Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting zu decken. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Die Vergabestelle führte bereits eine Folgeausschreibung zur Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems durch. Die vorausgegangene europaweite Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems ergab, dass der Hersteller ARCHIKART sich mit seinem System durchsetzen konnte und der Anbieter die Lösung des Herstellers ARCHIKART anbot. Das System dieses Herstellers ist auf Basis der durchgeführten Ausschreibung in den Kommunen, die Mitgliedskommunen der KITU sind, eingeführt. Auf Basis dieses Ergebnis erfolgte eine Weiterentwicklung von Schnittstellen und Anforderungen, sodass die bestehende Struktur in den Kommunen, die ein Liegenschaftsinformationssystem angeschafft haben, fortgeführt wird. Die KID ist aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Struktur nicht in der Lage, zwei Systeme zu betreuen, sodass eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Softwarepaket
Referenznummer: KID_LIS_01/2022
Kurze Beschreibung:
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting zu decken. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle führte bereits eine Folgeausschreibung zur Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems durch. Die vorausgegangene europaweite Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems ergab, dass der Hersteller ARCHIKART sich mit seinem System durchsetzen konnte und der Anbieter die Lösung des Herstellers ARCHIKART anbot. Das System dieses Herstellers ist auf Basis der durchgeführten Ausschreibung in den Kommunen, die Mitgliedskommunen der KITU sind, eingeführt.
Auf Basis dieses Ergebnis erfolgte eine Weiterentwicklung von Schnittstellen und Anforderungen, sodass die bestehende Struktur in den Kommunen, die ein Liegenschaftsinformationssystem angeschafft haben, fortgeführt wird. Die KID ist aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Struktur nicht in der Lage, zwei Systeme zu betreuen, sodass eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting zu decken. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle führte bereits eine Folgeausschreibung zur Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems durch. Die vorausgegangene europaweite Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems ergab, dass der Hersteller ARCHIKART sich mit seinem System durchsetzen konnte und der Anbieter die Lösung des Herstellers ARCHIKART anbot. Das System dieses Herstellers ist auf Basis der durchgeführten Ausschreibung in den Kommunen, die Mitgliedskommunen der KITU sind, eingeführt.
Auf Basis dieses Ergebnis erfolgte eine Weiterentwicklung von Schnittstellen und Anforderungen, sodass die bestehende Struktur in den Kommunen, die ein Liegenschaftsinformationssystem angeschafft haben, fortgeführt wird. Die KID ist aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Struktur nicht in der Lage, zwei Systeme zu betreuen, sodass eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Softwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für das Facility-Management📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting zu decken. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting zu decken. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Vergabestelle führte bereits eine Folgeausschreibung zur Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems durch. Die vorausgegangene europaweite Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems ergab, dass der Hersteller ARCHIKART sich mit seinem System durchsetzen konnte und der Anbieter die Lösung des Herstellers ARCHIKART anbot. Das System dieses Herstellers ist auf Basis der durchgeführten Ausschreibung in den Kommunen, die Mitgliedskommunen der KITU sind, eingeführt.
Die Vergabestelle führte bereits eine Folgeausschreibung zur Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems durch. Die vorausgegangene europaweite Ausschreibung eines Liegenschaftsinformationssystems ergab, dass der Hersteller ARCHIKART sich mit seinem System durchsetzen konnte und der Anbieter die Lösung des Herstellers ARCHIKART anbot. Das System dieses Herstellers ist auf Basis der durchgeführten Ausschreibung in den Kommunen, die Mitgliedskommunen der KITU sind, eingeführt.
Auf Basis dieses Ergebnis erfolgte eine Weiterentwicklung von Schnittstellen und Anforderungen, sodass die bestehende Struktur in den Kommunen, die ein Liegenschaftsinformationssystem angeschafft haben, fortgeführt wird. Die KID ist aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Struktur nicht in der Lage, zwei Systeme zu betreuen, sodass eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Auf Basis dieses Ergebnis erfolgte eine Weiterentwicklung von Schnittstellen und Anforderungen, sodass die bestehende Struktur in den Kommunen, die ein Liegenschaftsinformationssystem angeschafft haben, fortgeführt wird. Die KID ist aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Struktur nicht in der Lage, zwei Systeme zu betreuen, sodass eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting
Projektspezifische Lieferung, Installation und Einführung eines flexiblen Managementsystems für (kommunale) Gebäude und Liegenschaften, Verträge sowie verwaltungsspezifische Vorgänge einschl. GIS-Integration, Prozessmanagement und Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagementsystemen, zu Portallösungen (OZG) usw. einschl. Wartung und deutschsprachigen Support und Consulting
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.,
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.,
— Eigenerklärungen zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA und ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17, 18 LVG LSA,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB,
— Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden,
— Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 200.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung
im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
— der Auftraggeber,
— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— des Leistungszeitraums,
— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Mindeststandards:
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung und Installation an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 200.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): Einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): Einfache Richtwertmethode
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.
Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von ca. 300.000,00 € bis 370.000,00 € aus.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleis-tungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 102 Mitglieder (siehe auch Abschnitt II 2.3 Erfüllungsort). Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Ausgenommen ist das KITU-Mitglied Land Sachsen-Anhalt mit den angeschlossenen Bedarfsträgern. Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 023-065181 (2023-01-27)
Ergänzende Angaben (2023-02-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Änderungen aufgrund von Bieterfragen der Position 7.2.1 gemäß Auftragsbekanntmachung, Anpassung der Fernwartungsvereinbarung zum Arbeiten aus Privatwohnungen sowie Löschung der Preisposition 4.7 wegen einer Doppelung.
Aufgrund einer Bieterfrage wurden die Anforderungen 8.1.3 und 8.4.2. über einen Korrekturzyklus in der Vergabeplattform korrigiert.
Änderungen aufgrund von Bieterfragen der Position 7.2.1 gemäß Auftragsbekanntmachung, Anpassung der Fernwartungsvereinbarung zum Arbeiten aus Privatwohnungen sowie Löschung der Preisposition 4.7 wegen einer Doppelung.
Aufgrund einer Bieterfrage wurden die Anforderungen 8.1.3 und 8.4.2. über einen Korrekturzyklus in der Vergabeplattform korrigiert.
Die Leistungskriterien Punkt 10.2.9 sowie Punkt 15.3 aufgrund einer Bieterfrage angepasst. Die Angebotsfrist wird auf den 01.März 2023 verlängert.
Quelle: OJS 2023/S 045-128344 (2023-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 370 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge