Rahmenvertrag über den Bezug von verschiedenen IT-Zubehörkomponenten

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Die Server- und Arbeitsplatzausstattung ist in den einzelnen Dienstgebäuden des LANUV weitgehend abgeschlossen. So werden derzeit bei einem Personalstamm von 1400 Beschäftigten im LANUV ca. 2.000 Arbeitsplatzrechner und 100 Server eingesetzt. Die Beschaffung dient daher der Erweiterung und auch dem Ersatz älterer, nicht mehr wirtschaftlich einsetzbarer, IT-Geräte. Hierzu wird je eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen ausgeschrieben

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über den Bezug von verschiedenen IT-Zubehörkomponenten
Kurze Beschreibung:
Die Server- und Arbeitsplatzausstattung ist in den einzelnen Dienstgebäuden des LANUV weitgehend abgeschlossen. So werden derzeit bei einem Personalstamm von 1400 Beschäftigten im LANUV ca. 2.000 Arbeitsplatzrechner und 100 Server eingesetzt. Die Beschaffung dient daher der Erweiterung und auch dem Ersatz älterer, nicht mehr wirtschaftlich einsetzbarer, IT-Geräte. Hierzu wird je eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen ausgeschrieben
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Server 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: IT-Arbeits- und Konferenzgeräte
Beschreibung der Beschaffung:
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) werden Server und Arbeitsplatzrechner in Netzwerken unter TCP/IP eingesetzt. Alle lokalen Netzwerke sind über gemietete Datenleitungen miteinander verbunden. Die Server- und Arbeitsplatzausstattung ist in den einzelnen Dienstgebäuden des LANUV weitgehend abgeschlossen. So werden derzeit bei einem Personalstamm von 1400 Beschäftigten im LANUV ca. 2.000 Arbeitsplatzrechner und 100 Server eingesetzt. Die Beschaffung dient daher der Erweiterung und auch dem Ersatz älterer, nicht mehr wirtschaftlich einsetzbarer, IT-Geräte. Hierzu wird je eine Rahmenvereinbarung in 2 Losen ausgeschrieben. Die Lose beinhalten die folgenden Produkt- und Leistungsbereiche: Los 1: - a) Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit GIS-Notebooks sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - b) Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit Outdoor-Notebooks und -Tablets sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - c) Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Konferenzraumausstattung (Präsentationsbildschirme, Video-/Audiokonferenz-Equipment) - d) Bereitstellung und Austausch von Sonderprodukten und Arbeitsplatzzubehör Los 2: - a) Ausbau und Erweiterung der bestehenden Rechenzentrumsausstattung sowie Aufrechterhaltung des Rechenzentrumbetriebs - b) Erweiterung der bestehenden Netzwerkausstattung sowie Aufrechterhaltung der benötigten Netzwerkfunktionalitäten Mit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, die Lieferung neuer IT-Geräte direkt zur Lieferadresse durchzuführen. Die Konfiguration der Arbeitsplatzrechner, Server und Netzwerkprodukte wird im LANUV mit eigenem Personal durchgeführt. Im Einzelfall, insbesondere bei Einführung neuer Technologien, werden fachliche Unterstützungsleistungen des Vertragspartners angefordert. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch: LANUV NRW MUNV NRW Landesbetrieb Straßenbau NRW Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen einschließlich der vereinbarten Rechte und Pflichten gelten nur für die o.g. Behörden und Einrichtungen des Landes NRW, sowie den Auftragnehmer. Aufgrund dieser Vereinbarung kommen separate Abrufverträge zwischen den vorgenannten Vertragsparteien zustande, wobei die Behörden und Einrichtungen des Landes als jeweiliger Auftraggeber auftreten. Ansprüche sind direkt zwischen den jeweils betroffenen Vertragsparteien zu regeln. Der Abruf der Leistungen erfolgt jeweils mit gesonderter Bestellung durch den jeweiligen Auftraggeber. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung für ein Jahr abgeschlossen werden. Er soll sich jeweils um ein Jahr verlängern, längstens bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten, soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich ganz oder teilweise für einzelne Loskomponenten gekündigt wird.
