Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 1: a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) - Los 2: Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referenznummer: 2023-23
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer:
- Los 1:
a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g...”
Kurze Beschreibung
Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer:
- Los 1:
a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland
b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit)
- Los 2:
Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m.
§ 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
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Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Briefe
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer:
- Los 1: Briefe
a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max....”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer:
- Los 1: Briefe
a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland
b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit)
Erbringung der Postdienstleistungen umfasst Abholung, Sortierung, Frankierung, Aufdruck Klischee, Beförderung, Zustellung, Stellung Transportbehälter, Führen täglicher Zähllisten/ Nachweislisten, monatliche Abrechnung sowie Zusatzleistungen „Einschreiben Einwurf natio-nal“, „Einschreiben Rückschein national“ und „Einschreiben Rückschein international“.
Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen und Rahmenbedingungen siehe Leistungsbeschreibung Los 1.
Geschätzte Jahresmengen:
- Standardbrief national, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 350.000 Stück
- Standardbrief international, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 20.000 Stück
- Kompaktbrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 24.000 Stück
- Großbrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 30.000 Stück
- Maxibrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 50 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 1.000 g: ca. 1.500 Stück
- Dialogpost Standard, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 1.000 Stück
- Dialogpost Groß, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 30 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 1.000 Stück
- Einschreiben Einwurf national, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 100 Stück
- Einschreiben Einwurf national, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück
- Einschreiben Einwurf national, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 1.000 Stück
- Einschreiben Rückschein national, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 500 Stück
- Einschreiben Rückschein international, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B),
Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 600 Stück
- Einschreiben Rückschein national, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B),
Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück
- Einschreiben Rückschein international, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B),
Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück
- Einschreiben Rückschein national, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B),
Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 300 Stück
- Einschreiben Rückschein international, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B),
Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 50 Stück
- Einschreiben Rückschein national, Maxibrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B),
Höchstmaße: 353 x 250 x 50 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 1.000 g: ca. 50 Stück
Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers für die Beauftragung einer bestimmten Sendungsmenge durch den Auftraggeber.
Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des
1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs je LV-Position.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Raum der Poststelle des Landratsamtes:
Stadtflügel, Erdgeschoss, Zimmer SF.0.23
Die Anfahrt zur Poststelle erfolgt über eine Polleranlage.
Die in der Anlage...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Raum der Poststelle des Landratsamtes:
Stadtflügel, Erdgeschoss, Zimmer SF.0.23
Die Anfahrt zur Poststelle erfolgt über eine Polleranlage.
Die in der Anlage „Sicherheitseinweisung für Fremdfirmen“ enthaltenen Hinweise sind zu beachten. Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch den AN ist in Absprache mit der Vergabestelle möglich.
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Postanschrift: Schloßhof 2/4
Postleitzahl: 01796
Stadt: Pirna
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.03.2028), wenn die...”
Beschreibung der Optionen
Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.03.2028), wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 30.09. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Postzustellungsaufträge
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer:
- Los 2: Postzustellungsaufträge
Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer:
- Los 2: Postzustellungsaufträge
Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m.
§ 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
Die Ausführung der förmlichen PZA umfasst Abholung, Sortierung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung, Zustellung, Rücksendung ausgefüllter Zustellungsurkunde, Stellung Transportbehälter, Führen taggenauer Einlieferungslisten, monatliche Abrechnung sowie Stellung Vordrucke Zustellungsurkunden.
Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen und Rahmenbedingungen siehe Leistungsbeschreibung Los 2.
Geschätzte Jahresmengen:
- ca. 16.000 Stück
Die voraussichtliche jährliche Sendungsmenge von 16.000 Stück wurde auf Grundlage der vergangenen letzten drei Jahre kalkuliert und für die Zukunft geschätzt. Es ist zu berücksichtigen, dass unterjährig pro Monat unterschiedliche Sendungsmengen anfallen.
Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers für die Beauftragung einer bestimmten Sendungsmenge durch den Auftraggeber.
Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des
1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-16 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Ausschluss der Öffentlichkeit”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-01-16 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna”
Zusätzliche Informationen:
“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Ausschluss der Öffentlichkeit”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-08 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Fehlende Unterlagen, die mit der Angebotsabgabe einzureichen sind, werden nachgefordert.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gültige Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gültige Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß
§§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen.
Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierungsbehörde kein Lizenzentziehungsverfahren anhängig ist. Der Bieter ist im Falle einer späteren Auftragserfüllung verpflichtet, dem Auftraggeber den Wegfall einer der vorgenannten Lizenzen und Genehmigungen sowie die Einleitung eines Lizenzentziehungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
“Nachweis eines angemeldeten Gewerbetriebs: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Gewerbeanmeldung mit dem Angebot einzureichen.” Mehr anzeigen (2) “Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelregister: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelregister: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot einzureichen.
(Bitte beachten: Registerauszüge nicht älter als aus dem Jahr 2023! Die Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes ist nicht ausreichend!)
“Nachweis der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen:
Zertifikat des Nachweises der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen:
Zertifikat des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis des Nachkommens der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Nachkommens der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der gesetzlichen Krankenkasse(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
“Erklärung im Falle einer Bietergemeinschaft: Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist von den Teilnehmern mit dem Angebot eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung im Falle einer Bietergemeinschaft: Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist von den Teilnehmern mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung mit Nennung des bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
“In Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzaufträge: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen:
Vorlage von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzaufträge: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge für eine Referenz zu erzielen; die Addition ist nur für den Nachweis einer Referenz möglich, die zweite Referenz muss die Ausschreibungsgröße umfassen ohne Addition.
“Nennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
Vorlage der Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Darstellung der Leistungsfähigkeit durch Zustellkonzept und Laufzeitmessung / Einhaltung von Zustellquoten (Postlaufzeit): Dem Angebot ist für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung der Leistungsfähigkeit durch Zustellkonzept und Laufzeitmessung / Einhaltung von Zustellquoten (Postlaufzeit): Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf einer Standardbriefsendung von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt.
Sofern sich der Bieter der Deutsche Post AG bedient, brauchen deren Abläufe als Teil des Zustellprozesses nicht beschrieben werden. Der Bieter hat in diesem Fall seine eigenen Abläufe zu beschreiben und die Schnittstellen zu den Leistungsteilen der Deutschen Post AG lediglich entsprechend zu benennen.
Der Bieter hat auf seine Kosten mindestens einmal pro Jahr (innerhalb des Rahmenvertrags) jeweils eine Laufzeitmessung für die „Leitregion 01“ und „Bundesweit (ohne Leitregion 01)“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Den Zeitpunkt für die jeweilige Laufzeitmessung kann der Bieter selbst bestimmen. Die Art und Weise der Erfüllung der vorgegebenen (Funktions-)Anforderung und damit der etwaige Rückgriff auf bereits erfolgreich praktizierte und im Ergebnis zielführende Modelle liegt im Ermessen des Bieters.
Die Laufzeitmessung ist dabei end-to-end vorzunehmen, d.h. die zeitliche Erfassung des Zustellprozesses von der Abholung durch den Bieter beim AG bis zur Zustellung beim Emp-fänger. Das Ergebnis ist dem AG unverzüglich vorzulegen, spätestens jedoch 30 Tage nach Eingang des Ergebnisses beim Bieter. Der Verweis auf Laufzeitwerte des Universaldienstleisters im Falle dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Leistungserbringung reicht nicht.
Der AG behält sich vor, bis zu zweimal pro Jahr (innerhalb der Rahmenvereinbarung) eine entsprechende Laufzeitmessung auf eigene Kosten von einer unabhängigen Stelle zusätzlich zu den vom Bieter geschuldeten Laufzeitmessungen durchführen zu lassen.
Bei der Zustellung von Sendungen (i.S.v. Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie ins Ausland) beim Sendungsempfänger sind im Jahresdurchschnitt mindestens nachfolgende Quoten einzuhalten. Die Quoten sind auch bei Einschaltung eines Unternehmens (i.S.v. einem Konsolidierungsvertrag durch einen Universaldienstleister) einzuhalten.
a) Leitregion 01:
E+1 80 % (am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
E+2 95 % (am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
E+3 100 % (am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
b) Bundesweit
E+1 70 % (am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
E+2 80 % (am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
E+3 100 % (am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
“Nachweis implementierter Qualitätssicherungsmaßnahmen und Serviceleistungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis implementierter Qualitätssicherungsmaßnahmen und Serviceleistungen: Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, unzustellbaren Sendungen bzw. Rückläufern (Stichwort Adressrecherche) sowie Reklamationen.
Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, die für den AG montags bis donnerstags 08:00-16:00 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen (Eigenerklärung), dass eine solche Servicestelle spätestens bei Zuschlagserteilung eingerichtet ist.
Die entsprechenden Kontaktdaten sind dem AG bei Zuschlagserteilung zeitnah mitzuteilen.
Die Mitarbeiter des Bieters, insbesondere die Zusteller, müssen nach außen deutlich als solche erkennbar sein. Der Bieter hat daher mit dem Angebot darzulegen, wie dies gewährleistet wird (z.B. Dienstfahrzeug, Dienstkleidung, Dienstausweis).
“Nachweis des Einsatzes sauberes Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG: Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis des Einsatzes sauberes Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG: Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten:
- Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Anteil der sauberen leichten Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten.
- Beim Einsatz von schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M3, N2 und N3 ist eine Mindestquote von 10 % für den Anteil der sauberen schweren Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten.
Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestquoten ist die Anzahl der über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzten Straßenfahrzeuge. Nachgerüstete Fahrzeuge nach § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG werden für die Einhaltung der Mindestquoten berücksichtigt.
Oben genannte Quoten gelten auch für den Einsatz der Fahrzeuge durch die Unterauftragnehmer, sofern diese für die Erfüllung der Maßgaben nach SaubFahrzeugBeschG relevant sind.
Eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat im Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat im Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein, welche eine Abdeckung von Personen,- Sach- und Vermögensschäden mindestens in Höhe und Umfang des vorliegenden Auftragsvolumens umfasst. Der AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, sich einen entsprechenden Nachweis vom Bieter vorlegen zu lassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit Nennung eines bevollmächtigten Vertreters.”
Ausschlussgrund: prof-misconduct
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
§ 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Nationale Registrierungsnummer: 14628-LK01-14
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Postleitzahl: 01796
Postort: Pirna
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-pirna.de📧
Telefon: +49 35015151208📞
URL: https://www.landratsamt-pirna.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 243-765482 (2023-12-14)