Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Satellitentelefone
B7143
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Satellitenfunk📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für Satellitentelefonie für die Polizei Sachsen”
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von bis zu 120 Satellitentelfonen und bis zu 20 Missionlink Stationen gemäß Leistungsbeschreibung für die Polizei Sacshen. Der Rahmenvertrag...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von bis zu 120 Satellitentelfonen und bis zu 20 Missionlink Stationen gemäß Leistungsbeschreibung für die Polizei Sacshen. Der Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 80,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushalts-mitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushalts-mitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1)
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3;
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4)
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4)
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe VOL/B und Vergabeunterlagen, insbesondere die Liefer- und Leistungsbedingungen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 VgV erfolgt die Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Gemäß § 15 Abs. 3 VgV erfolgt eine Verkürzung der...”
Beschleunigtes Verfahren
Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 VgV erfolgt die Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Gemäß § 15 Abs. 3 VgV erfolgt eine Verkürzung der regulären Angebotsfrist, da eine hinreichend begründete Dringlichkeit vorliegt, die die Einhaltung einer Angebotsfrist von 30 Tagen unmöglich macht. Die hinreichend begründete Dringlichkeit gründet sich auf dem Risiko eines Krisenfalls im Winter 2023. Die Satellitenkommunikation wird benötigt, um bei einer Krisenlage die Kommunikation beim Ausfall des BOS-Digitalfunk sicherzustellen. Die Anwendung der regulären Angebotsfrist könnte verbunden mit der Lieferfrist dazu führen, dass die Satellitenkommunikation nicht zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Damit wäre die Einsatzbereitschaft der Polizei Sachsen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie ggf. Leib und Leben der Polizeibeamten und der Bürger gefährdet. Die Leistung kann auch von KMU erbracht werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-08
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russiche Unternehmen.
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2023/S 020-056687 (2023-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von bis zu 120 Satellitentelefonen und bis zu 20 Missionlink Stationen gemäß Leistungsbeschreibung für die Polizei Sachsen. Der Rahmenvertrag...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von bis zu 120 Satellitentelefonen und bis zu 20 Missionlink Stationen gemäß Leistungsbeschreibung für die Polizei Sachsen. Der Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeitpunkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 020-056687
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Satellitentelefone
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GESAT GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstraße 220
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69-962180-10📞
E-Mail: info@gesat.com📧
Fax: +49 69-962180-99 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß §39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 061-180157 (2023-03-22)