Dem Auftragnehmer (AN) steht kein Recht auf Einhaltung einer bestimmten Menge einer Leistung zu. Die angegebenen Vordersätze können über- oder unterschritten werden, ohne Auswirkung auf den Angebotspreis. Wird die angegebene Schätzsumme je Los, für die maximale Vertragslaufzeit, um 30 v.H. überschritten, gilt der Vertrag für das jeweils betroffene Los als ausgeschöpft und somit als beendet.