Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen werden Leistungen vergeben. Zur ASP-Bekämpfung zählt u.a. die drohnengestützte Entnahme von lebendem Schwarzwild vornehmlich in den ausgewiesenen Schutzkorridoren. Dazu ist die Suche nach lebendem Schwarzwild mittels Wärmebilddrohnen und die Unterstützung der zugehörigen Schützen durch die Wärmebilddrohnen ein Mittel, um die Erreichung der Schwarzwildfreiheit in den bezeichneten Gebieten zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Drohnengestützte Taxierung und Entnahme von Schwarzwild
Referenznummer: #168/23
Kurze Beschreibung:
“Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen werden Leistungen vergeben. Zur ASP-Bekämpfung zählt u.a. die...”
Kurze Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen werden Leistungen vergeben. Zur ASP-Bekämpfung zählt u.a. die drohnengestützte Entnahme von lebendem Schwarzwild vornehmlich in den ausgewiesenen Schutzkorridoren. Dazu ist die Suche nach lebendem Schwarzwild mittels Wärmebilddrohnen und die Unterstützung der zugehörigen Schützen durch die Wärmebilddrohnen ein Mittel, um die Erreichung der Schwarzwildfreiheit in den bezeichneten Gebieten zu unterstützen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung im Los 1 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Auftragnehmern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung im Los 1 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Auftragnehmern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-) Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (durchschnittlich zwischen 400 und 800 ha pro Einsatztag) die Suche nach lebendem Schwarzwild in dem durch den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Nach Detektion des lebenden Schwarzwildes soll nach Freigabe durch die Veterinärbehörden der Bieter die Tötung der Tiere durch drohnengeführte Schützen durchführen. Der Schütze muss während der Ausführung der Suche nach lebendem Schwarzwild im Sinne des Auftrages vor Ort mit zur Verfügung stehen. Das Zusammenspiel von Drohnenführer und Schützen ist von besonderer Bedeutung und muss besonders geübt sein. Der Bieter stellt dabei den/die Drohnenpiloten und den/die Schützen. Die Entnahmeleitung liegt bei dem Vertreter des Auftragsgebers vor Ort. Ist ein Vertreter des SMS/ LÜVA nicht anwesend, liegt die Verantwortung der Entnahmeleitung insbesondere für die Sicherheit und Einhaltung der behördlichen Vorgaben beim Bieter. Werden während der Suche nach lebendem Schwarzwild-Kadaver detektiert sind diese ebenfalls anzuzeigen, damit die Beräumung sichergestellt werden kann. Die Gesamtleistung kann durch mehrere Bieter erbracht werden.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung im Los 2 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Bietern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-)Drohnentechnik...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung im Los 2 ist ein Rahmenvertrag mit bis zu fünf Bietern. Der Bieter führt im Abrufverfahren mittels (Wärmebild-)Drohnentechnik durch Erzeugung hochaufgelöster Daten der zu befliegenden Fläche (durchschnittlich von ca. 600 - 800 ha pro Einsatztag) die Suche nach lebendem Schwarzwild in dem durch den Einzelauftrag festgelegten Umfang aus. Für den Fall, dass Schwarzwild in einem höheren Umfang als festgelegt, detektiert wird, sind Schützen für eine ggf. durch die Veterinärbehörden abgestimmte Entnahme vorzuhalten. Die Schützen müssen während der Taxierung nicht mit Vorort anwesend, aber sollten innerhalb von 2 Werktagen (Montag bis Freitag) vor Ort sein können. Abgestimmte Entnahmen sind nicht unmittelbar zur Taxierung, sondern nach Absprache mit dem SMS in einem zeitlichen Zusammenhang von max. 2 Werktagen durchzuführen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-06 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3)\n\nEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3)\n\nEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 4) \n\nEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 19 SchwarzArbG (Anlage 5)\n\nEigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Anlage 6) \n\nEigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage 13)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 7)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des aktuellen Drohnenführerscheins von allen Piloten\n\nEigenerklärung zu Referenzobjekten (Anlage 9): \nMindestanforderung\nAngebote, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Im Rahmen der Mindestanforderungen reicht die Benennung jeweils einer geeigneten Referenz.\nEigenerklärung über mindestens eine erbrachte Leistung der (Wärmebild-) drohnengestützten Entnahme/Jagd von Schwarzwild im Gelände im Sinne dieser Ausschreibung oder einer im Wesentlichen vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Jahren vor Abgabe des Angebotes, mit Benennung des Auftraggebers und der diesbezüglichen Kontaktdaten. \n\nEigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten (Anlage 10).\n\nTeilnahmebedingungen an die beauftragten Schützen:\n\nNachweis der Sachkunde zur Tötung von Wirbeltieren mittels Büchsenschuss vergleichbar des deutschen Jagdscheines (Anlage 18)\nErlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Anlage 19)\nNachweis des Vorhandenseins einer Langwaffe im in Deutschland zur Jagd auf Schwarzwild zugelassenen Kaliber (E100>= 2000 J) (Anlage 20)\nNachweis über den Besitz von Wärmebildzielfernrohren oder Wärmebildvorsatzgeräten (Anlage 21)\nNachweis der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Verbringung der Waffe nach und in Deutschland (entsprechend dem internationalen Feuerwaffenpass) (Anlage 22)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB\nDer Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\n§ 135 Abs. 2 GWB\nDie Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 213-673736 (2023-11-03)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Anlage 3)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Anlage 4)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 19 SchwarzArbG (Anlage 5)
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Anlage 6)
Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage 13)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis und Eigenerklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) und § 21h LuftVO (Anlage 8); Kopie des aktuellen Drohnenführerscheins von allen Piloten
Eigenerklärung zu Referenzobjekten (Anlage 9):
Mindestanforderung
Angebote, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Im Rahmen der Mindestanforderungen reicht die Benennung jeweils einer geeigneten Referenz.
Eigenerklärung über mindestens eine erbrachte Leistung der (Wärmebild-) drohnengestützten Entnahme/Jagd von Schwarzwild im Gelände im Sinne dieser Ausschreibung oder einer im Wesentlichen vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Jahren vor Abgabe des Angebotes, mit Benennung des Auftraggebers und der diesbezüglichen Kontaktdaten.
Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten (Anlage 10).
Teilnahmebedingungen an die beauftragten Schützen:
Nachweis der Sachkunde zur Tötung von Wirbeltieren mittels Büchsenschuss vergleichbar des deutschen Jagdscheines (Anlage 18)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Anlage 19)
Nachweis des Vorhandenseins einer Langwaffe im in Deutschland zur Jagd auf Schwarzwild zugelassenen Kaliber (E100>= 2000 J) (Anlage 20)
Nachweis über den Besitz von Wärmebildzielfernrohren oder Wärmebildvorsatzgeräten (Anlage 21)
Nachweis der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Verbringung der Waffe nach und in Deutschland (entsprechend dem internationalen Feuerwaffenpass) (Anlage 22)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.