Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen;
2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder einvergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
3) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt;
5) steuerliche Unbedenklichkeitserklärung bzw. steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes, die Erklärung darfnicht älter als 3 Monate sein;
6) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
7) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen inBezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgibt.
8) Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
9) Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU. Nachweis durch Kopie desVersicherungsscheins oder durch eine schriftliche Bestätigung eines Berufshaftpflichtversicherers mit Sitz in derEU.
Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU mit Mindestdeckungssummenvon 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis. Der Auftraggeber ist bereit, die Haftungdes späteren Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfallgemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 10 000 000,00 EUR zu beschränken.
Die Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind zugelassen.