Rahmenvereinbarung für externe technische Sachverständige (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Bereich Hochbau in den Regionen West- und Zentralafrika sowie Madagaskar (Los 2, frankophones Los)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für technische Sachverständige im Bereich Hochbau (Los 2)
Referenznummer: KfW-2023-0060
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für externe technische Sachverständige (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Bereich Hochbau in den Regionen West- und...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für externe technische Sachverständige (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Bereich Hochbau in den Regionen West- und Zentralafrika sowie Madagaskar (Los 2, frankophones Los)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Hochbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung für externe technische Sachverständige (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Bereich Hochbau in den Regionen West- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung für externe technische Sachverständige (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Bereich Hochbau in den Regionen West- und Zentralafrika sowie Madagaskar (Los 2, frankophones Los)
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zur geschätzten Laufzeit:
23 Monate aufgrund der angestrebten Harmonisierung der Vertragslaufzeiten von Los 1 und 2.
Hinweis zum Umfang der...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zur geschätzten Laufzeit:
23 Monate aufgrund der angestrebten Harmonisierung der Vertragslaufzeiten von Los 1 und 2.
Hinweis zum Umfang der Auftragsvergabe (Menge und Einheit):
Grundlaufzeit: bis zu 150 Arbeitstage/ Expertentage
Zweimalige Verlängerungsoption: bis zu weiteren insgesamt 150 Arbeitstage/ Expertentage
(die losspezifische Schätzmenge entspricht der losspezifischen Höchstmenge)
Hinweis zur Höchstzahl der teilnehmenden Personen unter Informationen über die Rahmenvereinbarung:
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Unter der Nr. KfW-2023-0059 wird das zweite Los dieser Ausschreibung veröffentlicht:
Rahmenvereinbarung für externe technische Sachverständige (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Bereich Hochbau in den Regionen Westafrika, Südliches Afrika, Kaukasus, Zentralasien, Asien, Afghanistan, Pakistan, Irak und Nordafrika (Los 1, anglophones Los)
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Dauer: 23 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungs- und Aufstockungsoptionen” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Versicherungsschutz: Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung
auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz: Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung
auf seine Kosten für die Dauer des Vertrags und bis zur Verjährung aller Haftungsansprüche alle Versicherungen abschließen, die erforderlich und üblich sind, um seine beruflichen und persönlichen Risiken abzusichern, darunter mindestens eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch der KfW hat der Auftragnehmer ihm diese nachzuweisen.
Verfügt der Wirtschaftsteilnehmer bereits über einen entsprechenden Versicherungsschutz, wird er das Bestehen des Versicherungsschutzes auf Verlangen der KfW nachweisen und diesen über den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung und bis zur Verjährung aller Haftungsansprüche aufrechterhalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualifikationsanforderungen (Qualifikation und Erfahrung der leistungsverantwortlichen Person): DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualifikationsanforderungen (Qualifikation und Erfahrung der leistungsverantwortlichen Person): DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV, D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN, D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
Die für die Ausführung der Leistung vorgesehene Person muss mindestens die nachfolgenden Qualifikationsanforderungen erfüllen und anhand von einem Kurzlebenslauf (s. KfW-2023-0060_Bewerbungsbedingungen_Anlage Kurzlebensläufe) nachweisen.
1.) Berufsqualifikation (fachliche Qualifikation):
Abgeschlossenes Studium Bauwesen mit Vertiefung Hochbau / Tagewerkplanung, Architektur oder vergleichbar.
2.) Einschlägige berufliche Erfahrung:
Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in o.g. Bereichen und
Erfahrung in der Gutachtertätigkeit (Hochbau).
3.) Referenzprojekte (persönliche Projektreferenzen):
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von Sachverständigenleistungen für Hochbau-Vorhaben.
4.) Regional-/Ländererfahrung (regions- und länderspezifische Erfahrung):
Erfahrung mit Hochbau-Vorhaben in mindestens zwei Ländern außerhalb Deutschlands innerhalb der letzten 5 Jahre.
5.) Sprachkenntnisse:
Deutsch Sprachniveau C2
und
Französisch Sprachniveau C1.
(Sprachniveau jeweils gemäß der Beschreibung der Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, siehe
Vergabeunterlagen)
“1) Ein Angebot kann ausschließlich elektronisch über das Bieterportal der KfW (abrufbar unter https://ausschreibungen.kfw.de) abgegeben werden. Nähere...”
1) Ein Angebot kann ausschließlich elektronisch über das Bieterportal der KfW (abrufbar unter https://ausschreibungen.kfw.de) abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte unseren Angebotsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2) Eine Übermittlung Ihres Angebots ist erst möglich, wenn Sie im Bieterassistenten unseres Online-Portals alle Pflichtfelder ausgefüllt haben und wenn Sie außerdem alle von uns zur Verfügung gestellten Angebotsbedingungen/ Formulare sowie Anlagen und etwaige Benachrichtigungen aktiv zur Kenntnis genommen haben. Nachrichten nehmen Sie zur Kenntnis, indem Sie sie öffnen und bestätigen. Für die Versendung Ihres Angebots planen Sie bitte mindestens eine Stunde ein.
3) Die KfW überprüft zunächst die Eignung der Bieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die Sie in die Eingabemaske unseres Bieterassistenten eingetragen haben sowie anhand des auf externer Anlage einzureichenden Kurzlebenslaufs.
Wichtig: Die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung im Bieterassistenten abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 221-695047 (2023-11-15)