Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
• Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
▪ Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate
▪ Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
-B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (A3.2), oder anhand der Eigenerklärung.
*3 Punkte (PT) - Niedriger Zielerfüllungsgrad(NZ): Eigenkapitalquote < 10%
*6 PT - Mittlerer Zielerfüllungsgrad(MZ): Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
*9 PT - Hoher Zielerfüllungsgrad(HZ): Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
*12 PT - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad(SHZ): Eigenkapitalquote >= 30%
-B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex anhand des eingereichten Nachweises (A3.3).
*0 Punkte - NZ: Mittlere Bonität
*4 Punkte MZ: Gute Bonität
*8 Punkte - HZ: Sehr gute oder hervorragende Bonität
-Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
*Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (4 Punkte)
*Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (8 Punkte)
*Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (12 Punkte)
*Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (16 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.