Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterstützen die Bekämpfung der Ambrosiapflanze im Land Brandenburg. Innerhalb Deutschlands ist Brandenburg mit großen zusammenhängenden Vorkommen in den südlichen Landkreisen das von Ambrosia am stärksten betroffene Bundesland. Die Pflanzen kommen hier sowohl an Straßenrändern als auch auf zahlreichen Ackerflächen sowie kommunalen Flächen vor. Grund für die besondere Bekämpfung ist das hohe allergene Potenzial ihrer Pollen und das damit verbundene gesundheitliche Risiko für Allergiker. Der Landtag hat die Landesregierung mit seinem Beschluss 6/11016 vom 11.04.2019 aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten, die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen zu verbessern und eine weitere Ausbreitung nach Möglichkeit zu verhindern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unkrautvernichtung
Referenznummer: V-23/0115
Kurze Beschreibung:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterstützen die Bekämpfung der Ambrosiapflanze im Land Brandenburg. Innerhalb Deutschlands ist Brandenburg mit großen zusammenhängenden Vorkommen in den südlichen Landkreisen das von Ambrosia am stärksten betroffene Bundesland. Die Pflanzen kommen hier sowohl an Straßenrändern als auch auf zahlreichen Ackerflächen sowie kommunalen Flächen vor.
Grund für die besondere Bekämpfung ist das hohe allergene Potenzial ihrer Pollen und das damit verbundene gesundheitliche Risiko für Allergiker.
Der Landtag hat die Landesregierung mit seinem Beschluss 6/11016 vom 11.04.2019 aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten, die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen zu verbessern und eine weitere Ausbreitung nach Möglichkeit zu verhindern.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterstützen die Bekämpfung der Ambrosiapflanze im Land Brandenburg. Innerhalb Deutschlands ist Brandenburg mit großen zusammenhängenden Vorkommen in den südlichen Landkreisen das von Ambrosia am stärksten betroffene Bundesland. Die Pflanzen kommen hier sowohl an Straßenrändern als auch auf zahlreichen Ackerflächen sowie kommunalen Flächen vor.
Grund für die besondere Bekämpfung ist das hohe allergene Potenzial ihrer Pollen und das damit verbundene gesundheitliche Risiko für Allergiker.
Der Landtag hat die Landesregierung mit seinem Beschluss 6/11016 vom 11.04.2019 aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten, die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen zu verbessern und eine weitere Ausbreitung nach Möglichkeit zu verhindern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unkrautvernichtung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unkrautvernichtung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYW1LPP0LS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterstützen die Bekämpfung der Ambrosiapflanze im Land Brandenburg. Innerhalb Deutschlands ist Brandenburg mit großen zusammenhängenden Vorkommen in den südlichen Landkreisen das von Ambrosia am stärksten betroffene Bundesland. Die Pflanzen kommen hier sowohl an Straßenrändern als auch auf zahlreichen Ackerflächen sowie kommunalen Flächen vor.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen unterstützen die Bekämpfung der Ambrosiapflanze im Land Brandenburg. Innerhalb Deutschlands ist Brandenburg mit großen zusammenhängenden Vorkommen in den südlichen Landkreisen das von Ambrosia am stärksten betroffene Bundesland. Die Pflanzen kommen hier sowohl an Straßenrändern als auch auf zahlreichen Ackerflächen sowie kommunalen Flächen vor.
Grund für die besondere Bekämpfung ist das hohe allergene Potenzial ihrer Pollen und das damit verbundene gesundheitliche Risiko für Allergiker.
Der Landtag hat die Landesregierung mit seinem Beschluss 6/11016 vom 11.04.2019 aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten, die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen zu verbessern und eine weitere Ausbreitung nach Möglichkeit zu verhindern.
Der Landtag hat die Landesregierung mit seinem Beschluss 6/11016 vom 11.04.2019 aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten, die Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen zu verbessern und eine weitere Ausbreitung nach Möglichkeit zu verhindern.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Landkreise PM, P, B, HVL, MOL, BAR, OHV, OPR, PR und UM
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Abschluss eines Rahmenvertrages mit 3 Wirtschaftsteilnehmern
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 12 Monate mit 3 optionalen Verlängerungen um jeweils 12 weitere Monate
Bezeichnung des Loses: Landkreise TF, LDS, LOS, FF, EE, OSL, SPN und C
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Abschluss eines Rahmenvertrags mit vier Wirtschaftsteilnehmern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Am Steinplatz 1 15806 Zossen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 Referenzprojekt(e) der letzten 3 Geschäftsjahre 2020 - 2022.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYW1LPP0LS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Postanschrift: Am Baruther Tor 20
Postort: Zossen
Postleitzahl: 15806
E-Mail: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de📧
Internetadresse: https://www.polizei.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 058-173057 (2023-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 34 718 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge