Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistung ist der Rahmenvereinbarung, dem Vertrag sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Es existieren vier Teillose entprechend der Landgerichtsbezirke des Freistaats Thüringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre, bis zum 30.06.2027, falls nicht zum 30.06.2025 gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Paketbeförderung
Referenznummer: 5400 E Verg - 30/22
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistung ist der Rahmenvereinbarung, dem Vertrag sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Es existieren vier Teillose entprechend der Landgerichtsbezirke des Freistaats Thüringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre, bis zum 30.06.2027, falls nicht zum 30.06.2025 gekündigt wird.
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Päckchen- und Paketbeförderung für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistung ist der Rahmenvereinbarung, dem Vertrag sowie dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Es existieren vier Teillose entprechend der Landgerichtsbezirke des Freistaats Thüringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2023 mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre, bis zum 30.06.2027, falls nicht zum 30.06.2025 gekündigt wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Paketbeförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Paketzustellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-27 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 041-120043
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Bestimmungen zur E-Vergabe:
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1444185.60 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Erfurt
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag.
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der zu befördernden Pakete arbeitstäglich (montags bis freitags) von den Poststellen der jeweiligen Dienststellen und deren Beförderung an die Empfänger im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die Beförderung von Paketen, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind, zu den Einlieferungsstellen des Post-Universaldienstleisters der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Beförderung kann auch im Ausland übernommen werden. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 3 Nr. 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Innerhalb eines Radius von 500 Kilometern, ausgehend von der absendenden Behörde, erfolgt die Zustellung in der Regel am nächsten Werktag.
Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Weiterhin beinhaltet die zu erbringende Leistung die digitale Abwicklung und Nachweisführung innerhalb eines Onlinekundenkontos, Sendungsverfolgung der Pakete, Haftung pro Paket für Verlust oder Beschädigung in Höhe von mind. 500,00 EUR, die erforderliche Bestätigung der Zustellung oder Nichtzustellung sowie die Rücksendung von Unterlagen an die jeweilige Behörde. Der Auftragnehmer stellt jeder einzelnen Behörde die erforderlichen Vordrucke mit Adressaufdruck der jeweiligen Behörde oder Blankoaufkleber, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden, sowie bei Bedarf Transportbehälter für die Pakete zur Verfügung.
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Gera
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Meiningen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Landgerichtsbezirk Mühlhausen
Losnummer: 4
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 041-120043 (2023-02-22)
Ergänzende Angaben (2023-03-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1444185.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bestimmungen zur E-Vergabe:
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeug-BeschG#
#cvd#cvd10=N1#cvd11=66049#cvd12=25694#cvd13=0#
#cvd#cvd10=N2#cvd11=10467#cvd12=3789#cvd13=0#
#cvd#cvd10=N3#cvd11=3705#cvd12=371#cvd13=0#
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeug-BeschG#
#cvd#cvd10=N1#cvd11=66049#cvd12=25694#cvd13=0#
#cvd#cvd10=N2#cvd11=10467#cvd12=3789#cvd13=0#
#cvd#cvd10=N3#cvd11=3705#cvd12=371#cvd13=0#
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-26 📅
Name: DHL Paket GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeug-BeschG#