Rahmenverträge Holztransport auf Zwischenlager

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neustadt

Rahmenverträge Holztransport auf Zwischenlager

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge Holztransport auf Zwischenlager
Referenznummer: 2023FB07-07300-042
Kurze Beschreibung: Rahmenverträge Holztransport auf Zwischenlager
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Transport von Stämmen im und aus dem Wald 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag Holztransport per LKW auf Zwischenlager
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 7
Postleitzahl: 01844
Stadt: Neustadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: jährlich wiederkehrend
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-12 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-12 15:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-12 15:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insolvenz

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neustadt
Nationale Registrierungsnummer: U.St. ID DE813256956
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 7
Postleitzahl: 01844
Postort: Neustadt / Sa.
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: neustadt.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3596 58570 📞
Fax: +49 3596 585799 📠
URL: https://www.sbs.sachsen.de/neustadt-17373.html 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bb8a0c9a7-20d9d0665990b85 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
es werden je nach angebotener Kapazität bis zu 8 Rahmenverträge vergeben
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.smul.sachsen.de/sbs/689.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 218-688631 (2023-11-10)