Das HZDR beabsichtigt die Neuvergabe eines Rahmenvertrages an ein Unternehmen zur Lieferung von Stickstoff flüssig (≥ 99,99 Vol%) im Tank und Service Tankwagen der verschiedenen Lieferstellen des HZDR und des VKTA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Stickstoff flüssig
EUOV2201
Produkte/Dienstleistungen: Flüssigstickstoff📦
Kurze Beschreibung:
“Das HZDR beabsichtigt die Neuvergabe eines Rahmenvertrages an ein Unternehmen zur Lieferung von Stickstoff flüssig (≥ 99,99 Vol%) im Tank und Service...”
Kurze Beschreibung
Das HZDR beabsichtigt die Neuvergabe eines Rahmenvertrages an ein Unternehmen zur Lieferung von Stickstoff flüssig (≥ 99,99 Vol%) im Tank und Service Tankwagen der verschiedenen Lieferstellen des HZDR und des VKTA.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Forschungszentrum Dresden Rossendorf
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Gelände des Forschungsstandortes in 01328 Dresden-Rossendorf sind derzeit sieben Stickstoffbehälter (Tanks) zu beliefern. Diese Behälter sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Gelände des Forschungsstandortes in 01328 Dresden-Rossendorf sind derzeit sieben Stickstoffbehälter (Tanks) zu beliefern. Diese Behälter sind Mietbehälter und müssen vom jeweiligen Auftragnehmer mit Vertragsbeginn am 01.01.2024 bereitgestellt werden. Die Behältergrößen sind 3x32.500 Liter, 2x11.000 Liter und 2x 3.600 Liter. Ein weiterer Stickstofftank in der Aussenstelle Feslenkeller in 01189 Dresden befindet sich derzeit in Planung. Die Belieferung hat nach Abruf per DFÜ oder Beauftragung per Einzelabruf zu erfolgen. Die Reaktionszeit darf 3 Arbeitstage nicht überschreiten.
Zudem muss durch den Auftragnehmer die Versorgung einzelner, kleinerer Lagerbehälter (umgangssprachlich Kannen) mit einem kleinen Tankwagen (Servicefahrzeug) erfolgen. Alle zu befüllenden Behälter sind Eigentum des HZDR bzw. VKTA. Die Lieferung von Stickstoff flüssig im Service-Tankwagen erfolgt per Routine 3x die Woche (Mo, Mi und Fr) für den Forschungsstandort in 01328 Dresden-Rossendorf sowie an die Außenstelle Felsenkeller in 01189 Dresden sowie bei gemeldeten Bedarf an die Außenstelle in 09599 Freiberg.
Die Höchstabnahmemenge für Stickstoff flüssig im Tank bzw. Service-Tankwagen beträgt 20.000.000 kg.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Mindestumsatz besondere Leistungsart pro Geschäftsjahr 400.000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angabe der wesentlichen ab dem 01.01.2017 erbrachten Leistungen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“mind. 1 Referenz mit Belieferung mehrerer Stickstofftanks (mind. zwei) per Datenfernüberwachung (DFÜ) und einem jährlichen Liefervolumen von mind. 600.000...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
mind. 1 Referenz mit Belieferung mehrerer Stickstofftanks (mind. zwei) per Datenfernüberwachung (DFÜ) und einem jährlichen Liefervolumen von mind. 600.000 kg Stickstoff flüssig für einen Auftraggeber über einen Zeitraum von mind. 36 Monaten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die kontinuierliche Versorgung mit Stickstoff flüssig ist unabdingbar für den Betrieb unserer Forschungsanlagen. Die Abnahmemengen eines Forschungszentrums...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die kontinuierliche Versorgung mit Stickstoff flüssig ist unabdingbar für den Betrieb unserer Forschungsanlagen. Die Abnahmemengen eines Forschungszentrums sind jedoch im Vergleich zur Industrie sehr gering. Damit fallen die Investitionskosten besonders stark ins Gewicht.
