Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Zusicherung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- managed bandwidth Bieter:
Beifügen einer Produktbeschreibungen der managed bandwidth Produkte, aus denen die angebotenen Bandbreiten sowie die technischen Leistungsmerkmale der geforderten Verbindungen hervorgehen. (A)
- managed bandwidth und/oder dark fiber Bieter:
Benennung von zwei Referenzkunden, bei denen die geforderten Verbindungsarten im Einsatz sind. (A)
- managed bandwidth und/oder dark fiber Bieter:
Angabe des Versorgungsgebietes des Bieters, in dem er die geforderten Verbindungen bereitstellen kann. (A)
- Einverständniserklärung, an regelmäßigen Status-Meetings gemäß Rahmenvereinbarung teilzunehmen. (A)
- Verpflichtung, bei einem Miniwettbewerb die in der Rahmenvereinbarung Kapitel 9 geforderte Auftragseingangsbestätigung, Auftragsbestätigung und Funktionsbereitschaftserklärung für jede Leitung proaktiv und fristgerecht an die Auftraggeberin zu schicken. (A)
- Verpflichtungserklärung, die Auftragsbestätigung / Funktionsbereitschaftserklärung für jeden Miniwettbewerb gesondert zu erstellen und hierfür das von der Auftraggeberin nach dem Zuschlag zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. (A)
- Verpflichtungserklärung, bei einem Miniwettbewerb mit dem von der Auftraggeberin genannten Landesamt für Vermögen und Bau in Verbindung zu treten und die Hauseinführung/den Hausübergabepunkt in der anzubindenden Dienststelle abzuklären. (A)
- Verpflichtungserklärung, nach Erstellung der Auftragsbestätigung (AB) und während des Sechs-Wochenzeitraums (Rahmenvertrag Kapitel 9) bis zum Realisierungstermin unaufgefordert einen wöchentlichen Statusbericht an die Auftraggeberin zu liefern. (A) Sowie die Verpflichtung, sämtliche Verzögerungen - auch solche, die der Bieter nicht zu vertreten habt - sofort bei Bekanntwerden der Auftraggeberin zu melden, auch wenn die Sechswochenfrist noch nicht erreicht ist. (A)
- Bestätigung, dass die Entgegennahme einer Störung durch eine 24/7 Erreichbarkeit sichergestellt ist und dass die in Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung genannten Antwort- und Entstörzeiten einhalten werden. (A)
- Bestätigung, dass im Fall von geplanten Betriebsunterbrechungen (Wartungsfenster) die Auftraggeberin mindestens 10 Arbeitstage (ohne Samstage) schriftlich im Voraus informiert wird. (A)
Die betrieblichen Anforderungen der Auftraggeberin stehen hierbei immer an erster Stelle. Im Fall eines Vetos durch die Auftraggeberin werden wir das geplante Wartungsfenster gemäß diesen Anforderungen entsprechend verschieben. (A)
Für Wartungsmeldungen wird grundsätzlich das von der Auftraggeberin nach dem Zuschlag zur Verfügung gestellte Formular verwendet. (A)
Verpflichtung, bei Betriebsunterbrechungen der Auftraggeberin proaktiv Equipment für eine Ersatzanbindung anzubieten und auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. (A)
Sollten der Bieter nicht in der Lage sein, eine solche Ersatzanbindung für die Dauer der Unterbrechung zur Verfügung zu stellen und kann diese von der Auftraggeberin gestellt werden, so verpflichten sich dieser, dieses Equipment am Standort der Auftraggeberin oder an jedem anderen von der Auftraggeberin genannten Standort abzuholen und dieses an der betroffenen Dienststelle zu installieren. (A)
- Der Bieter akzeptiert, dass die Auftraggeberin - sollte keine der beiden vorgenannten Lösungen möglich sein - ein Drittunternehmen mit der Realisierung der Ersatzanbindung beauftragt und hierfür eine Aufwandspauschale i.H.v. EUR 450,00 in Rechnung stellt. (A)
- Zustimmung zu der Vorgehensweise und den Fristen zur Einleitung einer Eskalation gemäß Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung jeweils für Auftragsmanagement, Störungen und Wartungsarbeiten. (A)
Bestätigung, dass die Annahme einer Eskalation 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche möglich ist. (A)
Verpflichtung, die in Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung geforderten Antwortzeiten einzuhalten. (A)
- Verpflichtung, Rechnungen monatlich wie in der Rahmenvereinbarung Kapitel 9 beschrieben mit einem Vorlauf bis zum 15. des Folgemonats zur Genehmigung an die Auftraggeberin und die Rechnungen selbst bis spätestens Ende des Folgemonats zu erstellen. (A)
Verpflichtung, Rechnungen nach Miniwettbewerben getrennt zu erstellen und für abrechnungsfähige Leitungen desselben Miniwettbewerbs keine getrennten Rechnungen zu erstellen. (A)
Verpflichtung, den Rechnungen grundsätzlich eine rechnungsbegleitende Unterlage unter Verwendung des von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulars beizufügen. (A)
- Bei elektronischen Rechnungen, der die rechnungsbegleitende Unterlage nicht beigefügt wurde, verpflichten sich der Bieter, die rechnungsbegleitende Unterlagen getrennt von der Rechnung direkt an den Fachbereich zu schicken und stellt sicher, dass diese spätestens zeitgleich mit der Rechnung beim Fachbereich eintrifft. (A)
Verpflichtung, eine Rechnung erst nach Erhalt der kaufmännischen FBE, erst ab dem Monat des in der kaufmännischen FBE genannten Datums rückwirkend zu erstellen. (A)
Verpflichtung, den Leitungen jeweils nur eine einzige Leitungsnummer zuzuweisen, die für die gesamte Leitung beginnend bei der Dienststelle A und endend an der Gegenstelle B gemäß der Verbindungstabelle der Ausschreibung gültig ist. (A)
Diese Leitungsnummer wird spätestens bei der FBE mitgeteilt. (A)
Zusicherung, dass unter dieser einen Leitungsnummer sowohl Störungsmeldungen vollständig von Dienststelle A bis zur Dienststelle B gemäß der Verbindungstabelle der Ausschreibung bearbeitet als auch Wartungsmeldungen von der Auftraggeberin ohne weitere Rückfragen bearbeitet werden können. (A)
Weitere Anforderungen erben sich aus dem Dokument Angebotsblatt Unternehmen.