Rahmenvertrag Hygiene

Landesbaudirektion Bayern

Kauf von und die Belieferung mit Hygieneartikeln für die Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-10 Auftragsbekanntmachung
2023-04-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Referenznummer: LBD-22-15-341
Kurze Beschreibung:
Kauf von und die Belieferung mit Hygieneartikeln für die Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hygienepapier 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Marktplatz 30
Postleitzahl: 96106
Postort: Ebern
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-zvv@lbd.bayern.de 📧
Telefon: +49 911937766790 📞
Fax: +49 91193776613790 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/238095 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-13 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-019780
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 234-674136
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Nordbayern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kauf von und die Belieferung mit Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Gebiet Nordbayern. Dieser Rahmenvertrag umfasst den Kauf und die Belieferung von Hygieneartikeln,
insbesondere:
- Hygienepapiere (z. B. Toilettenpapier, Falthandtücher, Papiertücher, Küchenrollen)
- Reinigungszubehör (z. B. Abfallbeutel, Reiniger, Spülmaschinentabs,
Einweghandschuhe)
- Seife und Desinfektionsmittel
- Waschraumbedarf
- Hygienebedarf im Bereich Covid-19 (z. B. Mund-Nasen-Schutz Masken, Selbsttests)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 277 294 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2027 – wenn der
Rahmenvertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Vertragsjahres
von einer Partei des Rahmenvertrags gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Südbayern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Gebiet Südbayern.
Dieser Rahmenvertrag umfasst den Kauf und die Belieferung von Hygieneartikeln,
Geschätzter Wert ohne MwSt: 448 599 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=238095
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=238095
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=238095
Die Haftungshöchstsummen mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.500.000 € für Personenschäden, 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden sind durch eine Versicherung abgedeckt, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Bieter weist dies auf gesondertes Verlangen durch eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis nach.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärungen nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=238095
Mindeststandards:
Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist eine
aktuelle Überprüfung der drei benannten Referenzen notwendig (Referenzbescheinigung).
Dazu kann z. B. ein von der Vergabestelle zur Verfügung gestelltes Muster verwendet werden
(s. Muster Referenzbescheinigung). Im Übrigen holt die Vergabestelle die zur Überprüfung der
Referenzen notwendigen Informationen durch Auskünfte bei den Referenzgebern ein. Ein
Wechsel der im L 1240 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
Zu III.1.1) bis III.1.3): Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert.
Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen.
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Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen. Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen/
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eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Fristverkürzung aufgrund der Veröffentlichung einer Vorinformation gem. § 38 VgV
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/238095 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
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Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Marktplatz 30
Postort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Telefon: +49 911937766790 📞
Fax: +49 91193776613790 📠
Quelle: OJS 2023/S 010-019780 (2023-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf von und die Belieferung mit Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Gesamtwert des Auftrags: 561 468 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-239715
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 010-019780
ABl. S-Ausgabe: 79

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Hygiene Nordbayern
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über den Kauf einschließlich Belieferung von Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Gebiet Nordbayern.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Hygiene Südbayern
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertarg über den Kauf einschließlich Belieferung von Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Gebiet Südbayern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-27 📅
Name: Saueracker GmbH & Co. KG
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 245 310 EUR 💰
316 158 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 079-239715 (2023-04-18)