Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen über vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen
Die Anforderungen an die Referenzliste werden losspezifisch beschrieben.
1.1. Los 1
Der Bieter hat geeignete Bieterreferenzen zu benennen. Hierzu ist das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formular B00-1-1 Bieter-Referenzliste auszufüllen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform hochzuladen. Voraussetzung sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:
a) Gegenstand mind. einer Referenz ist bzw. war eine Rahmenvereinbarung/ein Auftrag über Sicherheitsdienstleistungen im Personen- und Objektschutz und
b) Gegenstand mind. einer Referenz ist bzw. war eine Rahmenvereinbarung/ein Auftrag über Sicherheitsdienstleistungen bei öffentlichen Veranstaltungen
c) Die Leistung darf nicht vor dem 01.02.2020 erbracht worden sein.
In der Bieter-Referenzliste sind zu jeder Bieterreferenz die in der Vergabeunterlage B00-1-1 abgefragten Angaben zu machen.
1.2. Los 2
Der Bieter hat geeignete Bieterreferenzen zu benennen. Hierzu ist das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formular B00-1-2 Bieter-Referenzliste auszufüllen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform hochzuladen. Voraussetzung sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:
a) Gegenstand mind. einer Referenz ist bzw. war eine Rahmenvereinbarung/ein Auftrag über Sicherheitsdienstleistungen im Personen- bzw. Objektschutz in einem oder mehreren Übergangswohnheimen oder einer oder mehreren Notunterkünften im Zusammenhang mit Asylbewerber- und bzw. oder Flüchtlingsunterkünften.
b) Die Leistung darf nicht vor dem 01.02.2020 erbracht worden sein.
2. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter
Der Bieter hat anzugeben, wie viele festangestellte Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt waren. Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Für 1. und 2.: Es besteht keine Möglichkeit zur Eignungsleihe, weil der Einsatz von Nachunternehmer ausgeschlossen wird. Dies erfolgt gem. § 47 Abs. 5 VgV, weil es sich bei den vorliegend zu vergebenen Sicherheitsdienstleistungen um systemkritische Leistungen handelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1.1. (Los 1): Um ihre Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen, müssen Bieter mindestens zwei Referenzen einreichen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen - eine Referenz gem. lit. a) und eine Referenz gem. lit. b). Die Anforderung gem. lit. c) müssen beide Referenzen erfüllen. Ansonsten gilt ein Bieter als nicht hinreichend geeignet.
zu 1.2. (Los 2): Bieter müssen mindestens zwei Referenzen einreichen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen, um ihre Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen, ansonsten gilt ein Bieter als nicht hinreichend geeignet.