1. Den Angeboten sind je Los Preislisten für die Ersatzteile mit Auflistung der einzelnen Komponenten beizufügen. Ferner sind Angaben zu den Rabattstufen bei Ersatzteilbestellung und Lieferzeiten für Ersatzteile beizufügen._
2. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien Angebotspreis (70% - max. 700 Leistungspunkte) und Lieferzeit (30% - max. 300 Leistungspunkte)._3. Lieferzeit: Für das Kriterium Lieferzeit können je Los maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden_Angebotspreis: Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 70) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote._
4. Preisentwicklung: Die mit dem Angebot abgegebenen Festpreise je Los gelten mindestens für sechs Monate nach Vertragsabschluss. Jede mögliche Preisanpassung gilt ebenfalls für mindestens sechs Monate. Das Anpassungsverlangen kann dann bis zum letzten Werktag eines Monats schriftlich, per Fax oder Mail geltend gemacht werden und gilt sodann für alle Lieferungen, die vertragsgemäß ab dem 01. des übernächsten Monats erfolgen.
Die Angemessenheit einer Preisanpassung ist mittels entsprechender Schreiben unter Darstellung der Kostenentwicklungen/Marktsituation zu belegen. Die entsprechende Preisanpassung ist dem Auftraggeber schriftlich, fristgerecht mitzuteilen. Erst dann können Preisanpassungen im gegenseitigen Einverständnis anerkannt werden. Die Preisanpassung gilt jeweils für die Verlängerungsoption, Stichtag ist das Datum des Vertragsabschlusses (siehe auch Vertragslaufzeit).
Die Preisanpassung erfolgt unter Anwendung der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für die Bundesrepublik Deutschland in der Fachserie 17, Reihe 2, bzw. auf der Homepage des Statischen Bundesamtes unter
www.destatis.de unter der entsprechen-den GP-Nummer sowie Indizes auf der Webseite Kunststoffinformation (kiweb.de).
Entgeltanpassungsklausel:
Nach Ablauf eines halben Jahres seit Vertragsbeginn kann jede Partei eine Anpassung der Angebotspreise unter Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen geltend machen:
a. Materialkosten:
Der Kostenanteil des HDPE zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns beläuft sich auf 10 % HDPE (PE-KI) und 30 % auf Altkunststoff/Sekundärmaterial (reM) des Angebotspreises.
Maßgebend für die Ermittlung einer Veränderung dieser Kosten ist der Kunststoffindex für HDPE, Quelle für den Index: KI (kiweb.de): PE-HD Standard-Spritzguss, Referenzpreis und für den Altkunststoff: EUWID: Altkunststoff Deutschland, PE-Post user, HDPE Kastenware, farbsortiert, Oberer Preisbereich.
b. Kraftstoff - Index: Für 8 % der Kosten ist maßgebend der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, derzeit lfd. Nr.: 178; GP09-1920260052.
c. Energiekosten: Diese betragen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 12 % des Angebotspreises. Maßgebend ist der Erzeugerpreisindex gew. Prod. für elektrischen Strom bei Abgabe an Sondervertragskunden Hochsp.,4 Mill. kWh, Genesis-online 61241-0004, GP09-351115200.
d. Personalkosten - Index: Die Personalkosten betragen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 15 % des Angebotspreises.
Maßgebend für alle Veränderungen dieser Kostengruppe sind die (62231-0001) Indizes der Ta-rifverdienste, Deutschland, Monate, Wirtschaftszweige, Code VST066, WZ08-38-01.
Zur Ermittlung der Preisveränderung ist die folgende Formel heranzuziehen:
Pneu = Palt×0,25 + (0,10×M1/M0 + 0,3×reM1/reM0 + 0,08×K1/K0 + 0,12×E1/E0 + 0,15×L1/L0)
Hierbei bedeuten:
Pneu: Neuer Preis nach Preisanpassung
Palt: Bisheriger Vertragspreis
M = Material (KI: PE-HD Standard-Spritzguss, Referenzpreis)
reM= Sekundärmaterial (Euwid: Altkunststoffe Deutschland, PE - Post user, HDPE Kastenware, farbsortiert, Oberer Preisbereich)
K = Kraftstoff (Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreisindex gew. Prod. für Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, Genesis-online 61241-0004, GP09-1920260052)
E = Energie (Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreisindex gew. Prod. für elektrischen Strom bei Abgabe an Sondervertragskunden Hochsp.,4 Mill. kWh, Genesis-online 61241-0004, GP09-351115200)
L = Lohn (Statistisches Bundesamt: Indizes der Tarifverdienste, Deutschland, Monate, Wirtschaftszweige, Genesis-online 62231-0001, Code VST066, WZ08-38-01 Recycling, Beseitigung von Umweltverschmutzungen)
0 = Werte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der letzten Anpassung
1 = aktueller Wert
Preisanpassung bei Indexveränderungen:
Jede Partei kann eine Anpassung des vereinbarten Vertragspreises bzgl. der jeweiligen Behältergröße verlangen, wenn nach der oben aufgeführten Berechnungsformel gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns (maßgeblicher Ausgangszeitpunkt für die erstmalige Anpassung) oder dem letzten Zeitpunkt einer Anpassung des Vertragspreises (maßgeblicher Ausgangszeitpunkt für eine weitere Anpassung) eine Veränderung um in Summe mehr als 10 % erfahren haben. Die Anträge sind schriftlich bis spätestens einen Monat vor den beabsichtigten Änderungsterminen zu stellen. Wie vorstehend geregelt ist eine erstmalige Preisanpassung erst mit Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsbeginn möglich. Jede Preisanpassung gilt für mindestens sechs Monate. Danach kann eine erneute Preisanpassung zu den o.g. Voraussetzungen erfolgen. Jede weitere Preisanpassung bezieht sich auf den vorherigen ggfs. angepassten Preis.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLY6V