Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der ehrenamtlich Aktiven im staatlichen Naturschutz in Bayern, auch bei öffentlichen Auftritten, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen, ein einheitliches Corporate Design für ausgewählte Dienstkleidung einzuführen, sowie diese zentral zu beschaffen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt einen Rahmenvertrag über mindestens 1.200 Outdoorjacken (Los 1) und mindestens 1.200 Outdoorwesten (Los 2). Abrufberechtigte Behörden sind der Anlage "Liste der bestellenden Behörden" zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf vier Jahre. Es werden besondere Anforderungen an die Eignung und Produkteigenschaften gestellt. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Rahmenvertrag zu entnehmen. Es wird eine wertende Teststellung unmittelbar nach Angebotsöffnung durchgeführt. Hierfür sind Muster zur Verfügung zu stellen. Die Musterjacken und -westen werden vergütet und verbleiben im Eigentum des Freistaats Bayern. Nähere Informationen finden sich insbesondere in der Leistungsbeschreibung und den Leistungskriterien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-01.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Ausstattung der ehrenamtlich Aktiven im staatlichen Naturschutz in Bayern mit Dienstkleidung
Referenznummer: 2023000321
Kurze Beschreibung:
“Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der ehrenamtlich Aktiven im staatlichen Naturschutz in Bayern, auch bei öffentlichen Auftritten, hat das Bayerische...”
Kurze Beschreibung
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der ehrenamtlich Aktiven im staatlichen Naturschutz in Bayern, auch bei öffentlichen Auftritten, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beschlossen, ein einheitliches Corporate Design für ausgewählte Dienstkleidung einzuführen, sowie diese zentral zu beschaffen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt einen Rahmenvertrag über mindestens 1.200 Outdoorjacken (Los 1) und mindestens 1.200 Outdoorwesten (Los 2). Abrufberechtigte Behörden sind der Anlage "Liste der bestellenden Behörden" zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf vier Jahre.
Es werden besondere Anforderungen an die Eignung und Produkteigenschaften gestellt. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Rahmenvertrag zu entnehmen.
Es wird eine wertende Teststellung unmittelbar nach Angebotsöffnung durchgeführt. Hierfür sind Muster zur Verfügung zu stellen. Die Musterjacken und -westen werden vergütet und verbleiben im Eigentum des Freistaats Bayern. Nähere Informationen finden sich insbesondere in der Leistungsbeschreibung und den Leistungskriterien.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufskleidung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 237 580 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Outdoorjacken”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMUs wird ausdrücklich befürwortet.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wetterfeste Kleidung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Outdoorwesten” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angaben zu den NETTOGESAMTUMSÄTZEN IM TÄTIGKEITSBEREICH DES AUFTRAGS (ARBEITS-/BERUFSBEKLEIDUNG), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe von MINDESTENS EINER GEEIGNETEN Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge der in den letzten höchstens DREI Jahren (vor Angebotsöffnung)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe von MINDESTENS EINER GEEIGNETEN Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge der in den letzten höchstens DREI Jahren (vor Angebotsöffnung) erbrachten (oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum bereits abgeschlossen ist) VERGLEICHBAREN Lieferleistungen dessen Wert der Leistung mindestens 90.000,00 Euro beträgt.
2. Nachweis Code of Conduct / CSR-Codex, oder vergleichbar: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b1b6a4e1-144f-4068-85fd-b24b8d231383/suitabilitycriteria
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b1b6a4e1-144f-4068-85fd-b24b8d231383/suitabilitycriteria”
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
#Besonders geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMUs wird ausdrücklich befürwortet.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den
Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss
führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 233-734795 (2023-12-01)