Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zu Lieferung von Fernwärme Kompaktstationen gemäß AGFW Richtlinie 5.2.9 und Übergabestationen.
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu die Wärme vertragsgemäß, z.B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu Übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht.
Das Prinzip der Fernwärme-Kompaktstationen ist es, dass alle Anlagenteile - sowohl der Fernwärme-Übergabestation als auch der Hausstation - kompakt betriebsfertig, d.h. auch inklusive Elektroinstallation, zusammengefasst und "kompakt" auf einem Rahmen montiert, also montagefertig, ausgeliefert werden. Sie werden an Ort und Stelle montiert und müssen nur noch mit den Versorgungsleitungen der Fernwärme bzw. der Hausanlage verbunden werden. Da die Spannungszuleitung über einen CEE-Stecker erfolgt, ist lediglich noch der Anschluss eines Außenfühlers erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Fernwärme-Kompaktstationen
2023-006-EU - Bekanntmachung”
Produkte/Dienstleistungen: Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zu Lieferung von Fernwärme Kompaktstationen gemäß AGFW Richtlinie 5.2.9 und Übergabestationen.
Die Übergabestation ist...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag zu Lieferung von Fernwärme Kompaktstationen gemäß AGFW Richtlinie 5.2.9 und Übergabestationen.
Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu die Wärme vertragsgemäß, z.B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu Übergeben. Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung ist ebenfalls in der Übergabestation untergebracht.
Das Prinzip der Fernwärme-Kompaktstationen ist es, dass alle Anlagenteile - sowohl der Fernwärme-Übergabestation als auch der Hausstation - kompakt betriebsfertig, d.h. auch inklusive Elektroinstallation, zusammengefasst und "kompakt" auf einem Rahmen montiert, also montagefertig, ausgeliefert werden. Sie werden an Ort und Stelle montiert und müssen nur noch mit den Versorgungsleitungen der Fernwärme bzw. der Hausanlage verbunden werden. Da die Spannungszuleitung über einen CEE-Stecker erfolgt, ist lediglich noch der Anschluss eines Außenfühlers erforderlich.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200 40233 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kompaktstation bestehen aus einzelnen Modulen, damit bei späteren Bestellungen die Kompaktstation
nach dem Baukastenprinzip als eine Einheit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kompaktstation bestehen aus einzelnen Modulen, damit bei späteren Bestellungen die Kompaktstation
nach dem Baukastenprinzip als eine Einheit zusammengestellt werden kann. Eine Kompaktstation besteht
demnach immer mindestens aus dem Primärmodul, dem Wärmeübertragermodul, dem Regelungsmodul, sowie
mindestens einem Sekundärmodul. Bei den Übergabestationen wird ein komplettes Modul gewählt, welches
noch um einen Schmutzfänger im Rücklauf erweitert werden kann. Die Fernwärme-Stationen sollen auf einem
Rahmen bodenstehend oder wandhängend montiert und ausgeliefert werden. In besonderen Fällen muss der
Rahmen und die Fernwärme-Station in zwei geteilten Rahmen geliefert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 24 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine deutschsprachige Hotline und einen Vor-Ort-Service im Stadtgebiet Düsseldorf verfügt gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine deutschsprachige Hotline und einen Vor-Ort-Service im Stadtgebiet Düsseldorf verfügt gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
15) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
16) Nachweis über Zertifizierung nach ISO 9001
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Abrechnung der Lieferungen/Leistungen erfolgt über das Gutschriftverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
-...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem...”
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6L6V
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 030-085133 (2023-02-06)