Lieferung „frei Erfüllungsort“ von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Kernsortiment sowie nach Komplettsortiment (Listen in Vergabeunterlage enthalten) an die Standorte der Wismut GmbH. Das Kernsortiment beinhaltet etwa 80 % des Bedarfs an EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, das Kernsortiment während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren. Den Schwerpunkt des benötigten EDV-Verbrauchsmaterials und -Zubehörs bildet Originalware der Marke HP. Es handelt sich dabei um Toner und Tintenpatronen verschiedener Typen für HP-Laserdrucker, HP-Tintenstrahldrucker und HP-Plotter sowie diverse Speichermedien sowie EDV-Spezialpapier für Drucker der Marke HP.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör an die Standorte der Wismut GmbH
Referenznummer: 1816875-U56
Kurze Beschreibung:
“Lieferung „frei Erfüllungsort“ von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Kernsortiment sowie nach Komplettsortiment (Listen in Vergabeunterlage...”
Kurze Beschreibung
Lieferung „frei Erfüllungsort“ von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Kernsortiment sowie nach Komplettsortiment (Listen in Vergabeunterlage enthalten) an die Standorte der Wismut GmbH. Das Kernsortiment beinhaltet etwa 80 % des Bedarfs an EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, das Kernsortiment während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren. Den Schwerpunkt des benötigten EDV-Verbrauchsmaterials und -Zubehörs bildet Originalware der Marke HP. Es handelt sich dabei um Toner und Tintenpatronen verschiedener Typen für HP-Laserdrucker, HP-Tintenstrahldrucker und HP-Plotter sowie diverse Speichermedien sowie EDV-Spezialpapier für Drucker der Marke HP.
Lieferung „frei Erfüllungsort“ von EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör nach Kernsortiment sowie nach Komplettsortiment (Listen in Vergabeunterlage enthalten) an die Standorte der Wismut GmbH. Das Kernsortiment beinhaltet etwa 80 % des Bedarfs an EDV-Verbrauchsmaterial und -Zubehör pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, das Kernsortiment während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren. Den Schwerpunkt des benötigten EDV-Verbrauchsmaterials und -Zubehörs bildet Originalware der Marke HP. Es handelt sich dabei um Toner und Tintenpatronen verschiedener Typen für HP-Laserdrucker, HP-Tintenstrahldrucker und HP-Plotter sowie diverse Speichermedien sowie EDV-Spezialpapier für Drucker der Marke HP.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- 3 Referenzen für Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und/oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vorlage von mindestens 3 Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage von mindestens 3 Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 223-703566 (2023-11-17)