Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Technik

Landratsamt Heilbronn

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services sowie Miete der Geräte über 36 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-31 Auftragsbekanntmachung
2023-03-09 Ergänzende Angaben
2023-03-27 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services sowie Miete der Geräte über 36 Monate.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
E-Mail: sarah.huber@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131/9940 📞
Fax: +49 713199483339 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E16875835 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 025-072039
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inhalt:
- 1.000 Stück 15"-Notebooks
- 500 Stück 14"-Convertible
- Zubehör
- Dienstleistungen
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von min. 1.000.000 €
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 €
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 €
Mindestens 3 Referenzen mit Lieferung von min. 250 IT-Geräten wie Notebooks und Convertibles aus den letzten 3 Jahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16875835 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 025-072039 (2023-01-31)
Ergänzende Angaben (2023-03-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 052-153799
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 025-072039
ABl. S-Ausgabe: 52
Quelle: OJS 2023/S 052-153799 (2023-03-09)
Ergänzende Angaben (2023-03-27)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 065-194988
ABl. S-Ausgabe: 65
Quelle: OJS 2023/S 065-194988 (2023-03-27)