Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß § 122 GWB in Verbindung mit §§ 44, 45, 46 VgV fordert der öffentliche Auftraggeber diverse Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen (aufgeführt und beschrieben im Abs. III), welche mittels Formblätter sowie als formlose Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen gemäß Abs. IV.2.2) prüft die Vergabestelle gemäß § 122 GWB, ob Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB vorliegen und ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden (vgl. §§ 42ff, 53, 57 VgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachgefordert werden können. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von Unterlagen im Ermessen des Auftraggebers steht (§ 56 Abs. 2 S.2 VgV).
Sofern die einzureichenden Unterlagen die geforderten Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen enthalten und die Einreichung form- und fristgerecht erfolgte, findet eine inhaltliche Prüfung des Teilnahmeantrags satt. Dabei wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit und die hinreichende Eignung des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags belegen.
Sollten sich mehr zuverlässige und geeignete Bewerber als die in Abs. II.2.9 angegebene Höchstzahl um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, so kann die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, beschränkt werden (vgl. § 51 VgV).
Dazu werden die Teilnahmeanträge zuverlässiger/geeigneter Bewerber hinsichtlich der angegebenen Referenzprojekte bewertet. Bewertet wird das im Formblatt 02 im Abschnitt Referenz Nr. 1 angegebene Referenzprojekt.
Maßgeblich für die Bewertung ist die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojektes mit dem Auftragsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Dokument 01):
- Hohe Vergleichbarkeit (8-10 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen. Während der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung wurden Systeme geliefert, die mit allen hier ausgeschrieben Geräteklassen vergleichbar sind. Die gelieferten Systeme weisen eine hohe Vergleichbarkeit hinsichtlich der in Dokument 01 beschriebenen Anforderungen auf. Das klinische Umfeld der angegebenen Referenz ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers sehr vergleichbar.
- Mittlere Vergleichbarkeit (5-7 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine mittlere Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen. Während der Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarungen wurden Systeme geliefert, die mit mindestens einer der hier ausgeschriebenen Geräteklassen vergleichbar sind. Die gelieferten Systeme weisen eine mittlere Vergleichbarkeit hinsichtlich der in Dokument 01 beschriebenen Anforderungen auf. Das klinische Umfeld der angegebenen Referenz ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers vergleichbar.
- Geringe Vergleichbarkeit (0-4 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine geringe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich nicht um eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen, sondern um einzelne Aufträge, bei denen mind. ein System geliefert wurde, das mit den Anforderungen einer hier ausgeschriebenen Geräteklasse vergleichbar ist. Das klinische Umfeld der angegebenen Referenz ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers wenig vergleichbar.
Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.