Redesign ET422 S-Bahn Köln

DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)

Redesign 36 Triebzüge ET422 S-Bahn Köln GU Modell (FZI)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Referenznummer: 23FEF65340
Kurze Beschreibung: Redesign 36 Triebzüge ET422 S-Bahn Köln GU Modell (FZI)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: oksana.aul@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bb8c6b11-4fd7-4eee-825d-827066d1d271 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bb8c6b11-4fd7-4eee-825d-827066d1d271 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-162189
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 28 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Umbaumaßnahmen an 36 Triebzügen ET422 S-Bahn Köln
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht eine Verlängerungsoption bis zu 1 Jahr

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Aul, Oksana
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bb8c6b11-4fd7-4eee-825d-827066d1d271 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG - Einkauf Schienenfahrzeuge und Schienenfahrzeugteile
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Telefon: +49 89130849605 📞
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 055-162189 (2023-03-14)