Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen, Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und in der Verwaltung entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf an Netzwerk- und WLAN-Technik und Software für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslauf-zeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard- und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Netzwerktechnik des Herstellers LANCOM 2023
Referenznummer: KID_NWL_07/2023
Kurze Beschreibung:
“Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der...”
Kurze Beschreibung
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen, Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf an Netzwerk- und WLAN-Technik und Software für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslauf-zeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Hintergrund DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Hintergrund IKT-RL
Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard- und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Netzwerk- und WLAN-Technik, Service, Dienstleistungen, Software und Zubehör des Herstellers LANCOM Systems zu decken. Der Bedarf wird an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und in der Verwaltung entstehen.
Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf an Netzwerk- und WLAN-Technik und Software für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslauf-zeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen.
Hintergrund DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der DigitalPakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Hintergrund IKT-RL
Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard- und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
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Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-20 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Aufgrund des ganzheitlichen und komplexen IT-Beschaffungsvorhabens ist nur eine maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten gemäß VGV aus...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Aufgrund des ganzheitlichen und komplexen IT-Beschaffungsvorhabens ist nur eine maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten gemäß VGV aus wirtschaftlichen Zusammenhängen möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/77908e32-c6c3-40ff-ab78-e90e1d935395/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/77908e32-c6c3-40ff-ab78-e90e1d935395/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/77908e32-c6c3-40ff-ab78-e90e1d935395/suitabilitycriteria” Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Lea-singunternehmen abtreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Nationale Registrierungsnummer: c4405fd8-2932-4a8d-b35c-94cff65567ce
Postanschrift: Alter Markt 15
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@kid-magdeburg.de📧
Telefon: +49 24464444📞
Fax: +49 24464400 📠
URL: http://www.kid-magdeburg.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur von redaktionellen Fehlern bei der Preisposition 6.8.6, Leistungskriterien 9.1.14, 9.1.17 und 9.3.4.3 sowie Korrektur des geschätzten...”
Korrektur von redaktionellen Fehlern bei der Preisposition 6.8.6, Leistungskriterien 9.1.14, 9.1.17 und 9.3.4.3 sowie Korrektur des geschätzten Auftragswertes in der Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag.
Ebenso Streichung des Leistungskriteriums 9.1.15.
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Quelle: OJS 2023/S 219-691613 (2023-11-13)