Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
23-01-EU - FB42”
Titel
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt
23-01-EU - FB42
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Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen, Einrichtungen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Neu-Ulm🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung des Nutzungszeitraums, Ausstattungsvarianten der zu beschaffenden Gegenstände”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 07 –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 07 – Eigenerklärung Ausschlussgründe) ausgefüllt und unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Für den Fall, dass ein Bieter Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren einsetzt, ist diese Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 07) auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass
- das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- kein Verantwortlicher Mitarbeiter des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
- das Unternehmen keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen hat
- das Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte nicht zurückgehalten hat
- keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen das Unternehmen vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht,
- das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,- EUR rechtkräftig belegt wurde.
A2.1 Nachweis, dass der Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Nachzuweisen ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 5%.
A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachzuweisen ist eine mindestens „mittlere Bonität“.
“A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je...”
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Nachzuweisen ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 5%.
A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachzuweisen ist eine mindestens „mittlere Bonität“.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 Nachweise eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 Nachweis von mindestens zwei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Kopierern, Multifunktionsgeräten oder Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre. Hierzu ist das Referenztemplate je Referenzprojekt vollständig mit allen geforderten Angaben gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 Nachweise eines...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
A4.1 Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2012 oder DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 Nachweis von mindestens zwei Referenzen von IT-Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe zur Lieferung, und Betriebslogistik von Kopierern, Multifunktionsgeräten oder Druckern innerhalb der vergangenen drei Jahre. Hierzu ist das Referenztemplate je Referenzprojekt vollständig mit allen geforderten Angaben gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Die Mindestvoraussetzungen für die 2 Referenzen sind jeweils:
Referenzzeitraum: Referenz nicht älter als 2019
Rahmenvereinbarung: Mindestlaufzeit 36 Monate
Auftragsvolumen: Mind. 500.000 €
Projektinhalt 1: Lieferung von mindestens 150 Druck- oder Multifunktionsgeräten verschiedener Leistungsklassen
Projektinhalt 2: Service und Supportleistungen über die Nutzungsdauern
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Neu-Ulm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): ohne Dritte
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Neu-Ulm
Postanschrift: Kantstraße 8
Postort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 731/7040-31201📞
Quelle: OJS 2023/S 020-052602 (2023-01-23)
Ergänzende Angaben (2023-01-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 020-052602
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2 Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-03-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-03-06 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-02-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-03-06 📅
Quelle: OJS 2023/S 025-069562 (2023-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 7317040-31201📞
Fax: +49 7317040-31998 📠
URL: www.landkreis-nu.de🌏
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Multifunktionsgeräten und Druckern, Zubehör, Verbrauchsmaterial und Service gegen monatliches Entgelt für Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Neu-Ulm
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 89231 Neu-Ulm
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung des Nutzungszeitraums auf bis zu 72 Monate, Ergänzende Ausstattungsvarianten durch optionale Gerätekomponenten, Umzüge”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 020-052602
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 23-01-EU-FB42
Titel: Rahmenvereinbarung
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Systemhaus Bissinger GmbH
Postanschrift: Industriestraße 18
Postort: Gundelfingen
Postleitzahl: 89423
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt
ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlus geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle Landratsamt Neu-Ulm
Telefon: +49 731704031201📞
Fax: +49 731704031998 📠
Quelle: OJS 2023/S 099-308329 (2023-05-19)