Angebotsverhandlungen zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. "letzten verbindlichen Angebotes" ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. Die Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Der Zuschlag wird unter Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Die höchste Punktzahl steht für das wirtschaftlichste Angebot.
Wertungskriterien - Teilnahmeanträge:
Die Bewerber haben als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit dem Teilnahmeantrag die im Folgenden aufgeführten Unterlagen bzw. unter Anhang 1 aufgelistete Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Hierzu sind, soweit vorhanden, die benannten Vorlagen zu verwenden.
Sofern Eigenerklärungen vorgesehen sind, sind ausschließlich die Eigenerklärungen abzugeben. Auf weitere Ausführungen und die Einreichung nicht verlangter Dokumente/Unterlagen ist einstweilen zu verzichten.
Gelangt ein späteres Angebot des Bewerbers in die engere Wahl (finale Angebotsrunde), sind Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zu-ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese von beiden zu unterzeichnen bzw. getrennt vorzulegen und die Zugehörigkeit der Angaben eindeutig kenntlich zu machen.
Die Wertung der Teilnehmeranträge erfolgt auf der Grundlage der in Anhang 1 (siehe Bewerbungsbedingungen) aufgeführten Unterlagen und Kriterien. Die Prüfung erfolgt auf Vollständigkeit und Inhalt (in der Regel Ja/ Nein-Entscheidungen).
Zuschlagskriterien in der Angebotsphase:
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung Berücksichtigung:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens möchte der Auftraggeber (AG) einen Eindruck gewinnen, wie der Bieter grundsätzlich an die anstehende Arbeitsaufgabe herangeht. Die Bewertung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien A1 bis A3. Die im jeweiligen Wertungskriterium (A1 bis A3) vergebenen Prozentpunkte werden summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
• A1. Kriterium Vergütung (Gesamthonorar netto € incl. Nebenkosten) (40 %)
Beim Gesamthonorar werden die geprüften Angebotssummen zugrunde gelegt.
Alle Angebote werden im Verhältnis der relativen prozentualen Preisdifferenz zum Mindestbieter bewertet.
Grundlage der Bewertung ist der kalkulierte Gesamtpreis (Nettopreis), der sich aus der Summe aller anzubietenden Preisbestandteile, z.B. einschließlich Stundensätze, Personalkosten, Nebenkosten usw., für den Vertrag ergibt (siehe Anlage Formblatt Honorarangebot).
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle Punktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl ((GPmin/GPn) * 40).
Maximal sind in Summe 40 Punkte möglich. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen mathematisch gerundet. Zwischenwerte werden interpoliert (mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma).
• A2. Kriterium Umsetzungskonzept (40 %)
A2.1. Methode (max. 20 Punkte):
Der projektspezifische Beitrag des Bieters wird im Sinne eines reibungslosen Projektablaufes im Rahmen des gegebenen Projektumfelds bewertet. Dies umfasst sowohl strukturierte Arbeitsweisen als auch projektspezifische Reaktionsmechanismen auf unvorhersehbare Umstände.
Bewertet wird die Qualität des Umsetzungskonzeptes hinsichtlich des projektspezifischen Ansatzes, der Prozessorientierung und Methodik.
A2.2. Personaleinsatzplanung (max. 20 Punkte):
Sicherstellung der Qualifikation und Verfügbarkeit des Projektteams (Anzahl der Zertifizierungen, langfristig angestellte Mitarbeiter, aktuelle Projektbindungen).
Der Beitrag des Bieters im Sinne einer vollständigen Erfassung aller Projektbeteiligten und deren organisatorischen Verknüpfungen untereinander (Organigramm des gesamten Projektteams und der am Projekt Beteiligten) und die daraus abzuleitende Projektstrukturierung sowie das Schnittstellenmanagement ist darzustellen und wird bewertet.
Gefordert werden schriftliche Darstellungen / Erläuterungen der beabsichtigten Herangehensweise / Umsetzung auf maximal 6 DIN A4-Seiten. Die Form der Darstellungen und Erläuterungen ist vom Bieter frei wählbar.
Maximal sind in Summe 40 Punkte möglich.
• A3. Kriterium Präsentation (20 %)
Präsentation des Umsetzungskonzepts durch das Projektteam (lösungsorientierte Ansätze, erprobte Zusammenarbeit als Team).
Es wird der Gesamteindruck des Angebotes, des Projektleiters, der Teammitglieder und der Bieterpräsentation hinsichtlich interner Kommunikation, Kommunikation mit dem AG und Präsentationsstruktur bewertet. Zudem wird die Anwendung des vorhandenen Wissens und Projekterfahrung anhand von ad-hoc Fragen getestet und bewertet.
Gefordert werden mündliche Darstellungen / Erläuterungen der beabsichtigten Herangehensweise / Umsetzung in Form eines Vortrages im Rahmen eines Präsentationstermins / Verhandlungsgespräches.
Maximal sind 20 Punkte möglich.
• Bewertung der Zuschlagskriterien A2 bis A3:
Die unter A2 bis A3 benannten Zuschlagskriterien werden von einem mehrköpfigen Gremium des Auftraggebers bewertet.
Die Bewertung jedes Kriteriums bzw. Unterkriteriums erfolgt einzeln, im Punktesystem und unter folgenden Aspekten hinsichtlich der Qualität des Umsetzungskonzepts / der Präsentation:
• überzeugende, schlüssige Darlegungen
• sichere Erläuterung fachlicher / methodischer Aspekte
• souveränes und sicheres Auftreten (nur bei Bieterpräsentation / beim Verhandlungsgespräch)
Punkte-Schlüssel:
• 1 - 4 Punkte: ausreichend. Die Erwartungen des Auftraggebers werden nicht zufriedenstellend erfüllt.
• 5 - 8 Punkte: befriedigend. Die Erwartungen des Auftraggebers werden nur in Ansätzen erfüllt.
• 9 - 12 Punkte: gut. Die Erwartungen des Auftraggebers werden weitestgehend erfüllt, durchschnittliche Herangehensweise.
• 13 - 16 Punkte: sehr gut. Die Erwartungen des Auftraggebers werden erfüllt, überzeugende Herangehensweise.
• 17 - 20 Punkte: hervorragend. Überzeugt weit über das Wesentliche hinaus, bestmögliche
Die Bewertung der Zuschlagskriterien A2 und A3 ergibt sich aus dem Mittelwert der von den Mitgliedern des Gremiums vergebenen Punkte je Kriterium, mathematisch gerundet auf 2 Nachkommastellen.