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Zusätzliche Informationen:
Mit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen, die Lieferung neuer IT-Geräte direkt zur Lieferadresse durchzuführen. Die Adressen liegen alle in NRW
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Stadt: Recklinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Recklinghausen 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Zentrale Komponenten:
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-25 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Beachte: Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Gem. EVB IT Kauf AGB Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen, c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Formblatt Referenzen mit mindestens jeweils einer Referenz je Los, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen/ Eignungsleiher zu: Los 1 IT-Arbeits- und Konferenzgeräte: - Loskomponenten 1a): Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit GIS-Notebooks sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - Loskomponenten 1b): Ausbau und Erweiterung der bereits erfolgten Ausstattung mit Outdoor-Notebooks und -Tablets sowie Austausch nicht mehr nutzbarer Geräte - Loskomponenten 1c): Ausbau und Erweiterung der vorhandenen Konferenzraumausstattung (Präsentationsbildschirme, Video-/Audiokonferenz-Equipment) - Loskomponenten 1d): Bereitstellung und Austausch von Sonderprodukten und Arbeitsplatzzubehör und/oder Los 2 Zentrale Komponenten: - Loskomponente 2a): Ausbau und Erweiterung der bestehenden Rechenzentrumsausstattung sowie Aufrechterhaltung des Rechenzentrumbetriebs - Loskomponenten 2b): Erweiterung der bestehenden Netzwerkausstattung sowie Aufrechterhaltung der benötigten Netzwerkfunktionalitäten -generelle Anforderungen (Ausschlusskriterium) an den Auftragnehmer zu Los 1 und 2: --Das Unternehmen ist ein leistungsfähiges Systemhaus, das neben professionellem Vertrieb auch über ein qualifiziertes Dienstleistungsportfolio verfügt, welches über die Expertise zur Unterstützung auch in komplexen Beratungsfällen für den AG besitzt. --Das Unternehmen kommuniziert mit dem AG in Deutsch. Alle im Rahmen des Vertrages zu erstellenden Dokumente (Protokolle, Beschreibungen und sonstige Dokumentationen) sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen bzw. zu kommentieren. --Für das Unternehmen kann eine mehrjährige Projekterfahrung mit Auftraggebern im Bereich der öffentlichen Verwaltung nachgewiesen werden. Alle Rechner werden aktuell mit den Produkten "Fujitsu-DeskView" bzw. "Fujitsu-ServerView" per LAN gemanagt. Die angebotenen Rechner müssen mit einem dieser Managementtools über das LAN des LANUV administrierbar sein. Insbesondere wird vorausgesetzt, dass über diese Managementsystem BIOS-Einstellungen die angebotenen Rechner überprüft und geändert werden können. Spezifische Anforderungen zur Eignung ergebn sich aus den einzelnen Losen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Kauf und/ oder Dienstleistungsvertrages einschließlich der dazu gehörigen AGB und Anlagen, vergeben. Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Nationale Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361305-0 📞
Fax: +49 2361305-59855 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1F0E61WV/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1F0E61WV 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1F0E61WV 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 32
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1F0E61WV Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen werden im Rahmen eines EVB-IT Kauf und/ oder Dienstleitungsvertrages einschließlich der dazu gehörigen Anlagen und AGB, vergeben. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung je Los für ein Jahr abgeschlossen werden. Er soll sich jeweils um ein Jahr verlängern, längstens bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten, soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich ganz oder teilweise für einzelne Loskomponenten gekündigt wird. Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch: a. LANUV NRW b. MUNV c. Landesbetrieb Straßenbau NRW Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen einschließlich der vereinbarten Rechte und Pflichten gelten nur für die o.g. Behörden und Einrichtungen des Landes NRW, sowie den Auftragnehmer. Aufgrund dieser Vereinbarung kommen separate Abrufverträge zwischen den vorgenannten Vertragsparteien zustande, wobei die Behörden und Einrichtungen des Landes als jeweiliger Auftraggeber auftreten. Ansprüche sind direkt zwischen den jeweils betroffenen Vertragsparteien zu regeln. Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstgrenze (EURO / netto) vereinbart . LANUV - Los 1 -> 1.000.000EUR Netto - Los 2 -> 1.600.000 EUR Netto MUNV - Los 1 -> 800.000 EUR Netto a. Los 2 -> 1.000.000 EUR Netto Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen - Los 1 -> 1.500.000 EUR Netto b. Los 2 150.000 EUR Netto Wird die jeweilige Höchstgrenze erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit von vier Jahren. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-411-1691 📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 247-784005 (2023-12-21)
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