Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 100, gewichtet: 40) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt nur eine Wertung der Seiten 1-5, ebenso werden Anhänge nicht mit in die Wertung einbezogen.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.