Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburg bereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zu Konflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig. Vertragsgegenstand: Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Ermittlung und Bewertung auffälliger Wölfe; Vergrämung, Fang und Entnahme auffälliger Wölfe im Land Brandenburg
Kurze Beschreibung:
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburg
bereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zu
Konflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig.
Vertragsgegenstand:
Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines
problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber
entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der
Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburg
bereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zu
Konflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig.
Vertragsgegenstand:
Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines
problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber
entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der
Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 302521.01 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Vertragsgegenstand:
Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines
problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber
entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der
Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Vertragsgegenstand:
Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines
problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber
entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der
Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die Art der Leistungserbringung ist per se dem Umweltschutz zuzuordnen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Wolfspopulation umfasst sämtliche Gebiete Brandenburgs. Daher sind die Orte zur Leistungserbringung nicht definierbar.
Postanschrift: Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15 📅
Datum des Endes: 2026-02-14 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: optionale Vertragsverlängerung um ein Jahr (15.02.2026 bis 14.02.2027)
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotsinhalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-23 08:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen werden jeweils entsprechend § 56 Abs. 2 ff. VgV durchgeführt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei mindestens 1,5 Mio EUR für Personen und mindestens 1,5 EUR für Sachschäden betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei mindestens 1,5 Mio EUR für Personen und mindestens 1,5 EUR für Sachschäden betragen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Mindestanforderung: Verhandlungssichere Deutschkenntnisse derjenigen, welche die Kommunikation mit den regional Betroffenen (Melder, Wolfsbeauftragte, Tierhalter, Tierärzte, Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer, etc.) übernehmen ; Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Mindestanforderung: Verhandlungssichere Deutschkenntnisse derjenigen, welche die Kommunikation mit den regional Betroffenen (Melder, Wolfsbeauftragte, Tierhalter, Tierärzte, Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer, etc.) übernehmen ; Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Gemäß § 46 Abs.III Nr. 6 VgV sind von den Führungskräften des Unternehmens bzw. dem Inhaber Studien- und/oder Abschlussdokumente vorzulegen, die das erfolgreiche Studium in einer der folgenden Fachrichtungen belegen:
Biologie, Umwelt-, Forst-, Landwirtschaftswissenschaften, Veterinärmedizin oder vergleichbarer Studienrichtungen oder Berufserfahrung im Wolfsmanagement vorhanden
Nachweis: vorlage von Kopien
Eignung zur Berufsausübung: Gemäß § 46 Abs.III Nr. 6 VgV sind von den Führungskräften des Unternehmens bzw. dem Inhaber Studien- und/oder Abschlussdokumente vorzulegen, die das erfolgreiche Studium in einer der folgenden Fachrichtungen belegen:
Biologie, Umwelt-, Forst-, Landwirtschaftswissenschaften, Veterinärmedizin oder vergleichbarer Studienrichtungen oder Berufserfahrung im Wolfsmanagement vorhanden
Nachweis: vorlage von Kopien
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: I. Es ist gem. § 46 Abs.III Nr. 3 VgV eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: eigener PKW, Transportmöglichkeit Kadaver / lebendiger Wolf, Fotofallen, Immobilisierungs- und Jagdwaffe, Vergrämungswaffe, für Nachsuche geeigneter Hund
Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es sind gem. § 46 Abs.III Nr. 2 VgV Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
Mindestanforderung: Gültiger Jagdschein derjenigen Taammitglieder, welche in Vergrämungs- oder Entnahmemaßnahmen eingebunden werden.
Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Jagdscheines.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: I. Es ist gem. § 46 Abs.III Nr. 3 VgV eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: eigener PKW, Transportmöglichkeit Kadaver / lebendiger Wolf, Fotofallen, Immobilisierungs- und Jagdwaffe, Vergrämungswaffe, für Nachsuche geeigneter Hund
Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es sind gem. § 46 Abs.III Nr. 2 VgV Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
Mindestanforderung: Gültiger Jagdschein derjenigen Taammitglieder, welche in Vergrämungs- oder Entnahmemaßnahmen eingebunden werden.
Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Jagdscheines.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1L4C3VP1
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Bieterfragen urlaubsbedingt erst ab dem 05.01.2024 erfolgen kann.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Bieterfragen urlaubsbedingt erst ab dem 05.01.2024 erfolgen kann.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: susann-ulrike.koegler@lfu.brandenburg.de📧
Telefon: +49 35549911455📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 247-784297 (2023-12-21)