Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Chemikalien

Wismut GmbH

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Chemikalien für die Wasserbehandlung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Chemikalien
Referenznummer: 1816893-U28
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Chemikalien für die Wasserbehandlung
Produkte/Dienstleistungen: Anorganische und organische Grundchemikalien 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 1816893-U28
Titel: Los 1 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Natronlauge (50 %ig)
Menge: 0
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von bis zu 900 t Natronlauge (50 %ig)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Natronlauge 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.06.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenen Briefes verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2026.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Titel: Los 2 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kalilauge (50 %ig)
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von bis zu 200 t Kalilauge (50 %ig)
Produkte/Dienstleistungen: Hydroxide als anorganische Grundchemikalien 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Titel: Los 2 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von n-Butanol
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von bis zu 6 t n-Butanol
Produkte/Dienstleistungen: Anorganische Grundchemikalien 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschreibung
Postanschrift: Wismut GmbH
BSK Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
Postleitzahl: 01824
Stadt: Gohrisch

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-14 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-14 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregister und Berufsgenossenschaft: Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140856559
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 371 8120-431 📞
URL: https://www.wismut.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E55971411 🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E55971411 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 219-691338 (2023-11-13)
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