Die ausgeschriebenen Mietbehälter verursachen, bei einem Auftragnehmerwechsel, dem Auftragnehmer hohe Kosten für Aufbau, Abbau und Installation. Zudem sieht sich ein potentieller Auftragnehmer mit dem Problem konfrontiert, die Tanks für einen neuen Auftrag ggf. neu anschaffen zu müssen. Die Investitionen für die Anschaffung neuer Tanks sind als verhältnismäßig hoch zu bewerten und müssen durch den Auftragnehmer ins Verhältnis zur Vertragslaufzeit und dem Absatzvolumen an Stickstoff gesetzt werden. Ausgehend von der eingangs beschriebenen Bedarfssituation im Unterschied zur Industrie, sind die Investitionen in neue Tanks für einen Auftragnehmer nur bei einer längerfristigen Betrachtung wirtschaftlich.
Aus Sicht des Auftraggebers würde eine kurze Vertragslaufzeit zu erheblichen Mehrbelastungen führen, da der Auftragnehmer - im Falle eines Auftragnehmerwechsels - seine hohen Investitionskosten, auch wegen fehlender Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, in Form sehr hoher Mietpauschalen an den Auftragnehmer weitergeben müsste.
Um daher eine sowohl für den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber wirtschaftlich sinnvolle Angebotskalkulation durch Reduktion der Fixkosten und damit auch eine sparsame Mittelverwendung beim Auftraggeber zu ermöglichen, wurde eine Vertragslaufzeit von 8 Jahren gewählt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-28
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1. Quartal 2031
Zusätzliche Informationen
“Der HZDR weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine vorherige Objektbesichtigung des Forschungsstandortes Rossendorf in 01328 Dresden für eine...”
Der HZDR weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine vorherige Objektbesichtigung des Forschungsstandortes Rossendorf in 01328 Dresden für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Interessenten zu Mehr- oder Minderaufwand führen können. Daher werden slle Interessenten dringend aufgefordert, an einer angebotenen Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Termin ausschließlich im Zeitraum bis zum 06.04.2023 möglich. Interessenten müssen die Personen, die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie einem (wenn möglich mehrere Terminvorschläge), an dem sie die Besichtigung im vorgesehenen Zeitraum durchführen möchten. Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und ggf. weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt.
Zur Terminfindung senden Sie bitte eine E-Mail an vergabe@hzdr.de mit mind. einem Terminvorschlag im festgelegten Besichtigungszeitraum bis zum 06.04.2023. Planen Sie für die Objektbesichtigung bitte ca. 1-2 Stunden Zeit ein.
Eine Objektbesichtigung nach dem 06.04.2023 kann aus organisatorischen und verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr ermöglicht werden.
Nachteile infolge einer versäumten oder nicht für notwendig erachteten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters, berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2023/S 060-176574 (2023-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Gelände des Forschungsstandortes in 01328 Dresden-Rossendorf sind derzeit sieben Stickstoffbehälter (Tanks) zu beliefern. Diese Behälter sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Gelände des Forschungsstandortes in 01328 Dresden-Rossendorf sind derzeit sieben Stickstoffbehälter (Tanks) zu beliefern. Diese Behälter sind Mietbehälter und müssen vom jeweiligen Auftragnehmer mit Vertragsbeginn am 01.01.2024 bereitgestellt werden. Die Behältergrößen sind 3x32.500 Liter, 2x11.000 Liter und 2x 3.600 Liter. Ein weiterer Stickstofftank in der Aussenstelle Feslenkeller in 01189 Dresden befindet sich derzeit in Planung. Die Belieferung hat nach Abruf per DFÜ oder Beauftragung per Einzelabruf zu erfolgen. Die Reaktionszeit darf 3 Arbeitstage nicht überschreiten. Zudem muss durch den Auftragnehmer die Versorgung einzelner, kleinerer Lagerbehälter (umgangssprachlich Kannen) mit einem kleinen Tankwagen (Servicefahrzeug) erfolgen. Alle zu befüllenden Behälter sind Eigentum des HZDR bzw. VKTA. Die Lieferung von Stickstoff flüssig im Service-Tankwagen erfolgt per Routine 3x die Woche (Mo, Mi und Fr) für den Forschungsstandort in 01328 Dresden-Rossendorf sowie an die Außenstelle Felsenkeller in 01189 Dresden sowie bei gemeldeten Bedarf an die Außenstelle in 09599 Freiberg. Die Höchstabnahmemenge für Stickstoff flüssig im Tank bzw. Service-Tankwagen beträgt 20.000.000 kg.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 060-176574
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Stickstoff flüssig
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Linde GmbH, Gases Division
Postanschrift: Spergauerstrasse 1a
Postort: Leuna
Postleitzahl: 06237
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 094-289307 (2023-05-11)