Rahmenvertrag zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier für das Jahr 2024

Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)

Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB und § 21 VgV zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier vom 01.01.2024 bis 31.12.2024

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier für das Jahr 2024
Referenznummer: 114-H 4502/62/1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 103 Abs. 5 GWB und § 21 VgV zur Lieferung von Drucker- und Kopierpapier vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 592 766 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Recyclingpapiere
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Recyclingpapieren für diverse Behörden des Freitstaates Sachsen (Zeitraum: 01. Januar bis 31. Dezember 2024)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: holzfreie Papiere
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von holzfreien Papieren für diverse Behörden des Freistaates Sachsen (Zeitraum: 01. Januar bis 31. Dezember 2024)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bei fristgerechter Einreichung des Angebotes kann Anforderung fehlender Unterlagen erfolgen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß § 123 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)
Nationale Registrierungsnummer: DE198074160
Postanschrift: Brückenstraße 10
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zebs@lsf.smf.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351827-0 📞
URL: https://www.lsf.sachsen.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bb341ab2a-2f28f7919e02ff9c 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 217-684977 (2023-11-09)