Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber (1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens (gesamt sowie relevanter Tätigkeitsbereich) (2) Eine Eigenerklärung des Unternehmens, dass dieses über eine für den ausgeschriebenen Auftrag ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt (3) Eigenerklärung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz seines Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Zusätzlich ist auch der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Tätigkeitsbereich anzugeben, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen erzielt.
Als andere Tätigkeitsbereiche versteht die Auftraggeberin solche, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Monitoren für Bahnen oder Bussen oder ähnlichen Anzeigesystemen inkl. dem Vertrieb oder der Eigenentwicklung von Software zur Administration dieser Monitore stehen. Die Umsatzangaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblatts Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu leisten.
(2) Eigenerklärung über wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, mit der er erklärt, dass er über eine für den ausgeschriebenen Auftrag ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt. Die Erklärung wird durch das Ausfüllen und Einreichen des Formblatts Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit abgegeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bei Bedarf weitere Unterlagen und/oder weitergehende Angaben anzufordern.
(3) Eigenerklärung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung:
Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Der Haft-pflichtversicherungsschutz muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadenereignis vorsehen:
• EUR 6 Mio. pauschal für Personenschäden, Sachschäden und sich daraus jeweils ergebende Vermögensschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind; jeweils 2-fach maximiert für alle Schadenereignisse je Versicherungsjahr oder alternativ • EUR 3 Mio. für Personenschäden und sich daraus ergebende Vermögensschäden, EUR 3 Mio. für Sachschäden und sich daraus ergebende Vermögensschäden, EUR 100.000 für Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind ; je Schadenart jeweils 2-fach maximiert für alle Schadenereignisse je Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften kann der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungsschutz gemäß den oben beschriebenen Anforderungen auch von einem ihrer Mitglieder abgeschlossen und vorgehalten werden, sofern der Versicherungsschutz auch für die Bewerber-gemeinschaft und jedes ihrer Mitglieder gilt.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bewerber in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
• Sofern der Bewerber über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gemäß den oben beschriebenen Anforderungen bereits verfügt, ist dies in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anzukreuzen. Die Eigenerklärung in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin vorzulegen.
• Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über eine Be-triebs -und Produkthaftpflichtversicherung gemäß den oben beschriebenen Anforderungen noch nicht verfügt, hat der Bewerber zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Formblatt Anlage TW7 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gemäß den oben beschriebenen Anforderungen für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende abzuschließen und entsprechende Nachweise der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung vor-legen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Entsprechende Nachweise sind dann nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin vorzulegen.