Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fertigbeton

Wismut GmbH

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 3.550 m³ Fertigbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 an den Bereich Sanierung Ronneburg für verschiedene Standorte der Wismut GmbH

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fertigbeton
Referenznummer: 1816911-U46
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 3.550 m³ Fertigbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 an den Bereich Sanierung Ronneburg für verschiedene Standorte der Wismut GmbH
Produkte/Dienstleistungen: Fertigbeton 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1816911-U46
Menge: 0
Art des Vertrags: Lieferungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wismut GmbH Betriebsteil (BS) Ronneburg Im Bergbaugebiet Ronneburg, Baustellen Flächensanierung 07580 Ronneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Greiz 🏙️
Zwickau 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.09.2024 zum 31.12.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2027.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-20 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-20 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-20 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregister und Berufsgenossenschaft: Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigtenzahl)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140856559
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 371 8120-431 📞
URL: https://www.wismut.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E37127911 🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E37127911 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Der Bieter hat mit dem Angebot gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 2 das Sortenverzeichnis der Grundsorten Betone, die nach DIN 1045-2 und DIN EN 206-1 stetig geprüft und jederzeit ausgeliefert werden einschließlich Prüfdaten aus Erstprüfung einzureichen. Außerdem ist das Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Verbindung mit (EU) Nr. 453/2010 (Anhang II) für das Produkt: zementgebundener Baustoff einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-703274 (2023-11-17)
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